Steuer-ID: beantragen, finden und erneut anfordern
Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) hat 11 Ziffern und bleibt ein Leben lang gleich - anders als die Ausweisnummer ändert sie sich nie, auch nicht bei Umzug oder Heirat. Zuständig für die Zuteilung ist das Bundeszentralamt für Steuern, nicht das Finanzamt vor Ort.
| Zuständig | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) - nicht das Finanzamt vor Ort |
|---|---|
| Aufbau | 11 Ziffern, keine Buchstaben, bundesweit nur einmal vergeben |
| Gültig | lebenslang - ändert sich nie, auch nicht bei Umzug oder Heirat |
| Nicht verwechseln | Steuernummer (ändert sich je Finanzamt), Ausweisnummer |
| Rechtsgrundlage | § 139b Abgabenordnung (AO) |
Zuständige Stelle
Zuständig für Fragen und neue Dokumente ist das Finanzamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifizierung in Verwaltungsverfahren. Sie wird jeder in Deutschland gemeldeten Person automatisch zugeteilt - die Meldebehörde übermittelt die Daten nach der Geburt oder der Anmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern, das daraus die Nummer vergibt und zuschickt.
Zwei verschiedene Nummern
Steuer-ID und Ausweisnummer: nicht verwechseln
Steuer-ID
11 Ziffern, vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, bleibt ein Leben lang gleich - auch bei Umzug oder Namensänderung.
Ausweisnummer
9 Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, steht auf dem Personalausweis und ändert sich mit jedem neuen Ausweis. Mehr dazu auf der Seite zur Ausweisnummer.
Steuernummer
Wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich ändern, etwa bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.
Steuer-ID erneut anfordern
- 1. Erst selbst suchendie Nummer steht im Zuteilungsschreiben, auf der Lohnsteuerbescheinigung und in jedem Einkommensteuerbescheid.
- 2. Online-Formular nutzendas Bundeszentralamt für Steuern bietet dafür ein Eingabeformular auf bzst.de an.
- 3. Versand per Postaus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID ausschließlich per Brief an die aktuelle Meldeadresse geschickt - nicht per E-Mail oder Telefon.
- 4. Bearbeitungsdauerderzeit bis zu vier Wochen, bei Rückfragen länger.
Wo Sie die Steuer-ID noch brauchen
Die Steuer-ID wird an vielen Stellen verlangt: beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach einer Gewerbeanmeldung, beim Antrag auf Kinderzuschlag für jedes Kind und bei der Einkommensteuererklärung über ELSTER. Für Neugeborene wird sie automatisch zugeteilt, sobald das Standesamt die Geburt beurkundet hat und die Meldebehörde die Daten weitergibt.
Bevor Sie eine erneute Mitteilung beantragen
Die Steuer-ID steht oft schon in Unterlagen, die Sie bereits haben:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Besondere Fälle
- Mein Kind hat noch keine Steuer-ID - was tun?
- Sie wird nach der Geburt automatisch zugeteilt, sobald die Meldebehörde die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weitergegeben hat. Das kann einige Wochen dauern; für den Kinderzuschlag oder Kindergeld brauchen Sie die Nummer erst bei der Antragstellung.
- Ich bin aus dem Ausland zugezogen und habe keine Steuer-ID
- Mit der Anmeldung bei der Meldebehörde wird die Zuteilung automatisch angestoßen; eine gesonderte Beantragung beim Finanzamt ist nicht nötig.
- Kann ich mehr als eine Steuer-ID haben?
- Nein. Nach § 139b AO darf jede Person nur eine Identifikationsnummer erhalten, und jede Nummer wird nur einmal vergeben.
Worauf es ankommt
- Die Steuer-ID wird aus Datenschutzgründen ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse mitgeteilt - nie per E-Mail oder Telefon.
- Verwechseln Sie die Steuer-ID nicht mit der Steuernummer: Die Steuer-ID bleibt gleich, die Steuernummer kann sich bei einem Finanzamtswechsel ändern.
- Für die Online-Steuererklärung über Mein ELSTER brauchen Sie zusätzlich ein eigenes ELSTER-Zertifikat.
Häufige Fragen
- Wo finde ich meine Steuer-ID?Im Zuteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in jedem Einkommensteuerbescheid.Antwort
Im Zuteilungsschreiben des Bundeszentralamts für Steuern, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in jedem Einkommensteuerbescheid.
- Wie beantrage ich eine erneute Mitteilung der Steuer-ID?Über das Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern auf bzst.de. Die Nummer selbst kommt dann ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse, nicht per E-Mail.Antwort
Über das Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern auf bzst.de. Die Nummer selbst kommt dann ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse, nicht per E-Mail.
- Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Ausweisnummer?Die Steuer-ID hat 11 Ziffern, wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt lebenslang gleich. Die Ausweisnummer hat 9 Zeichen, steht auf dem Personalausweis und ändert sich mit jedem neuen Ausweis - mehr dazu auf der Seite zur Ausweisnummer.Antwort
Die Steuer-ID hat 11 Ziffern, wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt lebenslang gleich. Die Ausweisnummer hat 9 Zeichen, steht auf dem Personalausweis und ändert sich mit jedem neuen Ausweis - mehr dazu auf der Seite zur Ausweisnummer.
- Was ist der Unterschied zwischen Steuer-ID und Steuernummer?Die Steuer-ID ist bundesweit eindeutig und ändert sich nie. Die Steuernummer vergibt das jeweils zuständige Finanzamt und kann sich ändern, etwa bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.Antwort
Die Steuer-ID ist bundesweit eindeutig und ändert sich nie. Die Steuernummer vergibt das jeweils zuständige Finanzamt und kann sich ändern, etwa bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.
- Wie lange dauert die erneute Mitteilung?Nach Angaben des Bundeszentralamts für Steuern derzeit bis zu vier Wochen, bei Rückfragen länger.Antwort
Nach Angaben des Bundeszentralamts für Steuern derzeit bis zu vier Wochen, bei Rückfragen länger.
- Bekommt mein Kind automatisch eine Steuer-ID?Ja, nach der Geburt und der Anmeldung bei der Meldebehörde wird sie automatisch zugeteilt, ohne eigenen Antrag.Antwort
Ja, nach der Geburt und der Anmeldung bei der Meldebehörde wird sie automatisch zugeteilt, ohne eigenen Antrag.
- Kostet die erneute Mitteilung der Steuer-ID etwas?Für die Mitteilung der eigenen Steuer-ID an die Meldeadresse fallen keine Gebühren an.Antwort
Für die Mitteilung der eigenen Steuer-ID an die Meldeadresse fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
- § 139b AO - Identifikationsnummer ↗
- Bundeszentralamt für Steuern - Steuerliche Identifikationsnummer ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 139b AO (Zuteilung, Einmaligkeit) und die Angaben des Bundeszentralamts für Steuern zur erneuten Mitteilung (Online-Formular, Versand nur per Brief, Bearbeitungsdauer aktuell bis zu vier Wochen). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.