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Steuer-ID: beantragen, finden und erneut anfordern

Das Wichtigste in Kürze

Die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) hat 11 Ziffern und bleibt ein Leben lang gleich - anders als die Ausweisnummer ändert sie sich nie, auch nicht bei Umzug oder Heirat. Zuständig für die Zuteilung ist das Bundeszentralamt für Steuern, nicht das Finanzamt vor Ort.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBundeszentralamt für Steuern (BZSt) - nicht das Finanzamt vor Ort
Aufbau11 Ziffern, keine Buchstaben, bundesweit nur einmal vergeben
Gültiglebenslang - ändert sich nie, auch nicht bei Umzug oder Heirat
Nicht verwechselnSteuernummer (ändert sich je Finanzamt), Ausweisnummer
Rechtsgrundlage§ 139b Abgabenordnung (AO)

Zuständige Stelle

Zuständig für Fragen und neue Dokumente ist das Finanzamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Die Steuer-ID dient der eindeutigen Identifizierung in Verwaltungsverfahren. Sie wird jeder in Deutschland gemeldeten Person automatisch zugeteilt - die Meldebehörde übermittelt die Daten nach der Geburt oder der Anmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern, das daraus die Nummer vergibt und zuschickt.

Zwei verschiedene Nummern

Vergleich: Die Ausweisnummer hat neun Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, steht auf dem Personalausweis und ändert sich mit jedem neuen Ausweis. Die Steuer-ID hat elf Ziffern, wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben und bleibt lebenslang gleich. Zu finden ist sie im Zuteilungsschreiben, auf der Lohnsteuerbescheinigung, im Einkommensteuerbescheid oder über das Online-Formular des Bundeszentralamts für Steuern.
Schematische Gegenüberstellung, keine amtlichen Dokumente.

Steuer-ID und Ausweisnummer: nicht verwechseln

Steuer-ID

11 Ziffern, vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, bleibt ein Leben lang gleich - auch bei Umzug oder Namensänderung.

Ausweisnummer

9 Zeichen aus Buchstaben und Ziffern, steht auf dem Personalausweis und ändert sich mit jedem neuen Ausweis. Mehr dazu auf der Seite zur Ausweisnummer.

Steuernummer

Wird vom zuständigen Finanzamt vergeben und kann sich ändern, etwa bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.

Steuer-ID erneut anfordern

  1. 1. Erst selbst suchendie Nummer steht im Zuteilungsschreiben, auf der Lohnsteuerbescheinigung und in jedem Einkommensteuerbescheid.
  2. 2. Online-Formular nutzendas Bundeszentralamt für Steuern bietet dafür ein Eingabeformular auf bzst.de an.
  3. 3. Versand per Postaus Datenschutzgründen wird die Steuer-ID ausschließlich per Brief an die aktuelle Meldeadresse geschickt - nicht per E-Mail oder Telefon.
  4. 4. Bearbeitungsdauerderzeit bis zu vier Wochen, bei Rückfragen länger.

Wo Sie die Steuer-ID noch brauchen

Die Steuer-ID wird an vielen Stellen verlangt: beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach einer Gewerbeanmeldung, beim Antrag auf Kinderzuschlag für jedes Kind und bei der Einkommensteuererklärung über ELSTER. Für Neugeborene wird sie automatisch zugeteilt, sobald das Standesamt die Geburt beurkundet hat und die Meldebehörde die Daten weitergibt.

Bevor Sie eine erneute Mitteilung beantragen

Die Steuer-ID steht oft schon in Unterlagen, die Sie bereits haben:

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Besondere Fälle

Mein Kind hat noch keine Steuer-ID - was tun?
Sie wird nach der Geburt automatisch zugeteilt, sobald die Meldebehörde die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern weitergegeben hat. Das kann einige Wochen dauern; für den Kinderzuschlag oder Kindergeld brauchen Sie die Nummer erst bei der Antragstellung.
Ich bin aus dem Ausland zugezogen und habe keine Steuer-ID
Mit der Anmeldung bei der Meldebehörde wird die Zuteilung automatisch angestoßen; eine gesonderte Beantragung beim Finanzamt ist nicht nötig.
Kann ich mehr als eine Steuer-ID haben?
Nein. Nach § 139b AO darf jede Person nur eine Identifikationsnummer erhalten, und jede Nummer wird nur einmal vergeben.

Worauf es ankommt

  • Die Steuer-ID wird aus Datenschutzgründen ausschließlich per Brief an Ihre Meldeadresse mitgeteilt - nie per E-Mail oder Telefon.
  • Verwechseln Sie die Steuer-ID nicht mit der Steuernummer: Die Steuer-ID bleibt gleich, die Steuernummer kann sich bei einem Finanzamtswechsel ändern.
  • Für die Online-Steuererklärung über Mein ELSTER brauchen Sie zusätzlich ein eigenes ELSTER-Zertifikat.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 139b AO (Zuteilung, Einmaligkeit) und die Angaben des Bundeszentralamts für Steuern zur erneuten Mitteilung (Online-Formular, Versand nur per Brief, Bearbeitungsdauer aktuell bis zu vier Wochen). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.