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Umzugsplaner: Checkliste mit allen Behördengängen und Fristen

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich beim Bürgeramt anzumelden - mit der Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Das Auto muss unverzüglich auf die neue Adresse umgemeldet werden. Wer zur Miete wohnt, kündigt spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats. Der Planer rechnet alle Termine aus, verlinkt die Ämter am neuen Wohnort und legt die Termine auf Wunsch in Ihren Kalender.

Umzug planen

Was trifft zu?

Die Behördengänge beim Umzug

WasFristWo
Mietwohnung kündigenbis 3. Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (§ 573c BGB)Vermieter, schriftlich
Halteverbotszone beantragenmeist 2 bis 3 Wochen vorherOrdnungsamt
Wohnungsgeberbestätigungbinnen 2 Wochen nach Einzug (§ 19 BMG)neuer Vermieter
Wohnsitz anmeldenbinnen 2 Wochen nach Einzug (§ 17 BMG)Bürgeramt
Fahrzeug ummeldenunverzüglich (§ 15 FZV)Zulassungsstelle
Hund an- und abmeldennach der Hundesteuersatzung, meist 2 bis 4 WochenSteueramt
Rundfunkbeitrag umstellennach dem EinzugBeitragsservice
Abmelden beim Wegzug ins Auslandbinnen 2 Wochen nach Auszug, frühestens 1 Woche vorher (§ 17 Abs. 2 BMG)Bürgeramt

Innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur am neuen Wohnort an - die Abmeldung am alten Ort geschieht automatisch. Auch das Finanzamt erfährt die neue Adresse über die Meldebehörde.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit zum Ummelden?
Zwei Wochen ab dem Einzug (§ 17 BMG). Buchen Sie den Termin beim Bürgeramt früh - in großen Städten sind Termine oft Wochen im Voraus vergeben.
Was brauche ich für die Anmeldung?
Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Viele Bürgerämter bieten das Anmeldeformular zum Herunterladen an.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
Nein, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die neue Meldebehörde informiert die alte. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
Muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?
Ja, die Adressänderung ist der Zulassungsstelle unverzüglich mitzuteilen (§ 15 FZV). Das bisherige Kennzeichen dürfen Sie auch im neuen Landkreis behalten.
Wann muss ich die Wohnung kündigen?
Spätestens am dritten Werktag eines Monats, damit der Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats endet (§ 573c BGB). Samstage zählen dabei nicht als Werktag.