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Kleinen Waffenschein beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Nötig sind nur ein Mindestalter von 18 Jahren, waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (§ 10 Abs. 4 WaffG) - er gilt dafür unbefristet.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigWaffenbehörde
GebührVerwaltungsgebühr nach Landesrecht - keine bundeseinheitliche Zahl, oft ein zwei- bis dreistelliger Betrag
Dauerbis zu mehreren Monaten, wegen der Zuverlässigkeitsprüfung
Fristkein Stichtag - nötig vor dem ersten Führen der Waffe in der Öffentlichkeit
Rechtsgrundlage§ 10 Abs. 4, § 4 WaffG, Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Waffenbehörde.

Worum es geht

Der kleine Waffenschein erlaubt das Führen - also das zugriffsbereite Mitführen - von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen in der Öffentlichkeit. Erwerb und Besitz dieser Waffen sind bereits ab 18 Jahren erlaubnisfrei; nur für das Führen brauchen Sie die Erlaubnis.

Anders als beim großen Waffenschein für scharfe Schusswaffen verlangt die Behörde beim kleinen Waffenschein keinen Sachkundenachweis, kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG).

Voraussetzungen im Überblick

Nötig für den kleinen Waffenschein: mindestens 18 Jahre alt, waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Nicht nötig, anders als beim großen Waffenschein: Sachkundenachweis, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung. Er gilt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen und gilt nicht bei öffentlichen Veranstaltungen und in Waffenverbotszonen.
Eigene Darstellung nach § 4, § 10 Abs. 4, § 42 WaffG.

Kleiner und großer Waffenschein im Vergleich

Kleiner WaffenscheinWaffenschein (groß)
Für welche WaffenSchreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit Zulassungszeichenscharfe Schusswaffen
Sachkunde nötigneinja (§ 7 WaffG)
Bedürfnis nötigneinja (§ 8 WaffG)
Haftpflichtversicherungneinja, mindestens 1 Million Euro
Gültigkeitunbefristethöchstens 3 Jahre, zweimal verlängerbar

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Antrag stellen

    Formlos oder mit dem Formular Ihrer Waffenbehörde, meist schriftlich oder online.

  2. Zuverlässigkeit und Eignung prüfen

    Die Behörde fragt unter anderem beim Bundeszentralregister an - das dauert Wochen bis Monate.

  3. Gebühr zahlen

    Die Höhe legt jedes Bundesland selbst fest.

  4. Waffenschein erhalten

    Der kleine Waffenschein gilt unbefristet und muss bei einer Kontrolle zusammen mit dem Personalausweis vorgezeigt werden können.

Besondere Fälle

Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen mit "F"-Zeichen
Für diese Waffen (bis 0,5 beziehungsweise 7,5 Joule) brauchen Sie keinen Waffenschein - weder für den Besitz noch fürs Führen.
Öffentliche Veranstaltungen
Das Führen ist bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen verboten, auch mit kleinem Waffenschein (§ 42 Abs. 1 WaffG).
Waffenverbotszonen
Landesregierungen können per Verordnung weitere Orte festlegen, an denen das Führen verboten ist (§ 42 Abs. 5 WaffG).
Umzug
Der kleine Waffenschein muss bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde nicht umgeschrieben werden.

Worauf es ankommt

  • Ohne erforderliche Erlaubnis drohen Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Die Behörde prüft die Zuverlässigkeit auch später erneut, mindestens alle drei Jahre (§ 4 Abs. 3 WaffG).
  • Wer in den letzten fünf Jahren nicht in Deutschland gewohnt hat, kann den kleinen Waffenschein versagt bekommen (§ 4 Abs. 2 WaffG).

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen das Waffengesetz (§§ 4, 10, 42, Anlage 2); Praxisangaben zu Gültigkeit und Bearbeitungsdauer gegen die Angaben der Polizei Hamburg. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.