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Heirat im Ausland oder mit ausländischem Partner: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Wer im Ausland heiratet, braucht dort oft ein Ehefähigkeitszeugnis. 5 Schritte: Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Nachbeurkundung.

Schritt für Schritt

  1. Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Gilt sechs Monate, ohne Wohnsitz in Deutschland beim Standesamt I in Berlin

    Zuständig: Standesamt

  2. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis

    Antrag über das Standesamt, entscheidet das Oberlandesgericht

    Zuständig: Standesamt

  3. Eheschließung in Deutschland anmelden

    Wie jedes Paar beim Standesamt des Wohnorts

    Zuständig: Standesamt

  4. Auslandsehe nachbeurkunden lassen

    Freiwillig, wenn mindestens ein Partner Deutscher ist

    Zuständig: Standesamt

  5. Aufenthaltserlaubnis für den Ehepartner

    Nach der Einreise bei der Ausländerbehörde

    Zuständig: Ausländerbehörde

Checkliste: Heirat im Ausland oder mit ausländischem Partner

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

  • Standesamt

Gut zu wissen

Es stellt das Standesamt Ihres Wohnorts aus, es gilt sechs Monate. Heiraten Sie in Deutschland einen Partner, dessen Heimatstaat kein solches Zeugnis ausstellt, kann das Oberlandesgericht davon befreien - den Antrag nimmt das Standesamt bei der Anmeldung auf. Eine im Ausland geschlossene Ehe lässt sich nachträglich ins deutsche Eheregister eintragen. Das ist freiwillig, erspart aber später das Vorlegen ausländischer Urkunden.

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