Jobcenter: Leistungen, Unterlagen und Gebühren
Diese Anliegen erledigen Sie beim Jobcenter. Was Sie mitbringen müssen, was es kostet und wie lange es dauert, steht bei jeder Leistung. Adresse und Öffnungszeiten Ihres Amtes finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite.
Grundsicherungsgeld beantragen
Grundsicherungsgeld ist die Grundsicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenem Einkommen decken können und erwerbsfähig sind. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Den Antrag stellen Sie beim Jobcenter vor Ort - schriftlich, persönlich oder online. Wichtig: Leistungen werden ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen, deshalb sollten Sie ihn nicht aufschieben.
Weiterbewilligungsantrag
Grundsicherungsgeld wird in der Regel für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Läuft dieser Zeitraum aus und benötigen Sie weiterhin Leistungen, stellen Sie einen Weiterbewilligungsantrag. So vermeiden Sie eine Lücke bei der Auszahlung. Am einfachsten reichen Sie ihn rechtzeitig vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums ein.
Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die Kosten für Miete und Heizung, soweit sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt und den örtlichen Mietwerten vor Ort. Ziehen Sie um, sollten Sie die neue Wohnung vorher vom Jobcenter zusichern lassen, damit die Kosten anerkannt werden.
Mehrbedarf beantragen
In bestimmten Lebenslagen zahlt das Jobcenter zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf. Das gilt zum Beispiel für Schwangere, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen. Der Mehrbedarf wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt und nachgewiesen werden.
Veränderungsmitteilung
Ändert sich während des Leistungsbezugs etwas an Ihrer Situation, müssen Sie das dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Dazu zählen neues oder weggefallenes Einkommen, Umzug, ein neuer Job, Nachwuchs oder Änderungen in der Bedarfsgemeinschaft. Wer Änderungen nicht meldet, riskiert Rückforderungen und im Ernstfall ein Bußgeld.
Kooperationsplan und Eingliederung
Der Kooperationsplan hat die frühere Eingliederungsvereinbarung abgelöst. Darin halten Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter fest, welche Schritte zur beruflichen Eingliederung vereinbart sind - etwa Bewerbungen, Weiterbildungen oder ein Coaching. Der Plan wird partnerschaftlich erarbeitet und regelmäßig gemeinsam fortgeschrieben.
Mitwirkungspflichten
Wer Grundsicherungsgeld bezieht, hat Mitwirkungspflichten: dazu gehören das Einreichen von Nachweisen, das Melden von Änderungen, das Wahrnehmen von Terminen und die Mitarbeit bei der Eingliederung in Arbeit. Kommen Sie einem Termin nicht nach, sollten Sie sich rechtzeitig melden und den Grund nachweisen, etwa mit einer Krankschreibung. Wer Pflichten ohne wichtigen Grund verletzt, muss mit Leistungsminderungen rechnen.
Häufige Fragen zum Jobcenter
- Heißt das Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
- Ja. Die Leistung für erwerbsfähige Menschen nach dem SGB II wurde zum 1. Juli 2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt; das Gesetz selbst verwendet seither diese Bezeichnung. Inhaltlich blieb die Leistung bestehen, begleitet wurde die Umbenennung von strengeren Mitwirkungsregeln. Zuständig ist weiterhin das Jobcenter. Bescheide, in denen noch Bürgergeld steht, bleiben gültig.
- Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld vor Ort?
- Sie stellen den Antrag beim Jobcenter vor Ort - online über jobcenter.digital, persönlich oder per Post. Am besten melden Sie sich frühzeitig, denn Grundsicherungsgeld wird rückwirkend ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem Sie den Antrag stellen. Adresse und Terminvereinbarung finden Sie auf der offiziellen Website des Jobcenters bzw. Ihrer Stadt.
- Welche Unterlagen brauche ich für den Grundsicherungsgeld-Antrag?
- Sie benötigen unter anderem Personalausweis, Steuer-Identifikationsnummer, Einkommensnachweise, aktuelle Kontoauszüge, den Mietvertrag mit Nebenkosten sowie Nachweise über Vermögen. Für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft werden entsprechende Nachweise verlangt. Welche Belege im Einzelfall nötig sind, teilt Ihnen das Jobcenter vor Ort mit.
- Was kostet ein Antrag beim Jobcenter vor Ort?
- Nichts. Das Grundsicherungsgeld und alle Leistungen nach dem SGB II sind gebührenfrei. Für den Antrag, den Weiterbewilligungsantrag oder eine Veränderungsmitteilung fallen keinerlei Gebühren an.
- Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld?
- Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Regelbedarf und Ihrer Lebenssituation. Für Alleinstehende liegt der Regelsatz bei 563 Euro im Monat (Stand 2025/2026); für Paare, Kinder und Jugendliche gelten eigene, niedrigere Stufen. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe. Die aktuell gültigen Regelbedarfsstufen nennt Ihnen das Jobcenter vor Ort.
- Wieviel zahlt das Jobcenter für die Miete?
- Das Jobcenter übernimmt die Miete und Heizkosten, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, hängt von der Personenzahl im Haushalt und den örtlichen Mietwerten ab und ist je nach Kommune unterschiedlich. Die verbindlichen Angemessenheitsgrenzen für Ihrer Stadt erfahren Sie beim Jobcenter vor Ort.
- Wie lange dauert die Bearbeitung meines Grundsicherungsgeld-Antrags?
- In der Regel dauert die Bearbeitung einige Wochen. Reichen Sie alle Unterlagen vollständig ein, geht es schneller. Wenn Sie dringend Geld benötigen, kann das Jobcenter vor Ort einen Vorschuss oder eine vorläufige Zahlung leisten.
- Wann wird das Grundsicherungsgeld ausgezahlt?
- Das Grundsicherungsgeld wird monatlich im Voraus gezahlt, also am Ende des Vormonats für den Folgemonat. Fällt der Zahltag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Überweisung entsprechend früher. Bis das Geld auf dem Konto ist, können je nach Bank ein bis zwei Bankarbeitstage vergehen.
- Kann ich Grundsicherungsgeld online beantragen?
- Ja. Über das Portal jobcenter.digital können Sie den Erstantrag, den Weiterbewilligungsantrag und Veränderungsmitteilungen online einreichen und Unterlagen hochladen. Alternativ ist der Antrag weiterhin persönlich oder per Post beim Jobcenter vor Ort möglich.
- Brauche ich einen Termin beim Jobcenter vor Ort?
- Für die Beratung und viele Anliegen ist ein Termin sinnvoll oder erforderlich. Termine vereinbaren Sie telefonisch oder über die offizielle Website des Jobcenters Ihrer Stadt. Anträge und Nachweise können Sie auch ohne Termin online oder per Post einreichen.
- Heißt es noch Hartz IV oder jetzt Grundsicherungsgeld?
- Die Leistung heißt seit 2023 Grundsicherungsgeld und hat das frühere Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst. Rechtsgrundlage ist weiterhin das SGB II. Wenn Sie nach Hartz IV suchen, ist damit heute das Grundsicherungsgeld gemeint.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026 (Quellen: BMI/Personalausweisportal, Bundesamt für Justiz); örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.
