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Sozialamt – Wissenswertes über die Arbeit der Sozialämter in Deutschland

Die Sozialämter sind eine wichtige Säule des deutschen Sozialstaats, denn hier erhalten Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung. Wer sich in einer schwierigen Lage befindet, wird nicht alleingelassen, sondern kann staatliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen ist das Jobcenter, in anderen Fällen das Sozialamt die richtige Anlaufstelle. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

Wenn es um die Gewährung von Sozialleistungen geht, ist das Sozialamt die zuständige Stelle. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung der kommunalen Verwaltung. Oftmals ist aber nicht vom Sozialamt die Rede, weil beispielsweise eine der folgenden Bezeichnungen Anwendung findet:

  • Fachbereich Soziales und Wohnen
  • Fachbereich Soziales und Integration
  • Amt für Jugend und Familie

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Sozialämter

Das Sozialstaatsprinzip ist eine der Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und im Grundgesetz festgeschrieben. In Art. 20 Absatz 1 GG wird die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Bundesstaat definiert. Dementsprechend ist die Sozialstaatlichkeit von großer Bedeutung für die staatliche Infrastruktur Deutschlands. Auf dieser Grundlage arbeiten auch die Sozialämter, die Bedürftigen die Unterstützung zukommen lassen, die diese benötigen.

Neben dem Grundgesetz ist es vor allem das Sozialgesetzbuch, das sich dem deutschen Sozialrecht widmet. Das Sozialgesetzbuch besteht aus mehreren Büchern und greift somit sämtliche Aspekte des sozialen Rechts detailliert auf. Die Gliederung des Sozialgesetzbuchs gestaltet sich folgendermaßen:

  • SGB I

    Allgemeiner Teil

  • SGB II

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SGB III

    Arbeitsförderung

  • SGB IV

    Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

  • SGB V

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • SGB VI

    Gesetzliche Rentenversicherung

  • SGB VII

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • SGB VIII

    Kinder- und Jugendhilfe

  • SGB IX

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

  • SGB X

    Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz

  • SGB XI

    Soziale Pflegeversicherung

  • SGB XII

    Sozialhilfe

  • SGB XIV

    Soziale Entschädigung

Zusätzlich finden in der sozialen Gesetzgebung noch weitere Gesetze Beachtung. Hier sind beispielsweise das BAföG und das Wohngeldgesetz zu nennen.

Das sind die Aufgaben des Sozialamts

Die Aufgaben der Sozialämter ergeben sich insbesondere aus SGB XII, das sich mit der Sozialhilfe befasst. Zudem können noch weitere Gesetze von Belang sein. Im Mittelpunkt der Arbeit des Sozialamts steht aber stets die Unterstützung von Bedürftigen. Die Förderung und Gewährleistung sozialer Gerechtigkeit ist das zentrale Anliegen des Sozialamts. Menschen, die von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung betroffen sind, können gegebenenfalls beim Sozialamt Unterstützung erhalten, die ihnen angemessene Lebensbedingungen ermöglicht.

Diese Leistungen kann das Sozialamt gewähren

Das Leistungsspektrum der Sozialämter reicht von ausführlichen Beratungen bis hin zu finanziellen Hilfen. Letztere stehen typischerweise im Fokus und zielen darauf ab, den notwendigen Lebensunterhalt sowie eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Bei den betreffenden Leistungen handelt es sich um:

  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfen zur Pflege

Checkliste: Diese Unterlagen sind beim Sozialamt vorzulegen

Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und auf staatliche Hilfe angewiesen sind, sollten sich nicht scheuen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Wer beim Sozialamt vorstellig wird, muss im Zuge des Antragsverfahrens seinen Anspruch belegen. Grundsätzlich sind dem Sozialamt daher die folgenden Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung
  • Nachweis der Erwerbsminderung (zum Beispiel durch Atteste oder den Rentenbescheid)
  • Einkommensnachweise

5 Tipps für Bedürftige

Deutschland ist ein hochentwickeltes Industrieland mit einem hohen Lebensstandard im internationalen Vergleich. Aber nicht alle Menschen partizipieren gleichermaßen von diesem Wohlstand, weshalb es auch hierzulande Bedürftigkeit gibt. Betroffene sollten sich bewusst machen, dass Deutschland ein Sozialstaat ist und dementsprechend Bedürftige unterstützt. Die folgenden Tipps können Betroffenen außerdem helfen, ihr Leben bestmöglich zu meistern:

  • Informieren Sie sich über die zahlreichen Hilfsangebote des deutschen Sozialstaats!
  • Lassen Sie sich von gemeinnützigen Vereinen und Wohlfahrtsverbänden beraten!
  • Nutzen Sie private Initiativen, wie zum Beispiel Sozialkaufhäuser oder die Tafel!
  • Denken Sie daran, eine Fortsetzung von Sozialleistungen fristgerecht zu beantragen!
  • Zeigen Sie Eigeninitiative und versuchen Sie, Ihre Situation zu verbessern!

4 Empfehlungen für Menschen, die auf Unterstützung des Sozialamts angewiesen sind

Wer seine Bedürftigkeit erkennt und um die Leistungen des Sozialamts weiß, sollte sich nicht scheuen, entsprechende Ansprüche geltend zu machen. Das kostet zwar Überwindung, ist aber zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig. Nachfolgend gibt es noch vier Empfehlungen für alle, die auf Unterstützung des Sozialamts angewiesen sind:

  • Nehmen Sie frühzeitig mit dem Sozialamt Kontakt auf, um schnellstmöglich die richtige Unterstützung zu erhalten!
  • Gehen Sie bei der Beantragung von Sozialleistungen sorgfältig und bedacht vor, um etwaige Fehler zu vermeiden!
  • Lassen Sie sich vom Sozialamt beraten, um alle Ansprüche und Möglichkeiten zu ergründen!
  • Bewahren Sie alle Unterlagen in Zusammenhang mit der Sozialhilfe sorgsam auf!

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