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Amt

Jobcenter Weil

Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Weil ist Jobcenter Landsberg a. Lech in Landsberg am Lech - in der Kohlstattstraße 8, 86899 Landsberg am Lech. Telefonisch erreichbar unter +49 8191 428840. Öffnungszeiten, Anfahrt und Zuständigkeit stehen darunter.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Jobcenter-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Öffnungszeiten

Heute geschlossen

Montag08:00-12:00
Dienstag08:00-12:00
Mittwoch08:00-12:00
Donnerstag08:00-12:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die Aushänge der Behörde.

Anschrift und Kontakt

Jobcenter Landsberg a. Lech
Kohlstattstraße 8
86899 Landsberg am Lech

Lage und Anfahrt

© OpenStreetMap-Mitwirkende, Protomaps · Höhendaten: Copernicus GLO-30.

Mit Bus und Bahn

  • Dominikus-Zimmermann-Straße Bus, etwa 77 m
  • Landsberg, Bahnhof/ZOB Bus, etwa 348 m
  • Landsberg (Lech) Bahn, etwa 352 m
  • Landsberg, Saarburgstraße Bus, etwa 412 m
  • Katharinenstraße Bus, etwa 454 m

Haltestellen aus OpenStreetMap (ODbL), Entfernung Luftlinie. Fahrplan beim Verkehrsverbund prüfen.

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Weil ist das Jobcenter Landsberg a. Lech zuständig (Landsberg am Lech). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Wo ist das Jobcenter in Weil?
Zuständig für Weil ist Jobcenter Landsberg a. Lech: Kohlstattstraße 8, 86899 Landsberg am Lech.
Wie sind die Öffnungszeiten des Jobcenter Weil?
Montag: 08:00-12:00. Dienstag: 08:00-12:00. Mittwoch: 08:00-12:00. Donnerstag: 08:00-12:00. Freitag: 08:00-12:00. Samstag: geschlossen. Sonntag: geschlossen.
Brauche ich einen Termin beim Jobcenter Weil?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Jobcenter Weil erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Jobcenter-Ratgeber auf stadt.info.

Wann brauche ich das Jobcenter?

Alle Behördengänge in der richtigen Reihenfolge: Lebenslagen-Übersicht.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Bringen Sie Ausweis, Kontoverbindung und Nachweise zu Einkommen und Miete mit.

Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Jobcenter in der Umgebung

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Jobcenter - im Ratgeber: Jobcenter: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).