Gewerbesteuer-Rechner: Gewerbesteuer mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnen
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde. Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher einen Freibetrag von 24.500 € ab und bekommen das Vierfache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet - bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % gleicht das die Gewerbesteuer weitgehend aus. Wählen Sie Ihre Gemeinde, dann setzt der Rechner deren Hebesatz ein.
Gewerbesteuer berechnen
Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik 71231 (Realsteuervergleich), Stand 30.06.2025. Spätere Änderungen beschließt der Gemeinderat - maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde.
So wird gerechnet
- Gewerbeertrag: Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, erhöht um die Hinzurechnungen (§ 8 GewStG, etwa ein Viertel der Zinsen über einem Freibetrag von 200.000 €) und vermindert um die Kürzungen (§ 9 GewStG, etwa für eigenen Grundbesitz).
- Abrunden und Freibetrag: Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet. Natürliche Personen und Personengesellschaften ziehen 24.500 € ab, Vereine und Unternehmen der öffentlichen Hand 5.000 €, Kapitalgesellschaften nichts (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Steuermessbetrag: 3,5 % des verbleibenden Betrags (Steuermesszahl, § 11 Abs. 2 GewStG). Ihn setzt das Finanzamt fest.
- Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz. Die Gemeinde setzt die Steuer mit dem Gewerbesteuerbescheid fest.
- Anrechnung: Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern einer Personengesellschaft mindert das Vierfache des Messbetrags die Einkommensteuer (§ 35 EStG) - höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und um den Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.
Hebesätze der größten Städte
Ein Klick auf die Stadt übernimmt ihren Hebesatz in den Rechner.
| Stadt | Gewerbesteuer |
|---|---|
| Berlin | 410 % |
| Hamburg | 470 % |
| München | 490 % |
| Köln | 475 % |
| Frankfurt am Main | 460 % |
| Düsseldorf | 440 % |
| Stuttgart | 420 % |
| Leipzig | 460 % |
| Dortmund | 485 % |
| Bremen | 460 % |
| Essen | 480 % |
| Dresden | 450 % |
| Nürnberg | 467 % |
| Hannover | 480 % |
| Duisburg | 495 % |
Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionalstatistik 71231 (Realsteuervergleich), Stand 30.06.2025. Spätere Änderungen beschließt der Gemeinderat - maßgeblich ist der Bescheid Ihrer Gemeinde.
Wer Gewerbesteuer zahlt
- Jeder Gewerbebetrieb im Inland, also Einzelunternehmen, Personengesellschaften mit gewerblicher Tätigkeit und alle Kapitalgesellschaften (§ 2 GewStG).
- Nicht gewerbesteuerpflichtig sind Freiberufler wie Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen sowie Land- und Forstwirte.
- Wer neu ein Gewerbe beginnt, meldet es beim Gewerbeamt an. Das Finanzamt schickt danach den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und setzt gegebenenfalls Vorauszahlungen fest.
- Der Hebesatz muss mindestens 200 % betragen, ab dem Erhebungszeitraum 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 GewStG mit § 36 Abs. 5b GewStG).
Häufige Fragen
- Wie berechnet man die Gewerbesteuer?
- Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 € Freibetrag abziehen, davon 3,5 % nehmen (Steuermessbetrag) und mit dem Hebesatz der Gemeinde multiplizieren. Beispiel: 60.000 € Gewinn, Hebesatz 400 %: (60.000 − 24.500) × 3,5 % = 1.242,50 € Messbetrag, × 400 % = 4.970 € Gewerbesteuer.
- Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?
- Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 24.500 € im Jahr, für Vereine und Unternehmen der öffentlichen Hand 5.000 €. GmbH, UG und AG haben keinen Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG).
- Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
- Ja, bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern von Personengesellschaften: Die Einkommensteuer sinkt um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags (§ 35 EStG), höchstens um die gezahlte Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz bis 400 % ist die Gewerbesteuer dann meist vollständig ausgeglichen. Kapitalgesellschaften bekommen keine Anrechnung.
- Wo finde ich den Hebesatz meiner Gemeinde?
- In der Hebesatzsatzung oder Haushaltssatzung der Gemeinde und im Gewerbesteuerbescheid. Der Rechner setzt den Hebesatz aus dem Realsteuervergleich der Statistischen Ämter ein, sobald Sie Ihre Gemeinde wählen.
- Müssen Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?
- Nein. Freiberufliche Tätigkeiten wie die von Ärzten, Rechtsanwältinnen, Steuerberatern oder Journalistinnen sind kein Gewerbe. Wer aber freiberuflich und gewerblich zugleich arbeitet, sollte die Tätigkeiten klar trennen.