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Fiktionsbescheinigung: was sie bedeutet

Das Wichtigste in Kürze

Die Fiktionsbescheinigung bescheinigt, welche Wirkung Ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel hat, solange die Ausländerbehörde noch nicht entschieden hat. Haben Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf Ihres Titels beantragt, gilt dieser bis zur Entscheidung weiter. Die Bescheinigung kostet 13 Euro.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAusländerbehörde
Gebühr13 Euro, bei Minderjährigen meist die Hälfte
Dauermeist sofort im Termin ausgestellt, befristet auf etwa drei bis sechs Monate
FristVerlängerung rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Titels beantragen, sonst entsteht eine Lücke
Rechtsgrundlage§ 81 Absatz 3 bis 5 Aufenthaltsgesetz; § 47 Absatz 1 Nummer 8 Aufenthaltsverordnung

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Ausländerbehörde. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Ein Aufenthaltstitel wird nur auf Antrag erteilt. Entscheidet die Ausländerbehörde nicht sofort, braucht die antragstellende Person einen Nachweis über ihren Status - das ist die Fiktionsbescheinigung (§ 81 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz).

Welche Wirkung gilt, hängt davon ab, wann der Antrag gestellt wurde: vor oder nach Ablauf des bisherigen Titels. Das ist der wichtigste Unterschied, den die Bescheinigung sichtbar macht.

Häufig wird die Fiktionsbescheinigung im Zusammenhang mit der Niederlassungserlaubnis wichtig, wenn deren Prüfung länger dauert als die Gültigkeit des bisherigen Titels. Weitere Schritte rund um den Aufenthalt stehen in der Lebenslage Neu in Deutschland.

Rechtzeitig oder verspätet: der Unterschied

Zwei Zeitleisten: Wird die Verlängerung vor Ablauf des Titels beantragt, gilt der bisherige Titel bis zur Entscheidung als fortbestehend - keine Lücke. Wird der Antrag erst nach Ablauf gestellt, entsteht eine Lücke; ab der verspäteten Antragstellung gilt nur die Abschiebung als ausgesetzt, was weniger ist als ein fortbestehender Titel.
Schematische Darstellung, kein Einzelfallnachweis.

Was auf der Bescheinigung steht

Antrag gestelltWirkung
vor Ablauf des bisherigen TitelsTitel gilt fort - Rechte wie bisher, bis die Behörde entscheidet (§ 81 Abs. 4)
nach Ablauf des bisherigen Titelsnur die Abschiebung gilt als ausgesetzt (§ 81 Abs. 3 Satz 2)
bei rechtmäßigem Aufenthalt ohne Titelder Aufenthalt gilt bis zur Entscheidung als erlaubt (§ 81 Abs. 3 Satz 1)

Arbeiten und reisen mit Fiktionsbescheinigung

Auf der Bescheinigung ist angekreuzt, ob Sie arbeiten dürfen und ob Sie ins Ausland reisen und wieder einreisen können. Ist ein Feld nicht eindeutig ausgefüllt, fragen Sie vor einer Reise bei der Ausländerbehörde nach - ohne Rückfrage zu reisen kann die Wiedereinreise gefährden.

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Verlängerung rechtzeitig beantragen

    Vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels - das entscheidet über die Wirkung.

  2. Eingangsbestätigung aufheben

    Belegt im Zweifel, dass der Antrag fristgerecht gestellt wurde.

  3. Fiktionsbescheinigung erhalten

    Meist sofort im Termin, befristet auf einige Monate.

  4. Rechtzeitig verlängern lassen

    Läuft die Bescheinigung ab, bevor die Behörde entschieden hat, wird sie weiter verlängert.

Besondere Fälle

Erwerbstätigkeit ab Antragstellung
Bei Anträgen für Aufenthaltszwecke mit Arbeitserlaubnis gilt diese ab der Veranlassung der Ausstellung bis zur Ausgabe des neuen Dokuments als erlaubt und wird in die Bescheinigung aufgenommen (§ 81 Absatz 5a AufenthG).
Unbillige Härte bei verspätetem Antrag
Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung des alten Titels trotz verspäteter Antragstellung anordnen, um eine unbillige Härte zu vermeiden (§ 81 Absatz 4 Satz 3 AufenthG).
Im Inland geborenes Kind
Für ein in Deutschland geborenes Kind, dem kein Titel von Amts wegen zusteht, läuft die Frist zur Antragstellung sechs Monate ab der Geburt (§ 81 Absatz 2 Satz 2 AufenthG).

Worauf es ankommt

  • Reisen Sie nicht ohne Rückfrage, wenn das Feld zur Wiedereinreise nicht eindeutig ausgefüllt ist.
  • Arbeitgeber, Bank oder Grenzbehörde verlangen die Bescheinigung oft als Nachweis des aktuellen Status.
  • Läuft die Bescheinigung ab, bevor die Behörde entschieden hat, melden Sie sich rechtzeitig für eine Verlängerung.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 81 Aufenthaltsgesetz und § 47 Aufenthaltsverordnung. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.