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Jagdschein beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Den Jagdschein erteilt die untere Jagdbehörde nach bestandener Jägerprüfung und gegen Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung. Er gilt als Jahresjagdschein bis zu drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage - und im gesamten Bundesgebiet.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Zuständiguntere Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt
Gebührje Bundesland unterschiedlich, keine bundesweit einheitliche Zahl
DauerJahresjagdschein bis zu 3 Jagdjahre, Tagesjagdschein 14 Tage
Rechtsgrundlage§§ 15, 17 BJagdG

Zuständige Stelle

Zuständig: untere Jagdbehörde Ihres Wohnsitz-Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Worum es geht

Voraussetzung für die erste Erteilung ist die bestandene Jägerprüfung - sie besteht aus einem schriftlichen, einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung und prüft unter anderem Wildbiologie, Waffenrecht, Jagdrecht und Tierschutz (§ 15 Abs. 5 BJagdG).

Versagt wird der Jagdschein unter anderem bei fehlender Zuverlässigkeit oder ohne ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden (§ 17 Abs. 1 BJagdG). Die Jagdbehörde fragt dazu auch bei der Waffenbehörde nach Ihrer waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.

Zum Jagdschein in vier Schritten

Vier Schritte: Jägerprüfung mit schriftlichem, mündlich-praktischem Teil und Schießprüfung bestehen, Jagdhaftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden nachweisen, Zuverlässigkeit bei der Jagd- und Waffenbehörde prüfen lassen, Jahres- oder Dreijahresjagdschein erhalten.
Eigene Darstellung nach §§ 15, 17 BJagdG.

Zwei Arten des Jagdscheins

ArtDauerBesonderheit
Jahresjagdscheinbis zu 3 Jagdjahre am Stückreguläre Form für aktive Jäger
Tagesjagdschein14 aufeinanderfolgende Tagefür kurzfristige Jagdgelegenheiten
Jugendjagdscheinfür 16- bis 18-Jährigenur in Begleitung, keine Gesellschaftsjagden (§ 16 BJagdG)

Checkliste: Jagdschein beantragen

Diese Nachweise verlangt die untere Jagdbehörde:

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So läuft es ab

  1. Jägerprüfung ablegen

    Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil sowie Schießprüfung, organisiert nach Landesrecht.

  2. Versicherung abschließen

    Jagdhaftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen nachweisen.

  3. Antrag stellen

    Bei der unteren Jagdbehörde Ihres Wohnsitzes, mit Prüfungs- und Versicherungsnachweis.

  4. Zuverlässigkeit prüfen lassen

    Die Behörde holt eine Auskunft bei der Waffenbehörde ein (§ 17 Abs. 1 BJagdG).

  5. Jagdschein erhalten

    Als Jahresjagdschein für bis zu drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 Tage.

Besondere Fälle

16 bis 18 Jahre alt
Es wird nur ein Jugendjagdschein erteilt - gültig allein in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson, ohne Teilnahme an Gesellschaftsjagden (§ 16 BJagdG).
Fehlende Zuverlässigkeit oder Versicherung
Der Jagdschein muss versagt werden, wenn Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit sprechen oder keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird (§ 17 Abs. 1 BJagdG).
Jagdschein wurde bereits entzogen
Während einer laufenden Entziehung oder Sperre wird kein neuer Jagdschein erteilt (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 BJagdG).

Worauf es ankommt

  • Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet, auch wenn er nur in einem Bundesland beantragt wurde (§ 15 Abs. 3 BJagdG).
  • Ohne gültige Jagdhaftpflichtversicherung wird kein Jagdschein erteilt - die Mindestsummen sind bundesweit einheitlich.
  • Die Gebühren für den Jagdschein setzt jedes Bundesland selbst fest.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 15, 16 und 17 BJagdG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.