Trauerfall: alle Behördengänge der Reihe nach
Ein Trauerfall bringt neben der persönlichen Belastung auch zahlreiche Formalitäten mit sich. 7 Schritte: Sterbeurkunde, Erbschein, Unterstützung.
Schritt für Schritt
Sterbefall beurkunden lassen
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod, meist über den Bestatter
Zuständig: Standesamt
Mehrere Sterbeurkunden beantragen
Jede Stelle verlangt ein eigenes Exemplar
Zuständig: Standesamt
Erbschein beantragen
Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
Zuständig: Amtsgericht
Namensführung nach Verwitwung
Wiederannahme des Geburtsnamens ist möglich
Zuständig: Standesamt
Hilfe bei den Bestattungskosten
Wenn die Kosten für die Angehörigen unzumutbar sind
Zuständig: Sozialamt
Laufende Unterstützung prüfen
Wenn nach dem Todesfall das Einkommen wegbricht
Zuständig: Sozialamt
Versicherungen, Rentenkasse, Banken informieren
Mit Sterbeurkunde, Fristen sind teils kurz
Checkliste: Trauerfall
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Zunächst stellt das Standesamt die Sterbeurkunde aus - in der Regel meldet das beauftragte Bestattungsinstitut den Sterbefall dort an. Die Sterbeurkunde ist die Grundlage für nahezu alle weiteren Schritte.
Angehörige sollten mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde beantragen, da Versicherungen, Rentenkasse, Banken und Behörden jeweils ein eigenes Exemplar verlangen. Bei Fragen zu Bestattung und Fristen hilft das Ordnungsamt weiter. Diese Punkte sind im Todesfall zu regeln: