Zum Hauptinhalt springen
Amt

Ausländerbehörde Holzminden

Das Wichtigste in Kürze

Ausländerbehörde finden Sie in der Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden. Telefonisch erreichbar unter +49 5531 707737. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Ausländerbehörde-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Anschrift und Kontakt

Ausländerbehörde
Bürgermeister-Schrader-Straße 24
37603 Holzminden

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Holzminden, Haarmannplatz Bus, etwa 188 m
  • Holzminden, Forster Weg/Karlstraße Bus, etwa 205 m
  • Holzminden, Forster Weg Bus, etwa 254 m
  • Hafendamm Bus, etwa 333 m
  • Nordstraße Bus, etwa 373 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Holzminden ist das Ausländerbehörde zuständig (Holzminden). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Ausländerbehörde in Holzminden?
Ausländerbehörde: Bürgermeister-Schrader-Straße 24, 37603 Holzminden.
Brauche ich einen Termin beim Ausländerbehörde Holzminden?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Ausländerbehörde Holzminden erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Ausländerbehörde-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Ausländerbehörde in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Ausländerbehörde - im Ratgeber: Ausländerbehörde: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).