Wunschkennzeichen reservieren
Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie meist online bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Es kostet 10,20 Euro zusätzlich zur Zulassung, die Reservierung 2,60 Euro. Die Erkennungsnummer besteht aus ein oder zwei Buchstaben und einer bis vier Ziffern.
| Zuständig | Zulassungsstelle |
|---|---|
| Gebühr | 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen, 2,60 Euro für die Reservierung |
| Dauer | Reservierung sofort online; wie lange sie gilt, legt jede Zulassungsstelle fest |
| Frist | Reservierung vor der Zulassung; nach der Abmeldung bis zu zwölf Monate reservierbar |
| Rechtsgrundlage | § 9 und Anlage 1 FZV; GebOSt Nr. 230 |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Zulassungsstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen Ihres Kreises oder Ihrer Stadt - ein bis drei Buchstaben - und der Erkennungsnummer, die Sie sich innerhalb der Regeln aussuchen dürfen (§ 9 FZV). Das Unterscheidungszeichen gehört zu Ihrem Kreis; hat er mehrere - etwa wiedereingeführte Altkennzeichen -, können Sie zwischen ihnen wählen.
Reserviert wird in der Regel online über die Seite Ihrer Zulassungsstelle. Zugeteilt wird das Kennzeichen dann bei der Zulassung oder bei einer Änderung des Kennzeichens.
Aufbau des Kennzeichens
Was erlaubt ist
| Teil | Regel |
|---|---|
| Unterscheidungszeichen | 1 bis 3 Buchstaben, festgelegt für Ihren Kreis oder Ihre Stadt |
| Buchstaben der Erkennungsnummer | 1 oder 2 Buchstaben, keine Umlaute Ä, Ö, Ü (Anlage 1 FZV) |
| Ziffern | 1 bis 4 Ziffern |
| Kombination | darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 9 Absatz 1 FZV) |
| Zusätze | „E" für Elektrofahrzeuge (§ 11 FZV), „H" für Oldtimer (§ 10 FZV) |
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Verfügbarkeit prüfen
Im Reservierungsportal Ihrer Zulassungsstelle die Wunschkombination eingeben.
Reservieren
Für 2,60 Euro; Sie erhalten eine Bestätigung mit Reservierungsnummer.
Zulassen
Bei der Zulassung die Reservierung angeben - das Wunschkennzeichen kostet dann 10,20 Euro zusätzlich.
Schilder prägen lassen
Mit der zugeteilten Kombination beim Schilderdienst.
Besondere Fälle
- Kennzeichen beim Umzug behalten
- Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen in einen anderen Kreis mitnehmen - siehe Auto ummelden.
- Nach der Abmeldung
- Das bisherige Kennzeichen hält die Zulassungsstelle auf Wunsch bis zu zwölf Monate frei (§ 16 FZV) - wichtig, wenn Sie das Auto später wieder anmelden.
- Kennzeichen wechseln
- Ein neues Wunschkennzeichen für ein schon zugelassenes Auto ist eine Änderung des Kennzeichens: 30,00 Euro plus 10,20 Euro (GebOSt Nr. 221.1).
Worauf es ankommt
- Kombinationen mit Anspielungen auf die NS-Zeit und andere anstößige Buchstabenfolgen vergibt die Behörde nicht.
- Kurze Kennzeichen mit wenigen Zeichen sind begehrt; planen Sie Varianten ein.
- Lange Kombinationen passen nicht auf jedes Fahrzeug - prüfen Sie das Schildformat.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Wunschkennzeichen?10,20 Euro zusätzlich zur Zulassungsgebühr, für die vorherige Reservierung 2,60 Euro (GebOSt Nr. 230).Antwort
10,20 Euro zusätzlich zur Zulassungsgebühr, für die vorherige Reservierung 2,60 Euro (GebOSt Nr. 230).
- Wo reserviere ich ein Wunschkennzeichen?Meist online über die Seite der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, sonst am Schalter.Antwort
Meist online über die Seite der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts, sonst am Schalter.
- Wie lange gilt die Reservierung?Das legt jede Zulassungsstelle selbst fest. Nach einer Abmeldung können Sie das Kennzeichen bis zu zwölf Monate reservieren.Antwort
Das legt jede Zulassungsstelle selbst fest. Nach einer Abmeldung können Sie das Kennzeichen bis zu zwölf Monate reservieren.
- Welche Zeichen sind erlaubt?Ein oder zwei Buchstaben ohne Umlaute und eine bis vier Ziffern hinter dem Unterscheidungszeichen Ihres Wohnorts.Antwort
Ein oder zwei Buchstaben ohne Umlaute und eine bis vier Ziffern hinter dem Unterscheidungszeichen Ihres Wohnorts.
- Kann ich mein Wunschkennzeichen behalten, wenn ich umziehe?Ja, Kennzeichen dürfen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands mitgenommen werden.Antwort
Ja, Kennzeichen dürfen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands mitgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
- § 9 FZV - Zuteilung von Kennzeichen ↗
- Anlage 1 FZV - Erkennungsnummern ↗
- § 16 FZV - Reservierung nach Außerbetriebsetzung ↗
- GebOSt, Anlage Nr. 221 und 230 - Gebühren ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen FZV und GebOSt. Reservierungsdauer und Portal regelt Ihre Zulassungsstelle. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.