Führerschein umtauschen: Frist berechnen
Umtauschfristen nach § 24a und Anlage 8e Fahrerlaubnis-Verordnung
Das Wichtigste in Kürze
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gegen den EU-Kartenführerschein getauscht werden. Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 mussten bis 19. Januar 2026 getauscht sein, die von 2002 bis 2004 sind bis 19. Januar 2027 dran. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.
Umtauschfrist berechnen
Papierführerscheine (bis 31.12.1998 ausgestellt)
| Geburtsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| vor 1953 | 19. Januar 2033 |
| 1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 (abgelaufen) |
| 1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 (abgelaufen) |
| 1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 (abgelaufen) |
| 1971 oder später | 19. Januar 2025 (abgelaufen) |
Kartenführerscheine (1999 bis 18.01.2013 ausgestellt)
| Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 (abgelaufen) |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Wer vor 1953 geboren ist, muss unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis 19. Januar 2033 tauschen. Seit 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind 15 Jahre gültig (§ 24a Abs. 1 FeV) und werden dann erneuert - die Fahrerlaubnis selbst bleibt, eine Prüfung gibt es nicht.
So läuft der Umtausch
- Zuständig ist die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts.
- Mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den alten Führerschein. Wurde er nicht am Wohnort ausgestellt, brauchen Sie oft eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde.
- Fahrerlaubnis bleibt: Es gibt keine Prüfung und keinen Gesundheitstest. Getauscht wird nur das Dokument.
- Frist verpasst: Der alte Führerschein ist dann ungültig (§ 24a Abs. 2 FeV), die Fahrerlaubnis aber nicht. Bei einer Kontrolle droht ein Verwarnungsgeld, bis der neue Führerschein da ist.
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
- Papierführerscheine nach dem Geburtsjahr, Kartenführerscheine nach dem Ausstellungsjahr. Für Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 endet die Frist am 19. Januar 2027, von 2005 bis 2007 am 19. Januar 2028. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 19. Januar 2033 Zeit.
- Wo steht das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein?
- Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins in Feld 4a. Feld 4b zeigt bei neuen Karten, bis wann das Dokument gilt.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Das Dokument verliert seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt. Bei einer Verkehrskontrolle droht ein Verwarnungsgeld. Den Umtausch können Sie jederzeit nachholen.
- Muss ich für den Umtausch eine Prüfung machen?
- Nein. Getauscht wird nur das Dokument, ohne Prüfung und ohne Gesundheitscheck. Bei Lkw- und Busklassen gelten eigene Befristungen.