Personalausweis und Reisepass: Gültigkeit und Ablauf berechnen
Gültigkeit nach § 6 PAuswG und § 5 PassG
Das Wichtigste in Kürze
Personalausweis und Reisepass gelten zehn Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre. Verlängern lassen sie sich nicht - es muss ein neuer Ausweis her. Planen Sie dafür beim Personalausweis drei bis vier Wochen ein, beim Reisepass vier bis sechs Wochen. Der Rechner nennt den spätesten Antragstag und legt Ihnen auf Wunsch eine Erinnerung in den Kalender.
Ablauf berechnen
Was gilt, wenn der Ausweis abgelaufen ist?
- Ausweispflicht: Ab 16 Jahren muss jeder Deutsche einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 PAuswG). Ein Reisepass genügt - wer einen gültigen Pass hat, braucht keinen Personalausweis.
- Abgelaufen: Wer keinen gültigen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig. Das Bürgeramt kann ein Bußgeld verhängen - beantragen Sie den neuen Ausweis deshalb zügig.
- Reisen: Viele Länder verlangen, dass der Pass bei der Einreise oder Ausreise noch drei bis sechs Monate gilt. Prüfen Sie die Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt vor der Buchung.
- Vorläufiger Ausweis: Eilt es, stellt das Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis (höchstens drei Monate gültig) oder einen vorläufigen Reisepass (höchstens ein Jahr) aus.
- Ausweis abholen: Den neuen Ausweis holen Sie persönlich ab. Den alten bringen Sie mit, er wird entwertet.
Gültigkeit im Überblick
| Dokument | ab 24 Jahren | unter 24 Jahren | Gebühr |
|---|---|---|---|
| Personalausweis | 10 Jahre | 6 Jahre | 46,00 € / 27,60 € |
| Reisepass | 10 Jahre | 6 Jahre | 70,00 € / 37,50 € |
| Vorläufiger Personalausweis | höchstens 3 Monate | höchstens 3 Monate | 10,00 € |
| Vorläufiger Reisepass | höchstens 1 Jahr | höchstens 1 Jahr | 26,00 € |
Häufige Fragen
- Wie lange ist ein Personalausweis gültig?
- Zehn Jahre, wenn Sie bei der Antragstellung mindestens 24 Jahre alt waren, sonst sechs Jahre (§ 6 PAuswG). Das Ablaufdatum steht unter „Gültig bis" auf der Vorderseite.
- Wie lange ist ein Reisepass gültig?
- Ebenfalls zehn Jahre ab 24, sechs Jahre unter 24 Jahren (§ 5 PassG). Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Was passiert, wenn mein Personalausweis abgelaufen ist?
- Sie verstoßen gegen die Ausweispflicht, sofern Sie keinen gültigen Reisepass haben. Das kann ein Bußgeld kosten. Beantragen Sie den neuen Ausweis beim Bürgeramt - mit dem abgelaufenen Ausweis und einem biometrischen Foto.
- Wann sollte ich einen neuen Ausweis beantragen?
- Etwa zwei Monate vor dem Ablauf. Die Herstellung dauert beim Personalausweis meist drei bis vier Wochen, beim Reisepass vier bis sechs Wochen - dazu kommt die Wartezeit auf einen Termin im Bürgeramt.