Zum Hauptinhalt springen

Kaufnebenkosten-Rechner: Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch

Das Wichtigste in Kürze

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses kommen zum Kaufpreis die Grunderwerbsteuer (3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein), rund 1 bis 1,5 % für Notar und Grundbuch und gegebenenfalls die Maklerprovision. Zusammen sind das oft 8 bis 12 % des Kaufpreises - Geld, das Banken meist aus Eigenkapital sehen wollen.

Kaufnebenkosten berechnen

Grunderwerbsteuer nach Bundesland

BundeslandSteuersatz
Schleswig-Holstein6,5 %
Hamburg5,5 %
Niedersachsen5,0 %
Bremen5,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Hessen6,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Saarland6,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %

Der Bund setzt 3,5 % fest (§ 11 GrEStG), die Länder dürfen den Satz selbst bestimmen. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet. Stand: November 2026.

Woraus sich die Nebenkosten zusammensetzen

  • Grunderwerbsteuer: Das Finanzamt schickt den Bescheid einige Wochen nach dem Notartermin. Erst nach der Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, ohne die das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer einträgt.
  • Notar: Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-fache Gebühr), Vollzug (0,5) und Betreuung, etwa die Fälligkeitsmitteilung (0,5) - jeweils nach Tabelle B des GNotKG aus dem Kaufpreis, dazu Auslagen und 19 % Umsatzsteuer.
  • Grundbuchamt: Auflassungsvormerkung (0,5), Eintragung als Eigentümer (1,0) und Löschung der Vormerkung (25 €). Umsatzsteuer fällt hier nicht an.
  • Grundschuld: Finanziert eine Bank den Kauf, kommen die Beurkundung der Grundschuld beim Notar (1,0) und ihre Eintragung im Grundbuch (1,0) aus dem Grundschuldbetrag dazu.
  • Makler: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern zahlt der Käufer höchstens so viel wie der Verkäufer, wenn beide Seiten den Makler beauftragt haben. Üblich sind 3 bis 3,57 % je Seite.

Häufige Fragen

Etwas stimmt nicht? Falsche Öffnungszeit, veraltete Angabe, ein Amt oder Wertstoffhof, den es so nicht mehr gibt: Sagen Sie uns Bescheid, wir sehen nach.