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Neu in der Stadt und Umzug: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. 10 Schritte: Anmelden, ummelden, Fahrzeug, Kita und Schule.

Schritt für Schritt

  1. Wohnsitz anmelden

    zwei Wochen

    Zuzug von auswärts, innerhalb von zwei Wochen

    Zuständig: Bürgeramt

  2. Wohnsitz ummelden (Adressänderung)

    zwei Wochen

    Umzug innerhalb des Ortes, Ausweis wird aktualisiert

    Zuständig: Bürgeramt

  3. Wohnsitz abmelden

    zwei Wochen nach Auszug

    Nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung

    Zuständig: Bürgeramt

  4. Fahrzeug ummelden

    unverzüglich

    Neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere

    Zuständig: Zulassungsstelle

  5. Finanzamt informieren

    Neuer Finanzamtsbezirk heißt neue Steuernummer, die Steuer-ID bleibt

    Zuständig: Finanzamt

  6. Meldebescheinigung beantragen

    Nachweis für Bank, Arbeitgeber oder Standesamt

    Zuständig: Bürgeramt

  7. Halteverbot für den Umzugstag

    Schilder 3 volle Tage vorher

    Einige Tage vorher bei der Stadt beantragen

    Zuständig: Ordnungsamt

  8. Kita- oder Schulwechsel organisieren

    Betreuungsplatz und Schulwechsel am neuen Ort

    Zuständig: Kita-Träger

  9. Nachsendeauftrag, Strom, Gas und Internet ummelden

    Läuft über die Anbieter, nicht über ein Amt

  10. Rundfunkbeitrag ummelden

    Online beim Beitragsservice, kein Amtsgang nötig

Checkliste: Neu in der Stadt und Umzug

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

0 von 10 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Die Ummeldung erledigen Sie beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Mitbringen müssen Sie Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Beim Umzug mit dem eigenen Auto ist zusätzlich das Straßenverkehrsamt für die Ummeldung des Fahrzeugs zuständig.

Familien mit Kindern kümmern sich außerdem um den Wechsel von Kindergarten oder Schule, und wer aus dem Ausland zuzieht, wendet sich bei Bedarf an die Ausländerbehörde. Damit im Trubel des Umzugs nichts untergeht, hilft ein klarer Fahrplan:

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