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Pflegehilfsmittel: 42 Euro im Monat, Pflegebett und Umbau

Das Wichtigste in Kürze

Die Pflegekasse bezahlt Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen. Für Verbrauchsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel gibt es bis zu 42 Euro im Monat. Technische Hilfsmittel wie ein Pflegebett werden meist leihweise gestellt. Für Umbauten gibt es bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Verbrauchsmittelbis 42 Euro im Monat, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
Technische Hilfsmittelvorrangig leihweise; ab 18 Jahren 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro
Wohnumfeld verbessernbis 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
WerPflegebedürftige mit einem Pflegegrad
Antragbei der Pflegekasse

Worum es geht

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht schnell Material: Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel. Dazu kommen oft größere Anschaffungen wie ein Pflegebett, ein Hausnotrufgerät oder ein Umbau im Bad. Die Pflegeversicherung beteiligt sich an diesen Kosten (§ 40 SGB XI).

Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse nur, soweit nicht die Krankenkasse wegen einer Krankheit oder Behinderung zuständig ist - etwa bei einem Rollstuhl, den der Arzt verordnet.

Die drei Arten der Unterstützung

ArtBeispieleWas die Pflegekasse zahlt
Zum Verbrauch bestimmtEinmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Schutzschürzenbis 42 Euro im Monat, auch als Kostenerstattung
Technische PflegehilfsmittelPflegebett, Lagerungshilfenmeist leihweise; sonst Kosten abzüglich 10 Prozent Zuzahlung, höchstens 25 Euro
Verbesserung des WohnumfeldsDuschumbau, Türverbreiterung, TreppenliftZuschuss bis 4.180 Euro je Maßnahme

So kommen Sie an die Hilfsmittel

Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse. Für Verbrauchsmittel genügt oft eine einmalige Bewilligung; danach liefern Sanitätshäuser oder Versandanbieter monatlich und rechnen direkt ab. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit durch eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst prüfen lassen.

Wählen Sie eine Ausstattung, die über das Notwendige hinausgeht, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Bei hohen Zuzahlungen gelten die Belastungsgrenzen der Krankenversicherung.

Zuschuss für den Umbau

Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erheblich erleichtern, zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, gilt der Betrag je Person. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei.

Checkliste: Pflegehilfsmittel beantragen

Schritt für Schritt:

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Besondere Fälle

42 Euro reichen nicht
Mehr zahlt die Pflegekasse für Verbrauchsmittel nicht; zusätzliche Mengen tragen Sie selbst.
Pflegebett gekauft statt geliehen
Die Pflegekasse soll technische Hilfsmittel vorrangig leihweise überlassen. Klären Sie das vor dem Kauf.

Worauf es ankommt

  • Für Verbrauchsmittel fällt keine Zuzahlung an.
  • Hilfsmittel, die wegen Krankheit nötig sind, zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung.
  • Der Zuschuss für das Wohnumfeld gilt je Maßnahme; ändert sich die Pflegesituation, ist ein neuer Zuschuss möglich.

Häufige Fragen

Quellen

Geprüft am 27. Oktober 2026 gegen § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de). Alle Angaben ohne Gewähr.