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Trauerfall: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Ein Trauerfall bringt neben der persönlichen Belastung auch zahlreiche Formalitäten mit sich. 7 Schritte: Sterbeurkunde, Erbschein, Unterstützung.

Schritt für Schritt

  1. Sterbefall beurkunden lassen

    Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod, meist über den Bestatter

    Zuständig: Standesamt

  2. Mehrere Sterbeurkunden beantragen

    Jede Stelle verlangt ein eigenes Exemplar

    Zuständig: Standesamt

  3. Erbschein beantragen

    Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person

    Zuständig: Amtsgericht

  4. Namensführung nach Verwitwung

    Wiederannahme des Geburtsnamens ist möglich

    Zuständig: Standesamt

  5. Hilfe bei den Bestattungskosten

    Wenn die Kosten für die Angehörigen unzumutbar sind

    Zuständig: Sozialamt

  6. Laufende Unterstützung prüfen

    Wenn nach dem Todesfall das Einkommen wegbricht

    Zuständig: Sozialamt

  7. Versicherungen, Rentenkasse, Banken informieren

    Mit Sterbeurkunde, Fristen sind teils kurz

Checkliste: Trauerfall

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Zunächst stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus - in der Regel meldet das beauftragte Bestattungsinstitut den Sterbefall dort an. Die Sterbeurkunde ist die Grundlage für nahezu alle weiteren Schritte.

Angehörige sollten mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde beantragen, da Versicherungen, Rentenkasse, Banken und Behörden jeweils ein eigenes Exemplar verlangen. Bei Fragen zu Bestattung und Fristen hilft das Ordnungsamt weiter. Diese Punkte sind im Todesfall zu regeln:

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