Jagdschein beantragen
Den Jagdschein erteilt die untere Jagdbehörde nach bestandener Jägerprüfung und gegen Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung. Er gilt als Jahresjagdschein bis zu drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage - und im gesamten Bundesgebiet.
| Zuständig | untere Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt |
|---|---|
| Gebühr | je Bundesland unterschiedlich, keine bundesweit einheitliche Zahl |
| Dauer | Jahresjagdschein bis zu 3 Jagdjahre, Tagesjagdschein 14 Tage |
| Rechtsgrundlage | §§ 15, 17 BJagdG |
Zuständige Stelle
Zuständig: untere Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Worum es geht
Voraussetzung für die erste Erteilung ist die bestandene Jägerprüfung - sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung und prüft unter anderem Wildbiologie, Waffenrecht, Jagdrecht und Tierschutz (§ 15 Abs. 5 BJagdG).
Versagt wird der Jagdschein unter anderem bei fehlender Zuverlässigkeit oder ohne ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 BJagdG). Die Jagdbehörde fragt dazu auch bei der Waffenbehörde nach Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
Zum Jagdschein in vier Schritten
Zwei Arten des Jagdscheins
| Art | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|
| Jahresjagdschein | bis zu 3 Jagdjahre am Stück | reguläre Form für aktive Jäger |
| Tagesjagdschein | 14 aufeinanderfolgende Tage | für kurzfristige Jagdgelegenheiten |
| Jugendjagdschein | für 16- bis 18-Jährige | nur in Begleitung, keine Gesellschaftsjagden (§ 16 BJagdG) |
Checkliste: Jagdschein beantragen
Diese Nachweise verlangt die untere Jagdbehörde:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Jägerprüfung ablegen
Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil sowie Schießprüfung, organisiert nach Landesrecht.
Versicherung abschließen
Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen nachweisen.
Antrag stellen
Bei der unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzes, mit Prüfungs- und Versicherungsnachweis.
Zuverlässigkeit prüfen lassen
Die Behörde holt eine Auskunft bei der Waffenbehörde ein (§ 17 Abs. 1 BJagdG).
Jagdschein erhalten
Als Jahresjagdschein für bis zu drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 Tage.
Besondere Fälle
- 16 bis 18 Jahre alt
- Es wird nur ein Jugendjagdschein erteilt - gültig allein in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson, ohne Teilnahme an Gesellschaftsjagden (§ 16 BJagdG).
- Fehlende Zuverlässigkeit oder Versicherung
- Der Jagdschein muss versagt werden, wenn Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit sprechen oder keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird (§ 17 Abs. 1 BJagdG).
- Jagdschein wurde bereits entzogen
- Während einer laufenden Entziehung oder Sperre wird kein neuer Jagdschein erteilt (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG).
Worauf es ankommt
- Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet, auch wenn er nur in einem Bundesland beantragt wurde (§ 15 Abs. 3 BJagdG).
- Ohne gültige Jagdhaftpflichtversicherung wird kein Jagdschein erteilt - die Mindestsummen sind bundesweit einheitlich.
- Die Gebühren für den Jagdschein setzt jedes Bundesland selbst fest.
Häufige Fragen
- Was brauche ich für den Jagdschein?Die bestandene Jägerprüfung, eine Jagdhaftpflichtversicherung und den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit.Antwort
Die bestandene Jägerprüfung, eine Jagdhaftpflichtversicherung und den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit.
- Wie lange gilt der Jagdschein?Als Jahresjagdschein bis zu drei Jagdjahre am Stück, oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG).Antwort
Als Jahresjagdschein bis zu drei Jagdjahre am Stück, oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage (§ 15 Abs. 2 BJagdG).
- Wie hoch muss meine Jagdhaftpflichtversicherung sein?Mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG).Antwort
Mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG).
- Gilt mein Jagdschein auch in anderen Bundesländern?Ja, der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 3 BJagdG).Antwort
Ja, der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet (§ 15 Abs. 3 BJagdG).
- Können Jugendliche einen Jagdschein bekommen?Ab 16 Jahren nur als Jugendjagdschein, der nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson gilt (§ 16 BJagdG).Antwort
Ab 16 Jahren nur als Jugendjagdschein, der nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson gilt (§ 16 BJagdG).
- Wann wird der Jagdschein versagt?Unter anderem bei fehlender Zuverlässigkeit, fehlender Versicherung oder während einer laufenden Entziehung (§ 17 BJagdG).Antwort
Unter anderem bei fehlender Zuverlässigkeit, fehlender Versicherung oder während einer laufenden Entziehung (§ 17 BJagdG).
Rechtsgrundlagen
- § 15 BJagdG - Jagdschein ↗
- § 16 BJagdG - Jugendjagdschein ↗
- § 17 BJagdG - Versagung des Jagdscheines ↗
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 15, 16 und 17 BJagdG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.