Pflegehilfsmittel: 42 Euro im Monat, Pflegebett und Umbau
Die Pflegekasse bezahlt Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gibt es bis zu 42 Euro im Monat. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden meist leihweise gestellt. Für Umbauten gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
| Verbrauchsmittel | bis 42 Euro im Monat, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI) |
|---|---|
| Technische Hilfsmittel | vorrangig leihweise; ab 18 Jahren 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro |
| Wohnumfeld verbessern | bis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) |
| Wer | Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad |
| Antrag | bei der Pflegekasse |
Worum es geht
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht schnell Material: Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Dazu kommen oft größere Anschaffungen wie ein Pflegebett, ein Hausnotrufgerät oder ein Umbau im Bad. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an diesen Kosten (§ 40 SGB XI).
Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse nur, soweit nicht die Krankenkasse wegen einer Krankheit oder Behinderung zuständig ist - etwa bei einem Rollstuhl, den der Arzt verordnet.
Die drei Arten der Unterstützung
| Art | Beispiele | Was die Pflegekasse zahlt |
|---|---|---|
| Zum Verbrauch bestimmt | Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen | bis 42 Euro im Monat, auch als Kostenerstattung |
| Technische Pflegehilfsmittel | Pflegebett, Lagerungshilfen | meist leihweise; sonst Kosten abzüglich 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro |
| Verbesserung des Wohnumfelds | Duschumbau, Türverbreiterung, Treppenlift | Zuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme |
So kommen Sie an die Hilfsmittel
Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Für Verbrauchsmittel genügt oft eine einmalige Bewilligung; danach liefern Sanitätshäuser oder Versandanbieter monatlich und rechnen direkt ab. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit durch eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst prüfen lassen.
Wählen Sie eine Ausstattung, die über das Notwendige hinausgeht, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Bei hohen Zuzahlungen gelten die Belastungsgrenzen der Krankenversicherung.
Zuschuss für den Umbau
Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei.
Checkliste: Pflegehilfsmittel beantragen
Schritt für Schritt:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- 42 Euro reichen nicht
- Mehr zahlt die Pflegekasse für Verbrauchsmittel nicht; zusätzliche Mengen tragen Sie selbst.
- Pflegebett gekauft statt geliehen
- Die Pflegekasse soll technische Hilfsmittel vorrangig leihweise überlassen. Klären Sie das vor dem Kauf.
Worauf es ankommt
- Für Verbrauchsmittel fällt keine Zuzahlung an.
- Hilfsmittel, die wegen Krankheit nötig sind, zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.
- Der Zuschuss für das Wohnumfeld gilt je Maßnahme; ändert sich die Pflegesituation, ist ein neuer Zuschuss möglich.
Häufige Fragen
- Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel?Für Verbrauchsmittel bis zu 42 Euro im Monat. Technische Hilfsmittel werden meist leihweise gestellt.Antwort
Für Verbrauchsmittel bis zu 42 Euro im Monat. Technische Hilfsmittel werden meist leihweise gestellt.
- Welche Pflegehilfsmittel gibt es zum Verbrauch?Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen.Antwort
Zum Beispiel Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen.
- Muss ich bei Pflegehilfsmitteln etwas zuzahlen?Bei Verbrauchsmitteln nicht. Bei technischen Hilfsmitteln zahlen Erwachsene 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.Antwort
Bei Verbrauchsmitteln nicht. Bei technischen Hilfsmitteln zahlen Erwachsene 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel.
- Wie viel gibt es für einen Badumbau?Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlen.Antwort
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds zahlen.
- Wo beantrage ich Pflegehilfsmittel?Bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört.Antwort
Bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört.
- Zahlt die Pflegekasse auch einen Rollstuhl?Hilfsmittel, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nötig sind, zahlt in der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.Antwort
Hilfsmittel, die wegen einer Krankheit oder Behinderung nötig sind, zahlt in der Regel die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.
Quellen
Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr.