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Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuer-Rechner mit allen Freibeträgen

Das Wichtigste in Kürze

Kinder können von jedem Elternteil alle zehn Jahre 400.000 € steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, Ehegatten 500.000 €, Enkel 200.000 €. Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen haben nur 20.000 € frei. Was darüber liegt, kostet je nach Steuerklasse und Höhe 7 bis 50 %. Erbschaft- und Schenkungsteuer folgen denselben Regeln - nur Eltern stehen bei einer Schenkung schlechter.

Steuer berechnen

Freibeträge

ErwerberSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 € (beim Erbe zusätzlich bis 256.000 € Versorgungsfreibetrag)
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener KinderI400.000 € (beim Erbe zusätzlich bis 52.000 € je nach Alter)
EnkelI200.000 €
Urenkel; Eltern und Großeltern beim ErbeI100.000 €
Eltern und Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stief- und Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene EhegattenII20.000 €
alle anderen, auch LebensgefährtenIII20.000 €

Rechtsgrundlage: §§ 15, 16 und 17 ErbStG. Dazu kommen Freibeträge für Hausrat (41.000 € in Steuerklasse I) und andere bewegliche Gegenstände (12.000 €) nach § 13 ErbStG. Das selbst bewohnte Familienheim kann unter Bedingungen ganz steuerfrei bleiben.

Steuersätze

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Der Satz gilt für den ganzen Betrag, nicht stufenweise. Damit eine knapp überschrittene Grenze nicht zu teuer wird, gibt es den Härteausgleich (§ 19 Abs. 3 ErbStG): Die Mehrsteuer darf höchstens die Hälfte des Betrags über der Grenze ausmachen, bei Sätzen über 30 % drei Viertel. Der Rechner berücksichtigt das.

Gut zu wissen

  • Zehn-Jahres-Frist: Alle Schenkungen und Erbschaften von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Danach steht der Freibetrag neu zur Verfügung - wer früh schenkt, kann ihn mehrfach nutzen.
  • Anzeigepflicht: Jede Erbschaft und Schenkung muss binnen drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden (§ 30 ErbStG), bei Schenkungen auch vom Schenker. Bei notariellen Testamenten und Schenkungsverträgen übernimmt der Notar die Meldung.
  • Immobilien setzt das Finanzamt mit dem Grundbesitzwert an, nicht mit dem Kaufpreis. Vermietete Wohnungen werden mit 90 % angesetzt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei einer Schenkung an Kinder?
400.000 € je Elternteil und Kind alle zehn Jahre. Beide Eltern zusammen können einem Kind also 800.000 € steuerfrei schenken - und nach zehn Jahren erneut.
Wie viel Schenkungsteuer zahlt man über dem Freibetrag?
In Steuerklasse I 7 % bis 75.000 € steuerpflichtigem Erwerb, 11 % bis 300.000 €, 15 % bis 600.000 €. Ein Kind, das 500.000 € geschenkt bekommt, versteuert 100.000 € mit 11 % - das sind 11.000 €.
Wie viel darf man vererben, ohne Steuern zu zahlen?
An den Ehegatten 500.000 € plus Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 €, an jedes Kind 400.000 €, an Enkel 200.000 €. Für Geschwister und alle anderen bleiben nur 20.000 € frei.
Zahlen Lebensgefährten Erbschaftsteuer?
Ja, und zwar in der ungünstigsten Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag und 30 % Steuer. Erst Heirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft bringt Steuerklasse I und 500.000 € Freibetrag.