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Verwaltungsgemeinschaften (VGem) und Einheitsgemeinden

Verwaltungsgemeinschaften
Das Wichtigste in Kürze

Gehört Ihr Ort zu einem Verwaltungsverbund, erledigen Sie Ummeldung, Personalausweis und Standesamtssachen im Rathaus des Verbunds - oft im Nachbarort. Gemeinderat und Bürgermeisterin oder Bürgermeister bleiben in Ihrer Gemeinde. Wer für Ihren Ort zuständig ist, zeigt die Suche auf dieser Seite.

Verwaltungsgemeinschaften in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Verwaltungsgemeinschaften: Gemeinsame Verwaltung kleiner Gemeinden. Träger: Gemeinde (mehrere Gemeinden teilen sich eine Verwaltung).
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Zu welcher Verwaltung gehört mein Ort?

Viele kleine Gemeinden haben keine eigene Verwaltung. Ihre Behördengänge - Ummelden, Ausweis, Gewerbe - erledigen Sie dann bei einem Verwaltungsverbund, dessen Rathaus oft im Nachbarort steht. Hier finden Sie, wer für Ihren Ort zuständig ist.

Verwaltungsverbünde je Bundesland

BundeslandSo heißt der VerbundVerbündeGemeinden darin
Rheinland-PfalzVerbandsgemeinde1292.130
Schleswig-HolsteinAmt83936
BayernVerwaltungsgemeinschaft308671
Baden-WürttembergGemeindeverwaltungsverband oder vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft270641
Mecklenburg-VorpommernAmt76608
NiedersachsenSamtgemeinde114536
ThüringenVerwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde79412
BrandenburgAmt52220
SachsenVerwaltungsverband oder Verwaltungsgemeinschaft70109
Sachsen-AnhaltVerbandsgemeinde1896
Deutschland1.1996.359

In Hessen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland und in den Stadtstaaten verwaltet sich jede Gemeinde selbst (Einheitsgemeinde). Zahlen aus den Gemeindedaten von stadt.info.

Alle Verbünde nach Bundesland

Baden-Württemberg 270 Verbünde
Bayern 308 Verbünde
Brandenburg 52 Verbünde
Mecklenburg-Vorpommern 76 Verbünde
Niedersachsen 114 Verbünde
Rheinland-Pfalz 129 Verbünde
Sachsen 70 Verbünde
Sachsen-Anhalt 18 Verbünde
Schleswig-Holstein 83 Verbünde
Thüringen 79 Verbünde

Behördengänge im Überblick

Verwaltungsverbund oder Einheitsgemeinde

VerwaltungsverbundEinheitsgemeinde
Was es istSelbstständige Gemeinden teilen sich eine gemeinsame VerwaltungMehrere Orte bilden zusammen eine einzige Gemeinde
Gemeinderatjede Gemeinde hat ihren eigeneneiner für alle Ortsteile
Melden, Ausweis, Standesamtim Rathaus des Verbundsim Rathaus der Gemeinde
Name je LandAmt, Verbandsgemeinde, Samtgemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, Gemeindeverwaltungsverband - siehe Tabelle obenin allen Ländern; in Hessen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland die übliche Form

Was die Verwaltungsgemeinschaft erledigt, was die Gemeinde

In Bayern regelt Art. 4 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) die Aufteilung: Aufgaben des Staates - der übertragene Wirkungskreis - erledigt die Verwaltungsgemeinschaft für alle Mitgliedsgemeinden einheitlich. Politische Entscheidungen bleiben bei der einzelnen Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft

Melde- und Ausweiswesen, etwa Ummeldung oder Personalausweis, sowie die Standesamtsführung, etwa die Geburtsurkunde.

Mitgliedsgemeinde

Beschlüsse von Gemeinderat und Bürgermeisterin oder Bürgermeister, etwa zu Bauleitplanung oder Haushalt - die Verwaltungsgemeinschaft bereitet sie nur vor und vollzieht sie.

Gut zu wissen

  • Kommunalrecht ist Ländersache. Deshalb heißen die Verbünde je Bundesland anders und haben unterschiedlich viele Aufgaben.
  • Einheitsgemeinden entstehen durch Zusammenschluss, meist bei einer Gebietsreform - etwa Treffurt in Thüringen mit den Ortsteilen Schnellmannshausen, Falken und Großburschla.
  • Ziel beider Formen ist eine leistungsfähige Verwaltung auch für kleine Orte. Befürworter von Fusionen nennen Kosten und Leistungsfähigkeit, Kritiker befürchten weniger Bürgernähe in den Ortsteilen.
  • Die Gemeinden sind sehr unterschiedlich groß: In Nordrhein-Westfalen leben im Schnitt rund 45.700 Menschen je Gemeinde, in Baden-Württemberg rund 10.200, in Rheinland-Pfalz rund 1.800 - dort gibt es entsprechend viele Verbünde.

Häufige Fragen