Heirat im Ausland oder mit ausländischem Partner: alle Behördengänge der Reihe nach
Wer im Ausland heiratet, braucht dort oft ein Ehefähigkeitszeugnis. 5 Schritte: Ehefähigkeitszeugnis, Befreiung, Nachbeurkundung.
Schritt für Schritt
Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Gilt sechs Monate, ohne Wohnsitz in Deutschland beim Standesamt I in Berlin
Zuständig: Standesamt
Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis
Antrag über das Standesamt, entscheidet das Oberlandesgericht
Zuständig: Standesamt
Eheschließung in Deutschland anmelden
Wie jedes Paar beim Standesamt des Wohnorts
Zuständig: Standesamt
Auslandsehe nachbeurkunden lassen
Freiwillig, wenn mindestens ein Partner Deutscher ist
Zuständig: Standesamt
Aufenthaltserlaubnis für den Ehepartner
Nach der Einreise bei der Ausländerbehörde
Zuständig: Ausländerbehörde
Checkliste: Heirat im Ausland oder mit ausländischem Partner
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
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Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Standesamt
Gut zu wissen
Es stellt das Standesamt Ihres Wohnorts aus, es gilt sechs Monate. Heiraten Sie in Deutschland einen Partner, dessen Heimatstaat kein solches Zeugnis ausstellt, kann das Oberlandesgericht davon befreien - den Antrag nimmt das Standesamt bei der Anmeldung auf. Eine im Ausland geschlossene Ehe lässt sich nachträglich ins deutsche Eheregister eintragen. Das ist freiwillig, erspart aber später das Vorlegen ausländischer Urkunden.