Checkliste Todesfall: Was ist zu tun und welche Fristen gelten?
Fristen nach Personenstandsgesetz, BGB, SGB VI und Erbschaftsteuergesetz
Das Wichtigste in Kürze
Der Tod muss spätestens am dritten Werktag beim Standesamt angezeigt werden - meist übernimmt das der Bestatter. Ein handschriftliches Testament gehört sofort zum Nachlassgericht. Wer das Erbe ausschlagen will, hat dafür sechs Wochen. Die Checkliste rechnet alle Fristen ab dem Todestag aus, zum Abhaken, Ausdrucken und als Kalenderdatei.
Checkliste erstellen
Die wichtigsten Fristen
| Was | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Sterbefall beim Standesamt anzeigen | spätestens am 3. Werktag nach dem Tod | § 28 PStG |
| Handschriftliches Testament beim Nachlassgericht abliefern | unverzüglich | § 2259 BGB |
| Bestattung | nach dem Bestattungsgesetz des Landes | Landesrecht |
| Erbe ausschlagen | 6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall | § 1944 BGB |
| Mietvertrag außerordentlich kündigen | binnen eines Monats nach Kenntnis, gesetzliche Frist 3 Monate | § 564 BGB |
| Erbschaft dem Finanzamt anzeigen | binnen 3 Monaten (entfällt meist bei notariellem Testament) | § 30 ErbStG |
| Witwen- oder Witwerrente beantragen | rückwirkend höchstens 12 Kalendermonate | § 99 Abs. 2 SGB VI |
| Grundbuch kostenfrei berichtigen | binnen 2 Jahren nach dem Erbfall | GNotKG KV 14110 |
Gut zu wissen
- Sterbevierteljahr: Hinterbliebene Ehegatten bekommen bis zum Ende des dritten Monats nach dem Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen (§ 67 SGB VI). Den Vorschuss zahlt der Renten Service der Deutschen Post auf Antrag - am besten innerhalb von 30 Tagen beantragen, meist über den Bestatter.
- Sterbeurkunden: Lassen Sie sich mehrere Ausfertigungen geben - Banken, Versicherungen, Rentenversicherung und Vermieter verlangen jeweils eine.
- Erbschein: Ihn brauchen Sie nur, wenn kein notarielles Testament vorliegt und Banken oder das Grundbuchamt einen Nachweis verlangen.
- Ausschlagen: Ist der Nachlass überschuldet, schlagen Sie das Erbe beim Nachlassgericht oder notariell beglaubigt aus. Wer Nachlassgegenstände verkauft oder verbraucht, kann damit das Erbe annehmen.
Häufige Fragen
- Was muss man nach einem Todesfall als Erstes tun?
- Einen Arzt rufen, der den Tod feststellt und den Totenschein ausstellt, und einen Bestatter beauftragen. Der Bestatter zeigt den Sterbefall meist auch beim Standesamt an - das muss bis zum dritten Werktag geschehen.
- Wer meldet den Todesfall beim Standesamt?
- Angehörige, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, oder wer beim Tod anwesend war. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim meldet die Einrichtung. In der Praxis übernimmt das fast immer der Bestatter.
- Wie lange hat man Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
- Sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung wissen (§ 1944 BGB). Lebte der Verstorbene nur im Ausland oder halten Sie sich dort auf, sind es sechs Monate.
- Kann man die Wohnung eines Verstorbenen kündigen?
- Ja. Erben können den Mietvertrag binnen eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 564 BGB) - auch wenn ein längerer Mietvertrag vereinbart war.