Widerspruch: Musterschreiben zum Ausfüllen und Ausdrucken
Widerspruch nach §§ 68 bis 70 VwGO und § 84 SGG
Das Wichtigste in Kürze
Gegen einen Bescheid einer Behörde, des Jobcenters, der Krankenkasse oder der Rentenversicherung können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen - schriftlich mit Unterschrift oder zur Niederschrift bei der Behörde. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben, hilft aber. Das Formular erstellt den fertigen Brief.
Widerspruch erstellen
Darauf kommt es an
- Frist: ein Monat ab Bekanntgabe (§ 70 VwGO, § 84 SGG). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, gilt ein Jahr. Frist berechnen ›
- Form: schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift oder persönlich zur Niederschrift. Eine einfache E-Mail reicht nicht - manche Behörden bieten einen elektronischen Weg an, er steht dann in der Rechtsbehelfsbelehrung.
- Zugang nachweisen: Werfen Sie den Brief selbst in den Briefkasten der Behörde (mit Zeugen) oder schicken Sie ihn per Einschreiben mit Rückschein. Ein Fax mit Sendebericht ist ebenfalls möglich.
- Aufschiebende Wirkung: Meist muss ein Bescheid bis zur Entscheidung nicht befolgt werden. Ausgenommen sind unter anderem Abgaben und Kosten, viele Bescheide des Jobcenters und sofort vollziehbare Anordnungen - dann hilft der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
- Kosten: Bei Sozialleistungen ist der Widerspruch kostenlos. Bei anderen Behörden kann eine Gebühr anfallen, wenn er erfolglos bleibt.
- Kein Widerspruch: In einigen Ländern ist das Widerspruchsverfahren für bestimmte Bescheide abgeschafft. Dann steht in der Rechtsbehelfsbelehrung, dass Sie direkt Klage erheben müssen.
Mustertext
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bescheid lege ich hiermit Widerspruch ein.
Begründung: [Ihre Begründung]
Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Häufige Fragen
- Wie schreibe ich einen Widerspruch?
- Nennen Sie den Bescheid mit Datum und Aktenzeichen, erklären Sie, dass Sie Widerspruch einlegen, und unterschreiben Sie. Die Begründung kann folgen. Mehr braucht es nicht.
- Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?
- Einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Kam er mit der Post, gilt er am vierten Tag nach dem Datum als bekannt gegeben.
- Kann ich per E-Mail Widerspruch einlegen?
- Eine einfache E-Mail genügt in der Regel nicht, weil die Unterschrift fehlt. Zulässig sind Brief, Fax, Niederschrift bei der Behörde oder ein elektronischer Weg, den die Behörde ausdrücklich anbietet.
- Was kostet ein Widerspruch?
- Gegen Bescheide von Jobcenter, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Sozialamt nichts. Bei anderen Behörden kann eine Gebühr fällig werden, wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat.