Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung berät zur gesetzlichen Rente und zahlt sie aus - vor Ort über eigene Auskunfts- und Beratungsstellen. Einen Rentenantrag nimmt aber auch das Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung entgegen (§ 93 SGB IV), falls keine Beratungsstelle in der Nähe ist.
| Zuständig | Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung, ersatzweise das Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (§ 93 SGB IV) |
|---|---|
| Gebühr | kostenlos |
| Kontakt | Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder Ihr Bürgeramt |
| Rechtsgrundlage | Sozialgesetzbuch VI (SGB VI), § 93 SGB IV |
Rentenversicherung in Ihrer Stadt
Zuständige Stellen und Ämter in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
Worum es geht
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt unter anderem die Regelaltersrente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Auskunft und Beratung gibt es vor Ort bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger, telefonisch oder online.
Für Menschen ohne Beratungsstelle in erreichbarer Nähe hält das Gesetz eine zweite Tür offen: Die Versicherungsämter der Stadt- und Kreisverwaltungen nehmen Anträge auf Sozialversicherungsleistungen - auch Rentenanträge - entgegen und leiten sie weiter (§ 93 SGB IV).
Was die Rentenversicherung erledigt
- Rentenauskunft und Kontenklärung zum bisherigen Versicherungsverlauf
- Rentenantrag für Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten
- Anträge auf Leistungen zur Teilhabe, etwa medizinische Rehabilitation
- Beratung zur Regelaltersgrenze und zu Möglichkeiten eines früheren oder späteren Renteneintritts
Rentenantrag: wo abgeben?
| Weg | Vorteil |
|---|---|
| Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung | persönliche, fachkundige Beratung zur Rentenhöhe und zu Lücken im Versicherungsverlauf |
| Online über die Deutsche Rentenversicherung | ohne Termin, rund um die Uhr möglich |
| Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung | wohnortnah, wenn keine Beratungsstelle in der Nähe ist (§ 93 SGB IV) |
So läuft es ab
Beratungstermin vereinbaren
Bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe.
Versicherungsverlauf klären
Lücken im Konto rechtzeitig vor dem Rentenantrag klären lassen.
Rentenantrag stellen
Online, bei der Beratungsstelle oder beim Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (§ 93 SGB IV).
Rentenbescheid erhalten
Die Rentenversicherung prüft Wartezeit und Regelaltersgrenze und zahlt die Rente ab dem festgestellten Beginn.
Lebenslagen mit dem Weg zum Rentenversicherung
Häufige Fragen
- Was macht die Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung?Sie berät zu Rentenhöhe, Versicherungsverlauf und Rentenarten und nimmt Rentenanträge entgegen.Antwort
Sie berät zu Rentenhöhe, Versicherungsverlauf und Rentenarten und nimmt Rentenanträge entgegen.
- Muss ich den Rentenantrag bei der Rentenversicherung selbst stellen?Nein, auch das Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nimmt Anträge auf Sozialversicherungsleistungen entgegen und leitet sie weiter (§ 93 SGB IV).Antwort
Nein, auch das Versicherungsamt Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung nimmt Anträge auf Sozialversicherungsleistungen entgegen und leitet sie weiter (§ 93 SGB IV).
- Ist die Beratung kostenlos?Ja, Beratung und Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung sind für Sie kostenlos.Antwort
Ja, Beratung und Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung sind für Sie kostenlos.
- Was ist der Unterschied zwischen Rentenversicherung und Versicherungsamt?Die Rentenversicherung entscheidet über Ihren Antrag und zahlt die Rente. Das Versicherungsamt der Kommune nimmt Anträge nur entgegen und leitet sie an den zuständigen Träger weiter (§ 93 SGB IV).Antwort
Die Rentenversicherung entscheidet über Ihren Antrag und zahlt die Rente. Das Versicherungsamt der Kommune nimmt Anträge nur entgegen und leitet sie an den zuständigen Träger weiter (§ 93 SGB IV).
- Wann sollte ich zur Beratung gehen?Am besten einige Jahre vor dem geplanten Renteneintritt, um Lücken im Versicherungsverlauf noch klären zu können.Antwort
Am besten einige Jahre vor dem geplanten Renteneintritt, um Lücken im Versicherungsverlauf noch klären zu können.
- Welche Renten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?Unter anderem die Regelaltersrente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.Antwort
Unter anderem die Regelaltersrente, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen § 93 SGB IV und § 35 SGB VI. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.