Ausländerbehörde - Wissenswertes über die Arbeit der Ausländerbehörden in Deutschland

Die Ausländerbehörde ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ein Buch mit sieben Siegeln. Sie sind zwar mit der deutschen Bürokratie vertraut, haben als Deutsche aber keine Berührungspunkte mit der Ausländerbehörde. Für Zuwandererinnen und Zuwanderer sieht die Situation vollkommen anders aus. Einerseits überfordert sie die Bürokratie mitunter, andererseits ist die Ausländerbehörde die zentrale Stelle, an die sie sich zunächst wenden müssen. Ob sie in Deutschland bleiben dürfen oder nicht, hängt maßgeblich von der Ausländerbehörde ab.
Für Menschen mit Migrationshintergrund ist die Ausländerbehörde eine bedeutende Institution, während Deutsche bestenfalls als Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe mit dieser Behörde in Kontakt kommen. Unabhängig von der jeweiligen Lebenssituation erfahren Interessierte hier auf Stadt.info Wissenswertes rund um die Ausländerbehörde und können sich so ein eigenes Bild machen.
Ausländerbehörde in Ihrer Stadt
Adresse, Öffnungszeiten und Kontakt des zuständigen Amts vor Ort.
Auf einen Blick
Behördengänge im Überblick
So sind die Ausländerbehörden organisiert
Die Ausländerbehörde wird zuweilen auch als Zentrale Ausländerbehörde oder als Ausländeramt bezeichnet. Unabhängig von der jeweiligen Bezeichnung handelt es sich dabei um eine Einrichtung des jeweiligen Landkreises. In kreisfreien Städten existieren eigene Ausländerbehörden. Teilweise verfügen aber auch größere Städte, die einem Landkreis angehören, über ein eigenes Ausländeramt.
Bundeseinheitliche Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden existieren nicht. Es stellt sich somit die Frage, an welche Ausländerbehörde sich Betroffene wenden sollen. Im Allgemeinen ist diesbezüglich das Landesrecht relevant, das die örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Ausländers bestimmt.
Das sind die Aufgaben der Ausländerbehörden
Die Ausländerbehörden in Deutschland sind für den Vollzug des Ausländerrechts zuständig. In erster Linie besteht ihre Aufgabe somit darin, über die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen zu entscheiden. Die Ausstellung von Aufenthaltstiteln sowie Passersatzpapieren ist eine typische Aufgabe des Ausländeramts. Entscheidungen über einen etwaigen Familiennachzug fallen ebenso wie Ausreiseaufforderungen in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörden. Weiterhin beschäftigen sich diese regelmäßig mit der Klärung der Identität von Ausländern.
Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden
Wenn es um die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Ausländerbehörden in Deutschland geht, ist zunächst auf das Grundgesetz zu verweisen. Dieses schreibt die Ausführung des Aufenthaltsgesetzes den Ländern zu. Das Aufenthaltsgesetz selbst kommt jedoch als Bundesgesetz daher und ist in das Zuwanderungsgesetz eingebettet, das am 1. Januar des Jahres 2005 in Kraft trat.
Checkliste: Diese Unterlagen sind der Ausländerbehörde vorzulegen
Wer als Ausländer/in in Deutschland Fuß fassen möchte und zunächst beim Ausländeramt vorstellig wird, muss sich auf einen gewissen bürokratischen Aufwand gefasst machen. Zudem sollte man wissen, dass die folgenden Unterlagen vorzulegen sind:
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5 Tipps für Ehrenamtliche, die sich für Geflüchtete engagieren
Für Deutsche wird die Ausländerbehörde beispielsweise relevant, wenn sie sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren. Bis dahin ist ihnen das Ausländeramt meist vollkommen unbekannt, weshalb eine gewisse Verunsicherung bestehen kann. Um diese zu überwinden, finden sich nachfolgend fünf wertvolle Tipps:
- Betrachten Sie die Ausländerbehörde nicht als Gegner, sondern als Partner!
- Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten!
- Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorab einen Termin!
- Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen vorliegen!
- Sprechen Sie gegebenenfalls mit dem Teamleiter beziehungsweise der Teamleiterin der Ausländerbehörde, um den Sachverhalt zu klären!
4 Empfehlungen für den Umgang mit der Ausländerbehörde
Ausländerinnen und Ausländer, die sich ein neues Leben in Deutschland aufbauen möchten, müssen sich zunächst an die Ausländerbehörde wenden. Diese entscheidet über die Aufenthaltserlaubnis. Dementsprechend sollte man um eine gute Kommunikation bemüht sein. Die folgenden Empfehlungen aus unserer Redaktion können einen positiven Umgang mit der Ausländerbehörde fördern und verdienen daher eine gewisse Aufmerksamkeit:
- Lassen Sie Ihre Dokumente vorab übersetzen!
- Informieren Sie sich, welche/r Sachbearbeiter/in für Sie zuständig ist!
- Kümmern Sie sich um eine deutschsprachige Unterstützung!
- Suchen Sie sich Unterstützung bei Wohlfahrtsverbänden!
Lebenslagen mit dem Weg zur Ausländerbehörde
Häufige Fragen
- Ich bekomme keinen Termin, und mein Aufenthaltstitel läuft bald ab. Was soll ich tun?Das ist die häufigste Notlage, und es gibt einen klaren Weg: Entscheidend ist nicht der Termin, sondern der Antrag. Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels schriftlich, per Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder per Einwurf in den Briefkasten der Behörde, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Ist der Antrag rechtzeitig gestellt, gilt Ihr bisheriger Titel nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bis zur Entscheidung weiter, auch wenn Sie erst Monate später einen Termin bekommen. Bewahren Sie den Sendenachweis auf und bitten Sie um eine Fiktionsbescheinigung, damit Sie das gegenüber Arbeitgeber und Behörden belegen können.Antwort
Das ist die häufigste Notlage, und es gibt einen klaren Weg: Entscheidend ist nicht der Termin, sondern der Antrag. Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf Ihres Titels schriftlich, per Online-Formular, per E-Mail, per Fax oder per Einwurf in den Briefkasten der Behörde, und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Ist der Antrag rechtzeitig gestellt, gilt Ihr bisheriger Titel nach § 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz bis zur Entscheidung weiter, auch wenn Sie erst Monate später einen Termin bekommen. Bewahren Sie den Sendenachweis auf und bitten Sie um eine Fiktionsbescheinigung, damit Sie das gegenüber Arbeitgeber und Behörden belegen können.
- Was passiert, wenn ich den Verlängerungsantrag zu spät stelle?Dann entfällt die automatische Fortgeltung Ihres bisherigen Titels, und Ihr Aufenthalt wird vorübergehend unrechtmäßig. Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung aber nachträglich anordnen, wenn die Verspätung sonst eine unbillige Härte wäre; das ist eine Ermessensentscheidung. Handeln Sie sofort, erklären Sie schriftlich, warum der Antrag zu spät kam, und legen Sie Belege bei, etwa Krankmeldungen oder abgelehnte Terminanfragen. Ein verspäteter Antrag ist deutlich besser als gar keiner. In solchen Fällen lohnt sich Beratung, zum Beispiel bei einer Migrationsberatungsstelle oder in einer auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.Antwort
Dann entfällt die automatische Fortgeltung Ihres bisherigen Titels, und Ihr Aufenthalt wird vorübergehend unrechtmäßig. Die Ausländerbehörde kann die Fortgeltung aber nachträglich anordnen, wenn die Verspätung sonst eine unbillige Härte wäre; das ist eine Ermessensentscheidung. Handeln Sie sofort, erklären Sie schriftlich, warum der Antrag zu spät kam, und legen Sie Belege bei, etwa Krankmeldungen oder abgelehnte Terminanfragen. Ein verspäteter Antrag ist deutlich besser als gar keiner. In solchen Fällen lohnt sich Beratung, zum Beispiel bei einer Migrationsberatungsstelle oder in einer auf Aufenthaltsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei.
- Darf ich mit einer Fiktionsbescheinigung arbeiten und ins Ausland reisen?Das hängt davon ab, was auf der Bescheinigung angekreuzt ist; lesen Sie die Felder zur Erwerbstätigkeit und zur Wiedereinreise genau. Beruht die Bescheinigung auf der Fortgeltung eines Titels, der Arbeit erlaubt hat, dürfen Sie in der Regel weiterarbeiten. Beim Reisen ist Vorsicht geboten: Eine Fiktionsbescheinigung wird an der Grenze nicht überall wie ein Aufenthaltstitel behandelt, und ohne den Vermerk zur Wiedereinreise riskieren Sie, nicht wieder einreisen zu können. Fragen Sie vor einer Reise schriftlich bei Ihrer Ausländerbehörde nach und nehmen Sie die Antwort mit.Antwort
Das hängt davon ab, was auf der Bescheinigung angekreuzt ist; lesen Sie die Felder zur Erwerbstätigkeit und zur Wiedereinreise genau. Beruht die Bescheinigung auf der Fortgeltung eines Titels, der Arbeit erlaubt hat, dürfen Sie in der Regel weiterarbeiten. Beim Reisen ist Vorsicht geboten: Eine Fiktionsbescheinigung wird an der Grenze nicht überall wie ein Aufenthaltstitel behandelt, und ohne den Vermerk zur Wiedereinreise riskieren Sie, nicht wieder einreisen zu können. Fragen Sie vor einer Reise schriftlich bei Ihrer Ausländerbehörde nach und nehmen Sie die Antwort mit.
- Was kostet ein Aufenthaltstitel?Die Gebühren stehen bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung und sind überall gleich. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU kostet 100 Euro, die Verlängerung um bis zu drei Monate 96 Euro und um mehr als drei Monate 93 Euro. Die Niederlassungserlaubnis kostet im Regelfall 113 Euro, eine Fiktionsbescheinigung 13 Euro, die Neuausstellung der Karte 67 Euro. Für Minderjährige wird in der Regel die halbe Gebühr erhoben, und für bestimmte Gruppen sind Ermäßigungen oder Befreiungen vorgesehen. Getrennt davon können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Sprachnachweise anfallen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sind.Antwort
Die Gebühren stehen bundeseinheitlich in der Aufenthaltsverordnung und sind überall gleich. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU kostet 100 Euro, die Verlängerung um bis zu drei Monate 96 Euro und um mehr als drei Monate 93 Euro. Die Niederlassungserlaubnis kostet im Regelfall 113 Euro, eine Fiktionsbescheinigung 13 Euro, die Neuausstellung der Karte 67 Euro. Für Minderjährige wird in der Regel die halbe Gebühr erhoben, und für bestimmte Gruppen sind Ermäßigungen oder Befreiungen vorgesehen. Getrennt davon können Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Sprachnachweise anfallen, die je nach Anbieter unterschiedlich hoch sind.
- Ist die Ausländerbehörde auch für die Einbürgerung zuständig?Nicht überall. In vielen Kommunen ist die Einbürgerung eine eigene Aufgabe, die bei einer Einbürgerungsbehörde, beim Bürgeramt, beim Landkreis oder bei der Bezirksregierung liegt; in anderen erledigt sie die Ausländerbehörde mit. Welche Stelle bei Ihnen zuständig ist, hängt vom Bundesland und von der Größe Ihrer Kommune ab. Sehen Sie deshalb auf der Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach, bevor Sie Unterlagen einreichen. Ein Antrag bei der falschen Stelle geht nicht verloren, er wird weitergeleitet, kostet aber Zeit.Antwort
Nicht überall. In vielen Kommunen ist die Einbürgerung eine eigene Aufgabe, die bei einer Einbürgerungsbehörde, beim Bürgeramt, beim Landkreis oder bei der Bezirksregierung liegt; in anderen erledigt sie die Ausländerbehörde mit. Welche Stelle bei Ihnen zuständig ist, hängt vom Bundesland und von der Größe Ihrer Kommune ab. Sehen Sie deshalb auf der Seite Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises nach, bevor Sie Unterlagen einreichen. Ein Antrag bei der falschen Stelle geht nicht verloren, er wird weitergeleitet, kostet aber Zeit.
- Wie lange muss ich für die Einbürgerung in Deutschland gelebt haben?Seit dem 30. Oktober 2025 gilt einheitlich eine Mindestdauer von fünf Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt. Die Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, die zwischen Juni 2024 und Oktober 2025 möglich war, wurde wieder abgeschafft. Die fünf Jahre sind heute eine feste Voraussetzung und können nicht mehr verkürzt werden. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner Deutscher sowie für Kinder gelten eigene Regeln, die die Behörde im Einzelfall prüft. Wer den Antrag vor dem Stichtag gestellt hat, sollte sich zum Vertrauensschutz beraten lassen.Antwort
Seit dem 30. Oktober 2025 gilt einheitlich eine Mindestdauer von fünf Jahren rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthalt. Die Einbürgerung nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen, die zwischen Juni 2024 und Oktober 2025 möglich war, wurde wieder abgeschafft. Die fünf Jahre sind heute eine feste Voraussetzung und können nicht mehr verkürzt werden. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner Deutscher sowie für Kinder gelten eigene Regeln, die die Behörde im Einzelfall prüft. Wer den Antrag vor dem Stichtag gestellt hat, sollte sich zum Vertrauensschutz beraten lassen.
- Darf ich meine alte Staatsangehörigkeit behalten?Aus deutscher Sicht ja. Seit dem 27. Juni 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich hin; Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben. An dieser Regel hat die Gesetzesänderung von 2025 nichts geändert, sie betraf nur die Fristen. Entscheidend ist aber auch das Recht Ihres Herkunftsstaates: Manche Staaten entziehen die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn jemand eine andere annimmt. Klären Sie das vorher bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat.Antwort
Aus deutscher Sicht ja. Seit dem 27. Juni 2024 nimmt Deutschland Mehrstaatigkeit grundsätzlich hin; Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung nicht mehr aufgeben. An dieser Regel hat die Gesetzesänderung von 2025 nichts geändert, sie betraf nur die Fristen. Entscheidend ist aber auch das Recht Ihres Herkunftsstaates: Manche Staaten entziehen die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn jemand eine andere annimmt. Klären Sie das vorher bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat.
- Wann kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?Im Regelfall nach fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ausreichender Wohnraum vorliegen. Fachkräfte können sie schon nach drei Jahren bekommen, nach einer Ausbildung oder einem Studium in Deutschland nach zwei Jahren. Mit einer Blauen Karte EU geht es nach 27 Monaten Beschäftigung, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten. Für Ehepaare genügt es, wenn eine Person die Bedingungen zu Rentenbeiträgen und Erwerbstätigkeit erfüllt, und Zeiten der Kinderbetreuung oder häuslichen Pflege werden angerechnet.Antwort
Im Regelfall nach fünf Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse auf Niveau B1, Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und ausreichender Wohnraum vorliegen. Fachkräfte können sie schon nach drei Jahren bekommen, nach einer Ausbildung oder einem Studium in Deutschland nach zwei Jahren. Mit einer Blauen Karte EU geht es nach 27 Monaten Beschäftigung, mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 bereits nach 21 Monaten. Für Ehepaare genügt es, wenn eine Person die Bedingungen zu Rentenbeiträgen und Erwerbstätigkeit erfüllt, und Zeiten der Kinderbetreuung oder häuslichen Pflege werden angerechnet.
- Wie lange hafte ich aus einer Verpflichtungserklärung?Fünf Jahre ab der Einreise, die durch Ihre Erklärung ermöglicht wurde. Die Haftung umfasst Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheits- und Pflegekosten sowie die Kosten einer Abschiebung, und sie besteht auch dann fort, wenn die eingeladene Person später einen Aufenthaltstitel bekommt oder als schutzberechtigt anerkannt wird. Zurücknehmen können Sie die Erklärung nicht einseitig. Die Behörde prüft deshalb vorab Ihr Einkommen, und Sie sollten sich die Tragweite vor der Unterschrift genau erklären lassen.Antwort
Fünf Jahre ab der Einreise, die durch Ihre Erklärung ermöglicht wurde. Die Haftung umfasst Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheits- und Pflegekosten sowie die Kosten einer Abschiebung, und sie besteht auch dann fort, wenn die eingeladene Person später einen Aufenthaltstitel bekommt oder als schutzberechtigt anerkannt wird. Zurücknehmen können Sie die Erklärung nicht einseitig. Die Behörde prüft deshalb vorab Ihr Einkommen, und Sie sollten sich die Tragweite vor der Unterschrift genau erklären lassen.
- Meine Aufenthaltskarte ist verloren gegangen oder funktioniert nicht mehr. Was nun?Melden Sie den Verlust sofort Ihrer Ausländerbehörde, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, und lassen Sie den elektronischen Identitätsnachweis sperren. Die Neuausstellung kostet 67 Euro; das gilt auch, wenn die Karte wegen eines neuen Passes, geänderter Angaben oder abgelaufener technischer Nutzungsdauer ersetzt werden muss. Ist der Chip ohne Ihr Zutun defekt, entfällt die Gebühr. Ihr Aufenthaltsrecht selbst geht durch den Verlust der Karte nicht verloren, nur der Nachweis fehlt; bis zur neuen Karte kann die Behörde eine Bescheinigung ausstellen. Rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis die neue Karte zur Abholung bereitliegt.Antwort
Melden Sie den Verlust sofort Ihrer Ausländerbehörde, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei, und lassen Sie den elektronischen Identitätsnachweis sperren. Die Neuausstellung kostet 67 Euro; das gilt auch, wenn die Karte wegen eines neuen Passes, geänderter Angaben oder abgelaufener technischer Nutzungsdauer ersetzt werden muss. Ist der Chip ohne Ihr Zutun defekt, entfällt die Gebühr. Ihr Aufenthaltsrecht selbst geht durch den Verlust der Karte nicht verloren, nur der Nachweis fehlt; bis zur neuen Karte kann die Behörde eine Bescheinigung ausstellen. Rechnen Sie mit mehreren Wochen, bis die neue Karte zur Abholung bereitliegt.
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden. Bundeseinheitliche Gebühren Stand Februar 2026; örtliche Gebühren nennt Ihnen Ihre Kommune.