Notaufnahme: Wann sie die richtige Adresse ist
In die Notaufnahme gehören Notfälle, die sofort im Krankenhaus behandelt werden müssen. Bei Lebensgefahr rufen Sie die 112. Für Beschwerden, die nur nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst 116117 zuständig. In der Notaufnahme entscheidet eine Ersteinschätzung, wer zuerst behandelt wird - nicht die Reihenfolge der Ankunft.
| Lebensgefahr | Notruf 112 |
|---|---|
| Dringend, aber nicht lebensbedrohlich | ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 |
| Notaufnahme | für Notfälle, die sofort im Krankenhaus behandelt werden müssen |
| Reihenfolge | nach standardisierter Ersteinschätzung (§ 120 Abs. 3b SGB V) |
| Mitnehmen | Versichertenkarte, Medikamentenplan, Arztbriefe |
Worum es geht
Notaufnahmen sind für akute, ernste Erkrankungen und Verletzungen da. Viele Menschen kommen aber mit Beschwerden, die in einer Arztpraxis oder Bereitschaftspraxis besser aufgehoben wären - die Folge sind lange Wartezeiten für alle.
Wer weiß, welche Stelle wofür zuständig ist, kommt schneller zur richtigen Hilfe und entlastet die Notaufnahme für die wirklich dringenden Fälle.
Notaufnahme, 116117 oder Hausarzt?
| Situation | Richtige Stelle |
|---|---|
| Atemnot, Brustschmerzen, Bewusstlosigkeit, Lähmungen, schwere Unfälle | Notruf 112 |
| Starke Blutung, Knochenbruch, Verdacht auf Vergiftung | Notruf 112 oder Notaufnahme |
| Hohes Fieber, Infekt oder Schmerzen am Abend oder Wochenende | Bereitschaftsdienst 116117 |
| Beschwerden, die bis morgen warten können | Hausarztpraxis |
| Zahnschmerzen | zahnärztlicher Notdienst |
Was in der Notaufnahme passiert
Nach der Anmeldung schätzt medizinisches Personal ein, wie dringend Ihre Behandlung ist. Die Grundlage ist eine bundesweit vorgegebene, standardisierte Ersteinschätzung (§ 120 Abs. 3b SGB V). Wer in Lebensgefahr ist, wird sofort behandelt; andere müssen warten, auch wenn sie früher gekommen sind.
Stellt sich heraus, dass keine sofortige Behandlung nötig ist, kann die Notaufnahme Sie an eine Bereitschaftspraxis oder eine reguläre Praxis weiterleiten. Mehr dazu unter Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.
Checkliste: Das gehört in die Notaufnahme mit
Wenn Sie selbst hinfahren oder jemanden begleiten:
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Besondere Fälle
- Nachts plötzlich starke Schmerzen
- Sind sie lebensbedrohlich oder unklar und heftig, 112 rufen. Sonst über 116117 die nächste Bereitschaftspraxis erfragen.
- In der Notaufnahme zu lange gewartet
- Verschlechtert sich Ihr Zustand, melden Sie sich sofort beim Personal - die Einschätzung kann angepasst werden.
Worauf es ankommt
- Bei Lebensgefahr nicht selbst ins Krankenhaus fahren, sondern die 112 rufen.
- Die Reihenfolge in der Notaufnahme richtet sich nach der Dringlichkeit, nicht nach der Ankunftszeit.
- Für Kinder gilt dasselbe: bei Lebensgefahr 112, sonst 116117.
Häufige Fragen
- Wann gehe ich in die Notaufnahme?Bei akuten, ernsten Erkrankungen oder Verletzungen, die sofort im Krankenhaus behandelt werden müssen. Bei Lebensgefahr 112 rufen.Antwort
Bei akuten, ernsten Erkrankungen oder Verletzungen, die sofort im Krankenhaus behandelt werden müssen. Bei Lebensgefahr 112 rufen.
- Was ist der Unterschied zwischen Notaufnahme und Bereitschaftsdienst?Die Notaufnahme im Krankenhaus ist für Notfälle da; der Bereitschaftsdienst 116117 hilft bei Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.Antwort
Die Notaufnahme im Krankenhaus ist für Notfälle da; der Bereitschaftsdienst 116117 hilft bei Beschwerden, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können.
- Warum werden andere vor mir behandelt?Die Reihenfolge richtet sich nach einer standardisierten Ersteinschätzung der Dringlichkeit, nicht nach der Ankunftszeit.Antwort
Die Reihenfolge richtet sich nach einer standardisierten Ersteinschätzung der Dringlichkeit, nicht nach der Ankunftszeit.
- Was nehme ich in die Notaufnahme mit?Versichertenkarte, Medikamentenplan und vorhandene Arztbriefe.Antwort
Versichertenkarte, Medikamentenplan und vorhandene Arztbriefe.
- Kostet die Notaufnahme etwas?Für gesetzlich Versicherte ist die Behandlung eine Kassenleistung. Bei einer stationären Aufnahme fällt die gesetzliche Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt an.Antwort
Für gesetzlich Versicherte ist die Behandlung eine Kassenleistung. Bei einer stationären Aufnahme fällt die gesetzliche Zuzahlung für den Krankenhausaufenthalt an.
- Kann ich bei Zahnschmerzen in die Notaufnahme?Zuständig ist der zahnärztliche Notdienst. In die Notaufnahme gehören nur schwere Verletzungen im Gesicht oder Kiefer.Antwort
Zuständig ist der zahnärztliche Notdienst. In die Notaufnahme gehören nur schwere Verletzungen im Gesicht oder Kiefer.
Quellen
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen § 120 Abs. 3b SGB V und 116117.de. Alle Angaben ohne Gewähr.