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Einspruch gegen den Steuerbescheid: Muster zum Ausfüllen

Das Wichtigste in Kürze

Gegen einen Steuerbescheid können Sie binnen eines Monats Einspruch einlegen - schriftlich, per ELSTER oder zur Niederschrift beim Finanzamt (§§ 355, 357 AO). Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben und kann nachgereicht werden. Das Formular erstellt Ihnen den fertigen Brief zum Ausdrucken.

Einspruch erstellen

Darauf kommt es an

  • Frist: ein Monat ab Bekanntgabe. Ein Bescheid per Post gilt am vierten Tag nach dem Datum als bekannt gegeben. Frist berechnen ›
  • Form: schriftlich mit Unterschrift, elektronisch über ELSTER oder persönlich zur Niederschrift. Eine einfache E-Mail genügt nicht sicher.
  • Begründung: nicht Pflicht, aber nötig, damit das Finanzamt ändern kann. Fordert es Unterlagen mit Frist an, sollten Sie diese einhalten.
  • Zahlen trotz Einspruch: Der Einspruch stoppt die Zahlungspflicht nicht. Dafür gibt es den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO).
  • Verböserung: Das Finanzamt prüft den ganzen Bescheid und kann ihn auch zu Ihrem Nachteil ändern - es muss Sie aber vorher darauf hinweisen. Dann können Sie den Einspruch zurücknehmen.
  • Kosten: Das Einspruchsverfahren ist kostenlos.

Mustertext

Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2025 vom [Datum] Steuernummer: [Steuernummer] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich Einspruch ein. Begründung: [Ihre Begründung] Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]

Häufige Fragen

Wie lege ich Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?
Schriftlich mit Unterschrift, über ELSTER oder persönlich beim Finanzamt, binnen eines Monats ab Bekanntgabe. Nennen Sie den Bescheid (Steuerart, Jahr, Datum) und die Steuernummer.
Muss ich den Einspruch begründen?
Nein, der Einspruch ist auch ohne Begründung wirksam. Damit das Finanzamt etwas ändert, sollten Sie die Gründe aber nachreichen.
Muss ich trotz Einspruch zahlen?
Ja, solange das Finanzamt keine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Den Antrag können Sie gleich mit dem Einspruch stellen.
Was kostet ein Einspruch?
Nichts. Erst eine spätere Klage vor dem Finanzgericht kostet Gebühren.