Fiktionsbescheinigung: was sie bedeutet
Die Fiktionsbescheinigung bescheinigt, welche Wirkung Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel hat, solange die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat. Haben Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf Ihres Titels beantragt, gilt dieser bis zur Entscheidung weiter. Die Bescheinigung kostet 13 Euro.
| Zuständig | Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | 13 Euro, bei Minderjährigen meist die Hälfte |
| Dauer | meist sofort im Termin ausgestellt, befristet auf etwa drei bis sechs Monate |
| Frist | Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Titels beantragen, sonst entsteht eine Lücke |
| Rechtsgrundlage | § 81 Absatz 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz; § 47 Absatz 1 Nummer 8 Aufenthaltsverordnung |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Ein Aufenthaltstitel wird nur auf Antrag erteilt. Entscheidet die Ausländerbehörde nicht sofort, braucht die antragstellende Person einen Nachweis über ihren Status - das ist die Fiktionsbescheinigung (§ 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz).
Welche Wirkung gilt, hängt davon ab, wann der Antrag gestellt wurde: vor oder nach Ablauf des bisherigen Titels. Das ist der wichtigste Unterschied, den die Bescheinigung sichtbar macht.
Häufig wird die Fiktionsbescheinigung im Zusammenhang mit der Niederlassungserlaubnis wichtig, wenn deren Prüfung länger dauert als die Gültigkeit des bisherigen Titels. Weitere Schritte rund um den Aufenthalt stehen in der Lebenslage Neu in Deutschland.
Rechtzeitig oder verspätet: der Unterschied
Was auf der Bescheinigung steht
| Antrag gestellt | Wirkung |
|---|---|
| vor Ablauf des bisherigen Titels | Titel gilt fort - Rechte wie bisher, bis die Behörde entscheidet (§ 81 Abs. 4) |
| nach Ablauf des bisherigen Titels | nur die Abschiebung gilt als ausgesetzt (§ 81 Abs. 3 Satz 2) |
| bei rechtmäßigem Aufenthalt ohne Titel | der Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt (§ 81 Abs. 3 Satz 1) |
Arbeiten und reisen mit Fiktionsbescheinigung
Auf der Bescheinigung ist angekreuzt, ob Sie arbeiten dürfen und ob Sie ins Ausland reisen und wieder einreisen können. Ist ein Feld nicht eindeutig ausgefüllt, fragen Sie vor einer Reise bei der Ausländerbehörde nach - ohne Rückfrage zu reisen kann die Wiedereinreise gefährden.
Was Sie brauchen
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So läuft es ab
Verlängerung rechtzeitig beantragen
Vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels - das entscheidet über die Wirkung.
Eingangsbestätigung aufheben
Belegt im Zweifel, dass der Antrag fristgerecht gestellt wurde.
Fiktionsbescheinigung erhalten
Meist sofort im Termin, befristet auf einige Monate.
Rechtzeitig verlängern lassen
Läuft die Bescheinigung ab, bevor die Behörde entschieden hat, wird sie weiter verlängert.
Besondere Fälle
- Erwerbstätigkeit ab Antragstellung
- Bei Anträgen für Aufenthaltszwecke mit Arbeitserlaubnis gilt diese ab der Veranlassung der Ausstellung bis zur Ausgabe des neuen Dokuments als erlaubt und wird in die Bescheinigung aufgenommen (§ 81 Absatz 5a AufenthG).
- Unbillige Härte bei verspätetem Antrag
- Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung des alten Titels trotz verspäteter Antragstellung anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 81 Absatz 4 Satz 3 AufenthG).
- Im Inland geborenes Kind
- Für ein in Deutschland geborenes Kind, dem kein Titel von Amts wegen zusteht, läuft die Frist zur Antragstellung sechs Monate ab der Geburt (§ 81 Absatz 2 Satz 2 AufenthG).
Worauf es ankommt
- Reisen Sie nicht ohne Rückfrage, wenn das Feld zur Wiedereinreise nicht eindeutig ausgefüllt ist.
- Arbeitgeber, Bank oder Grenzbehörde verlangen die Bescheinigung oft als Nachweis des aktuellen Status.
- Läuft die Bescheinigung ab, bevor die Behörde entschieden hat, melden Sie sich rechtzeitig für eine Verlängerung.
Häufige Fragen
- Was ist eine Fiktionsbescheinigung?Eine Bescheinigung, die zeigt, welche Wirkung Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel hat, solange die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat (§ 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz).Antwort
Eine Bescheinigung, die zeigt, welche Wirkung Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel hat, solange die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat (§ 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz).
- Was kostet die Fiktionsbescheinigung?13 Euro, bei Minderjährigen in der Regel die Hälfte (§ 47 Absatz 1 Nummer 8 Aufenthaltsverordnung).Antwort
13 Euro, bei Minderjährigen in der Regel die Hälfte (§ 47 Absatz 1 Nummer 8 Aufenthaltsverordnung).
- Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten?Das steht angekreuzt auf der Bescheinigung. Ob Sie arbeiten dürfen, hängt vom beantragten Aufenthaltszweck und davon ab, ob der bisherige Titel als fortbestehend gilt.Antwort
Das steht angekreuzt auf der Bescheinigung. Ob Sie arbeiten dürfen, hängt vom beantragten Aufenthaltszweck und davon ab, ob der bisherige Titel als fortbestehend gilt.
- Was passiert, wenn ich die Verlängerung zu spät beantrage?Dann entsteht eine Lücke: Der bisherige Titel gilt nicht mehr fort, ab der Antragstellung gilt nur die Abschiebung als ausgesetzt - weniger Rechte als bei rechtzeitiger Antragstellung.Antwort
Dann entsteht eine Lücke: Der bisherige Titel gilt nicht mehr fort, ab der Antragstellung gilt nur die Abschiebung als ausgesetzt - weniger Rechte als bei rechtzeitiger Antragstellung.
- Kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung ins Ausland reisen?Nur wenn das entsprechende Feld die Wiedereinreise ausdrücklich erlaubt. Im Zweifel vorher bei der Ausländerbehörde nachfragen.Antwort
Nur wenn das entsprechende Feld die Wiedereinreise ausdrücklich erlaubt. Im Zweifel vorher bei der Ausländerbehörde nachfragen.
- Wie lange gilt eine Fiktionsbescheinigung?Meist einige Monate, befristet durch die Behörde. Ist bis dahin nicht entschieden, wird sie verlängert.Antwort
Meist einige Monate, befristet durch die Behörde. Ist bis dahin nicht entschieden, wird sie verlängert.
Rechtsgrundlagen
- § 81 AufenthG - Beantragung des Aufenthaltstitels ↗
- § 47 AufenthV - Gebühren für sonstige aufenthaltsrechtliche Amtshandlungen ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 81 Aufenthaltsgesetz und § 47 Aufenthaltsverordnung. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.