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Führerschein umtauschen: Frist berechnen

Das Wichtigste in Kürze

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 mussten bis 19. Januar 2026 getauscht sein, die von 2002 bis 2004 sind bis 19. Januar 2027 dran. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.

Umtauschfrist berechnen

Papierführerscheine (bis 31.12.1998 ausgestellt)

GeburtsjahrUmtausch bis
vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022 (abgelaufen)
1959 bis 196419. Januar 2023 (abgelaufen)
1965 bis 197019. Januar 2024 (abgelaufen)
1971 oder später19. Januar 2025 (abgelaufen)

Kartenführerscheine (1999 bis 18.01.2013 ausgestellt)

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 bis 200119. Januar 2026 (abgelaufen)
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Wer vor 1953 geboren ist, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19. Januar 2033 tauschen. Seit 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig (§ 24a Abs. 1 FeV) und werden dann erneuert - die Fahrerlaubnis selbst bleibt, eine Prüfung gibt es nicht.

So läuft der Umtausch

  • Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts.
  • Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Wurde er nicht am Wohnort ausgestellt, brauchen Sie oft eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde.
  • Fahrerlaubnis bleibt: Es gibt keine Prüfung und keinen Gesundheitstest. Getauscht wird nur das Dokument.
  • Frist verpasst: Der alte Führerschein ist dann ungültig (§ 24a Abs. 2 FeV), die Fahrerlaubnis aber nicht. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld, bis der neue Führerschein da ist.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Papierführerscheine nach dem Geburtsjahr, Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Für Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027, von 2005 bis 2007 am 19. Januar 2028. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 19. Januar 2033 Zeit.
Wo steht das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein?
Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins in Feld 4a. Feld 4b zeigt bei neuen Karten, bis wann das Dokument gilt.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Dokument verliert seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt. Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld. Den Umtausch können Sie jederzeit nachholen.
Muss ich für den Umtausch eine Prüfung machen?
Nein. Getauscht wird nur das Dokument, ohne Prüfung und ohne Gesundheitscheck. Bei Lkw- und Busklassen gelten eigene Befristungen.