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Widerspruch: Musterschreiben zum Ausfüllen und Ausdrucken

Das Wichtigste in Kürze

Gegen einen Bescheid einer Behörde, des Jobcenters, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen - schriftlich mit Unterschrift oder zur Niederschrift bei der Behörde. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, hilft aber. Das Formular erstellt den fertigen Brief.

Widerspruch erstellen

Darauf kommt es an

  • Frist: ein Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO, § 84 SGG). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt ein Jahr. Frist berechnen ›
  • Form: schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder persönlich zur Niederschrift. Eine einfache E-Mail reicht nicht - manche Behörden bieten einen elektronischen Weg an, er steht dann in der Rechtsbehelfsbelehrung.
  • Zugang nachweisen: Werfen Sie den Brief selbst in den Briefkasten der Behörde (mit Zeugen) oder schicken Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein. Ein Fax mit Sendebericht ist ebenfalls möglich.
  • Aufschiebende Wirkung: Meist muss ein Bescheid bis zur Entscheidung nicht befolgt werden. Ausgenommen sind unter anderem Abgaben und Kosten, viele Bescheide des Jobcenters und sofort vollziehbare Anordnungen - dann hilft der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
  • Kosten: Bei Sozialleistungen ist der Widerspruch kostenlos. Bei anderen Behörden kann eine Gebühr anfallen, wenn er erfolglos bleibt.
  • Kein Widerspruch: In einigen Ländern ist das Widerspruchsverfahren für bestimmte Bescheide abgeschafft. Dann steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass Sie direkt Klage erheben müssen.

Mustertext

Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen] Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein. Begründung: [Ihre Begründung] Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]

Häufige Fragen

Wie schreibe ich einen Widerspruch?
Nennen Sie den Bescheid mit Datum und Aktenzeichen, erklären Sie, dass Sie Widerspruch einlegen, und unterschreiben Sie. Die Begründung kann folgen. Mehr braucht es nicht.
Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Kam er mit der Post, gilt er am vierten Tag nach dem Datum als bekannt gegeben.
Kann ich per E-Mail Widerspruch einlegen?
Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht, weil die Unterschrift fehlt. Zulässig sind Brief, Fax, Niederschrift bei der Behörde oder ein elektronischer Weg, den die Behörde ausdrücklich anbietet.
Was kostet ein Widerspruch?
Gegen Bescheide von Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Sozialamt nichts. Bei anderen Behörden kann eine Gebühr fällig werden, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat.