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Deutsche Rentenversicherung

Rentenversicherung
Das Wichtigste in Kürze

Die Deutsche Rentenversicherung berät zur gesetzlichen Rente und zahlt sie aus - vor Ort über eigene Auskunfts- und Beratungsstellen. Einen Rentenantrag nimmt aber auch das Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen (§ 93 SGB IV), falls keine Beratungsstelle in der Nähe ist.

Das Wichtigste zu diesem Amt
ZuständigAuskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, ersatzweise das Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (§ 93 SGB IV)
Gebührkostenlos
KontaktAuskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder Ihr Bürgeramt
RechtsgrundlageSozialgesetzbuch VI (SGB VI), § 93 SGB IV

Rentenversicherung in Ihrer Stadt

Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Auf einen Blick

Rentenversicherung: Rentenantrag, Rentenauskunft, Beratung. Träger: Bund (mit Regionalträgern in den Ländern). Behördengänge: Rentenantrag.
Eigene Darstellung von stadt.info, Träger nach Bundes- und Landesrecht.

Behördengänge im Überblick

Worum es geht

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt unter anderem die Regelaltersrente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Auskunft und Beratung gibt es vor Ort bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, telefonisch oder online.

Für Menschen ohne Beratungsstelle in erreichbarer Nähe hält das Gesetz eine zweite Tür offen: Die Versicherungsämter der Stadt- und Kreisverwaltungen nehmen Anträge auf Sozialversicherungsleistungen - auch Rentenanträge - entgegen und leiten sie weiter (§ 93 SGB IV).

Was die Rentenversicherung erledigt

  • Rentenauskunft und Kontenklärung zum bisherigen Versicherungsverlauf
  • Rentenantrag für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
  • Anträge auf Leistungen zur Teilhabe, etwa medizinische Rehabilitation
  • Beratung zur Regelaltersgrenze und zu Möglichkeiten eines früheren oder späteren Renteneintritts

Rentenantrag: wo abgeben?

WegVorteil
Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherungpersönliche, fachkundige Beratung zur Rentenhöhe und zu Lücken im Versicherungsverlauf
Online über die Deutsche Rentenversicherungohne Termin, rund um die Uhr möglich
Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltungwohnortnah, wenn keine Beratungsstelle in der Nähe ist (§ 93 SGB IV)

So läuft es ab

  1. Beratungstermin vereinbaren

    Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.

  2. Versicherungsverlauf klären

    Lücken im Konto rechtzeitig vor dem Rentenantrag klären lassen.

  3. Rentenantrag stellen

    Online, bei der Beratungsstelle oder beim Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (§ 93 SGB IV).

  4. Rentenbescheid erhalten

    Die Rentenversicherung prüft Wartezeit und Regelaltersgrenze und zahlt die Rente ab dem festgestellten Beginn.

Lebenslagen mit dem Weg zum Rentenversicherung

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen § 93 SGB IV und § 35 SGB VI. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.