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Ämter informieren

Die deutsche Bürokratie ist den Menschen hierzulande gut vertraut, sodass gelegentliche Behördengänge und auch ein gewisser Schriftverkehr mit dem einen oder anderen Amt an der Tagesordnung sind. In gewissen Lebenslagen ist es daher für Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine Selbstverständlichkeit, die Ämter zu informieren.

Das besagt die Mitwirkungspflicht

In Zusammenhang mit der Weitergabe von Informationen an die Behörden ist vielfach von einer Mitwirkungspflicht die Rede. Die Mitwirkungspflicht lässt sich grundsätzlich als die Pflicht beschreiben, zur Klärung eines Sachverhalts beizutragen und relevante Informationen weiterzugeben. So müssen beispielsweise Steuerpflichtige mit dem Finanzamt zusammenarbeiten, während Leistungsempfänger/innen dazu verpflichtet sind, die relevanten Informationen gegenüber der betreffenden Stelle offenzulegen.

Darum handelt es sich bei der Auskunftspflicht der Behörde

Die Auskunftspflicht ist gewissermaßen das Pendant zur Mitwirkungspflicht und betrifft nicht den Bürger, sondern die Behörde. So ist jede Behörde verpflichtet, den Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren Auskunft zu erteilen und diese zu beraten. Dabei geht es um die Rechte und Pflichten des Beteiligten. In einem laufenden Verfahren hat man somit einen Anspruch auf entsprechende Auskünfte und kann diesen der betreffenden Behörde gegenüber geltend machen.

Hier werden Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf Behördengänge beraten

Viele Menschen wünschen sich einen Leitfaden im Umgang mit den Behörden und finden im Internet zahlreiche Informationen. Eine Online-Recherche kann aber nie eine persönliche Beratung ersetzen. Vereine und Wohlfahrtsverbände sind in der Regel lohnende Anlaufstellen, denn sie bieten eine Sozialberatung. Hier wird man unabhängig beraten und erhält wertvolle Hilfestellungen für den Umgang mit den Behörden. Ansonsten kann auch der Beistand durch einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin sinnvoll sein.

Checkliste: In diesen Situationen müssen Sie die Ämter informieren

Ob und inwiefern Bürgerinnen und Bürger die Ämter informieren müssen, hängt stets von der Lebenssituation ab. Wer beispielsweise Sozialleistungen bezieht, muss die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt auf dem Laufenden halten. Diejenigen, die sich beispielsweise einen Hund anschaffen, müssen dahingegen die Stadtverwaltung informieren und den Hund dort anmelden. Die folgende Checkliste fasst einige typische Begebenheiten zusammen, die es erforderlich machen, die Ämter zu informieren:

  • Geburt eines Kindes
  • Tod
  • Umzug
  • Einkommensänderung
  • Anschaffung eines Hundes
  • Start in die berufliche Selbständigkeit

5 Tipps für die Zusammenarbeit mit den Behörden

Bürgerinnen und Bürger sollten stets ihre Rechte und Pflichten kennen, um den Ämtern auf Augenhöhe begegnen zu können. Gleichzeitig sollten sie sich nicht sofort auf die relevanten Paragrafen berufen, sondern zunächst um einen einvernehmlichen Umgang bemühen. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Informieren Sie sich über Ihre Pflichten!
  • Halten Sie etwaige Fristen ein!
  • Nutzen Sie gegebenenfalls Online-Services, um Informationen an eine Behörde zu übermitteln!
  • Bemühen Sie sich um eine offene Kommunikation mit Ihrem Sachbearbeiter beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin!
  • Nehmen Sie Ihre Rechte gegenüber den Behörden wahr!

4 Empfehlungen rund um die Weitergabe von Informationen an Ämter

Viele Bürgerinnen und Bürger sind bemüht, gut mit den Behörden zusammenzuarbeiten und geben Informationen gegebenenfalls weiter. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn aus Unwissenheit kann man dabei den einen oder anderen Fehler machen. Um dies zu vermeiden, sollte man verschiedene Tipps beachten und außerdem auch den folgenden Handlungsempfehlungen Beachtung schenken:

  • Geben Sie ausschließlich relevante Informationen an die Ämter weiter, auf die diese Anspruch haben!
  • Nehmen Sie im Zweifelsfall eine Sozialberatung in Anspruch und suchen Sie sich kompetenten Beistand!
  • Informieren Sie die Ämter gegebenenfalls schriftlich, um einen Nachweis zu haben!
  • Leiten Sie die Informationen direkt an die zuständige Stelle weiter!

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