Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuer-Rechner mit allen Freibeträgen
Kinder können von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, Ehegatten 500.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen haben nur 20.000 € frei. Was darüber liegt, kostet je nach Steuerklasse und Höhe 7 bis 50 %. Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen denselben Regeln - nur Eltern stehen bei einer Schenkung schlechter.
Steuer berechnen
Freibeträge
| Erwerber | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € (beim Erbe zusätzlich bis 256.000 € Versorgungsfreibetrag) |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € (beim Erbe zusätzlich bis 52.000 € je nach Alter) |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Urenkel; Eltern und Großeltern beim Erbe | I | 100.000 € |
| Eltern und Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € |
| alle anderen, auch Lebensgefährten | III | 20.000 € |
Rechtsgrundlage: §§ 15, 16 und 17 ErbStG. Dazu kommen Freibeträge für Hausrat (41.000 € in Steuerklasse I) und andere bewegliche Gegenstände (12.000 €) nach § 13 ErbStG. Das selbst bewohnte Familienheim kann unter Bedingungen ganz steuerfrei bleiben.
Steuersätze
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt für den ganzen Betrag, nicht stufenweise. Damit eine knapp überschrittene Grenze nicht zu teuer wird, gibt es den Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG): Die Mehrsteuer darf höchstens die Hälfte des Betrags über der Grenze ausmachen, bei Sätzen über 30 % drei Viertel. Der Rechner berücksichtigt das.
Gut zu wissen
- Zehn-Jahres-Frist: Alle Schenkungen und Erbschaften von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Danach steht der Freibetrag neu zur Verfügung - wer früh schenkt, kann ihn mehrfach nutzen.
- Anzeigepflicht: Jede Erbschaft und Schenkung muss binnen drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG), bei Schenkungen auch vom Schenker. Bei notariellen Testamenten und Schenkungsverträgen übernimmt der Notar die Meldung.
- Immobilien setzt das Finanzamt mit dem Grundbesitzwert an, nicht mit dem Kaufpreis. Vermietete Wohnungen werden mit 90 % angesetzt.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung an Kinder?
- 400.000 € je Elternteil und Kind alle zehn Jahre. Beide Eltern zusammen können einem Kind also 800.000 € steuerfrei schenken - und nach zehn Jahren erneut.
- Wie viel Schenkungsteuer zahlt man über dem Freibetrag?
- In Steuerklasse I 7 % bis 75.000 € steuerpflichtigem Erwerb, 11 % bis 300.000 €, 15 % bis 600.000 €. Ein Kind, das 500.000 € geschenkt bekommt, versteuert 100.000 € mit 11 % - das sind 11.000 €.
- Wie viel darf man vererben, ohne Steuern zu zahlen?
- An den Ehegatten 500.000 € plus Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 €, an jedes Kind 400.000 €, an Enkel 200.000 €. Für Geschwister und alle anderen bleiben nur 20.000 € frei.
- Zahlen Lebensgefährten Erbschaftsteuer?
- Ja, und zwar in der ungünstigsten Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag und 30 % Steuer. Erst Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft bringt Steuerklasse I und 500.000 € Freibetrag.