Halteverbot für den Umzug beantragen
Das Halteverbot vor der Tür ordnet die Straßenverkehrsbehörde an (§ 45 StVO). Beantragen Sie es zwei bis vier Wochen vorher; die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem Umzug stehen, sonst ist das Abschleppen falsch geparkter Autos für deren Halter nicht kostenpflichtig.
| Zuständig | Straßenverkehrsbehörde - meist Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt, auf dem Land oft das Landratsamt |
|---|---|
| Gebühr | legt jede Kommune selbst fest, dazu Miete und Aufstellung der Schilder |
| Dauer | Bearbeitung einige Tage bis zwei Wochen |
| Frist | Antrag zwei bis vier Wochen vorher; Schilder mindestens drei volle Tage vorher |
| Rechtsgrundlage | §§ 44, 45 StVO; BVerwG 3 C 25.16 |
Zuständige Stelle
Zuständig: Straßenverkehrsbehörde - meist Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt, auf dem Land oft das Landratsamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Ordnungsamts an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Ein Halteverbot ist ein Verkehrszeichen und muss deshalb von der Behörde angeordnet werden. Welche Behörde das bei Ihnen ist, regelt das Land (§ 44 StVO). Viele Umzugsfirmen und Schilderverleiher übernehmen Antrag und Aufstellen gegen Bezahlung.
Entscheidend ist der Vorlauf: Das Bundesverwaltungsgericht hat 2018 entschieden, dass ein vorher rechtmäßig abgestellter Wagen erst auf Kosten des Halters abgeschleppt werden darf, wenn die Schilder mindestens drei volle Tage standen - also ab dem vierten Tag.
Fristen bis zum Umzugstag
Was Sie brauchen
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So läuft es ab
Zuständige Stelle finden
Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt der Stadt, im Zweifel über die Behördennummer 115.
Antrag stellen
Mit Adresse, Datum, Uhrzeit und Länge der Zone, zwei bis vier Wochen vorher.
Schilder besorgen
Bei einer Fachfirma mieten oder, wo möglich, bei der Stadt leihen.
Aufstellen und dokumentieren
Spätestens am vierten Tag vor dem Umzug, mit Fotos und einer Liste der schon parkenden Fahrzeuge.
Nach dem Umzug abbauen
Die Schilder zügig entfernen.
Besondere Fälle
- Auto steht trotz Schild in der Zone
- Abschleppen lassen dürfen Sie nicht selbst. Rufen Sie das Ordnungsamt oder die Polizei; Ihre Fotos vom Aufstelltag belegen die Drei-Tage-Frist.
- Schilder ohne Anordnung
- Sind unwirksam - niemand muss sich daran halten.
Worauf es ankommt
- Die drei Tage zählen voll: Der Aufstelltag selbst zählt nicht mit.
- Fragen Sie bei einer Schilderfirma vorher nach dem Gesamtpreis aus Gebühr, Miete und Aufstellung.
Häufige Fragen
- Wie beantrage ich ein Halteverbot für meinen Umzug?Bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt, meist dem Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt, oft auch online. Alternativ übernimmt eine Schilderfirma den Antrag.Antwort
Bei der Straßenverkehrsbehörde Ihrer Stadt, meist dem Ordnungs- oder Straßenverkehrsamt, oft auch online. Alternativ übernimmt eine Schilderfirma den Antrag.
- Wie lange vorher muss ich das Halteverbot beantragen?Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen: Die Bearbeitung dauert, und die Schilder müssen danach noch drei volle Tage stehen.Antwort
Rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen: Die Bearbeitung dauert, und die Schilder müssen danach noch drei volle Tage stehen.
- Wie viele Tage vorher müssen die Schilder stehen?Mindestens drei volle Tage (Bundesverwaltungsgericht, 3 C 25.16).Antwort
Mindestens drei volle Tage (Bundesverwaltungsgericht, 3 C 25.16).
- Was kostet ein Halteverbot für den Umzug?Die Behördengebühr legt jede Kommune selbst fest; dazu kommen Schilder und Aufstellung, wenn Sie eine Firma beauftragen.Antwort
Die Behördengebühr legt jede Kommune selbst fest; dazu kommen Schilder und Aufstellung, wenn Sie eine Firma beauftragen.
Rechtsgrundlagen
- § 45 StVO - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ↗
- § 44 StVO - Sachliche Zuständigkeit ↗
- BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018, 3 C 25.16 ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026. Zuständigkeit, Gebühren und Online-Antrag regelt jede Stadt selbst. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.