Grundsteuer-Rechner: Grundsteuer aus Messbetrag und Hebesatz berechnen
Die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts mal Hebesatz der Gemeinde. Beispiel: 100 € Messbetrag bei 500 % ergeben 500 € im Jahr, fällig in vier Raten zu 125 € am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Seit der Reform 2025 haben fast alle Gemeinden neue Hebesätze - der Rechner kennt den Stand vom 30. Juni 2025.
Grundsteuer berechnen
Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik 71231 (Realsteuervergleich), Stand 30.06.2025. Spätere Änderungen beschließt der Gemeinderat - maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde.
Woher die Zahlen kommen
- Messbetrag: Das Finanzamt ermittelt zuerst den Grundsteuerwert und daraus den Grundsteuermessbetrag. Beides steht in den Bescheiden, die Eigentümer nach der Grundsteuererklärung bekommen haben. Wie der Wert berechnet wird, regelt jedes Land selbst: Viele Länder nutzen das Bundesmodell, Baden-Württemberg ein Bodenwertmodell, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Modelle nach der Fläche.
- Hebesatz: Die Gemeinde legt fest, mit wie viel Prozent des Messbetrags sie die Steuer erhebt (§ 25 GrStG). Der Beschluss muss bis zum 30. Juni gefasst sein und gilt dann rückwirkend für das ganze Jahr.
- Unterschiedliche Hebesätze: Einige Länder, etwa Nordrhein-Westfalen, erlauben getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Für baureife, unbebaute Grundstücke dürfen Gemeinden eine eigene Grundsteuer C erheben (§ 25 Abs. 5 GrStG). Im Zweifel gilt der Hebesatz auf Ihrem Bescheid.
- Fälligkeit: Je ein Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 GrStG). Bis 15 € im Jahr kann die Gemeinde den ganzen Betrag zum 15. August verlangen, bis 30 € je die Hälfte am 15. Februar und 15. August. Auf Antrag bis 30. September zahlen Sie für das Folgejahr einmal am 1. Juli. Hamburg regelt die Fälligkeit im eigenen Grundsteuergesetz.
Grundsteuer-Hebesätze der größten Städte
Ein Klick auf die Stadt übernimmt ihre Hebesätze in den Rechner.
| Stadt | Grundsteuer B | Grundsteuer A |
|---|---|---|
| Berlin | 470 % | 150 % |
| Hamburg | 975 % | 100 % |
| München | 824 % | 824 % |
| Köln | 475 % | 165 % |
| Frankfurt am Main | 855 % | 318 % |
| Düsseldorf | 374 % | 295 % |
| Stuttgart | 160 % | 160 % |
| Leipzig | 450 % | 600 % |
| Dortmund | 610 % | 450 % |
| Bremen | 695 % | 250 % |
| Essen | 670 % | 390 % |
| Dresden | 400 % | 280 % |
| Nürnberg | 780 % | 332 % |
| Hannover | 900 % | 600 % |
| Duisburg | 845 % | 329 % |
Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik 71231 (Realsteuervergleich), Stand 30.06.2025. Spätere Änderungen beschließt der Gemeinderat - maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde.
Häufige Fragen
- Wie berechne ich meine Grundsteuer?
- Grundsteuermessbetrag aus dem Bescheid des Finanzamts × Hebesatz der Gemeinde ÷ 100. Bei 80 € Messbetrag und 450 % sind das 360 € im Jahr, also 90 € je Quartal.
- Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
- Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, den Sie nach der Grundsteuererklärung bekommen haben. Er steht meist zusammen mit dem Grundsteuerwertbescheid in einem Schreiben. Den Betrag zahlen Sie nicht selbst - er ist nur die Rechengrundlage für die Gemeinde.
- Wann ist die Grundsteuer fällig?
- Zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Wer lieber einmal im Jahr zahlt, beantragt bis 30. September die Jahreszahlung zum 1. Juli des Folgejahres (§ 28 GrStG).
- Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?
- Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke, also Häuser, Wohnungen, Gewerbegrundstücke und Bauland. Die Gemeinde setzt für beide eigene Hebesätze fest.
- Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
- Ja. Die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten und darf über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.