Zum Hauptinhalt springen

Ausweisnummer: Wo sie steht und wie sie aufgebaut ist

Die Ausweisnummer steht auf der Vorderseite des Personalausweises rechts oben - eine neunstellige Folge aus Ziffern und Buchstaben. Sie ändert sich mit jedem neuen Ausweis.

Wo genau sie steht

  • Personalausweis, Vorderseite rechts oben: das Feld ist mit „Zugangsnummer“ beziehungsweise auf älteren Karten mit „Ausweisnummer“ beschriftet.
  • Maschinenlesbare Zone auf der Rückseite: In der ersten Zeile folgt die Nummer auf die Kennung „IDD“. Dort steht sie zusammen mit einer Prüfziffer.
  • Reisepass: auf der Datenseite oben rechts, dort „Pass-Nr.“ genannt. Sie ist ebenfalls neunstellig, folgt aber einer eigenen Nummernkreislogik.

Häufige Verwechslung. Die Ausweisnummer ist nicht die Seriennummer der Online-Ausweisfunktion und auch nicht die Steuer-Identifikationsnummer. Und sie ist keine dauerhafte Kennung Ihrer Person: Bei jedem neuen Ausweis bekommen Sie eine neue Nummer.

Wie die Nummer aufgebaut ist

Die ersten Stellen bilden die Behördenkennzahl, die verschlüsselt angibt, welche Behörde den Ausweis ausgegeben hat. Darauf folgt eine fortlaufende Kennung, abgeschlossen von einer Prüfziffer. Die Prüfziffer wird rechnerisch aus den vorangehenden Stellen gebildet - dadurch lässt sich ein Tippfehler sofort erkennen, ohne dass irgendein Register befragt werden müsste.

Der Zeichenvorrat ist eingeschränkt: Verwendet werden Ziffern und Buchstaben, bei denen keine Verwechslungsgefahr besteht. Ein „O“ und eine Null nebeneinander wären beim Ablesen eine ständige Fehlerquelle.

Warum sie sich ändert

Die Nummer gehört zum Dokument, nicht zur Person. Jeder neue Ausweis - nach Ablauf, Verlust oder Namensänderung - trägt eine neue Nummer. Wer sie irgendwo hinterlegt hat, muss den Eintrag nach der Erneuerung aktualisieren.

Das ist kein Versehen, sondern Absicht: Eine lebenslang gleichbleibende Personenkennziffer wäre mit der Verfassungsordnung schwer vereinbar. Genau deshalb verbietet das Personalausweisgesetz auch, die Nummer als Schlüssel für Datenbanken zu verwenden.

Wem Sie die Nummer geben dürfen

Behörden dürfen die Nummer im Rahmen ihrer Aufgaben verarbeiten. Für private Stellen - Vermieter, Händler, Vereine, Plattformen - gilt § 20 PAuswG:

  • Eine Kopie des Ausweises ist zulässig, wenn Sie zustimmen und die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Weitergeben darf sie die Stelle nicht.
  • Die Seriennummer darf nicht so verwendet werden, dass damit ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich wird.
  • Das heißt praktisch: Als Kundennummer, Datenbankschlüssel oder Login-Kennung ist die Ausweisnummer tabu.

Was Sie daraus mitnehmen sollten. Das Vorzeigen des Ausweises zur Identitätsprüfung ist normal. Das dauerhafte Speichern der Nummer durch ein Unternehmen ist es nicht. Wenn ein Formular die Ausweisnummer als Pflichtfeld verlangt, dürfen Sie nachfragen, wofür sie gebraucht wird - und die Antwort sollte über „aus Sicherheitsgründen“ hinausgehen.

Wenn der Ausweis weg ist

Für die Verlustmeldung ist die Nummer hilfreich, aber nicht zwingend - die Meldebehörde findet Ihren Ausweis auch über Ihre Personendaten. Notieren Sie sie trotzdem einmal und bewahren Sie die Notiz getrennt vom Ausweis auf; das beschleunigt Sperrung und Neuausstellung.

Zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion brauchen Sie nicht die Ausweisnummer, sondern das Sperrkennwort aus Ihrem PIN-Brief. Gesperrt wird über den Sperrnotruf 116 116.

Hintergrund

Der deutsche Personalausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt und folgt den Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation für maschinenlesbare Reisedokumente. Daher die feste Feldstruktur und die Prüfziffern in der maschinenlesbaren Zone - sie sind weltweit nach demselben Muster aufgebaut.

Häufige Fragen

Wo steht die Ausweisnummer auf dem Personalausweis?

Auf der Vorderseite rechts oben, im Feld „Zugangsnummer“ beziehungsweise „Ausweisnummer“. Zusätzlich erscheint sie auf der Rückseite in der maschinenlesbaren Zone nach der Kennung IDD.

Ändert sich die Ausweisnummer bei einem neuen Ausweis?

Ja. Die Nummer gehört zum Dokument, nicht zur Person. Jeder neue Ausweis trägt eine neue Nummer - nach Ablauf, Verlust oder Namensänderung.

Darf ich meine Ausweisnummer weitergeben?

Behörden dürfen sie im Rahmen ihrer Aufgaben verarbeiten. Private Stellen dürfen die Nummer nach § 20 PAuswG nicht so verwenden, dass damit ein automatisierter Datenabruf oder eine Verknüpfung von Dateien möglich wird - als Kundennummer oder Datenbankschlüssel ist sie also unzulässig.

Wie ist die Ausweisnummer aufgebaut?

Sie beginnt mit einer Behördenkennzahl, gefolgt von einer fortlaufenden Kennung und einer Prüfziffer. Die Prüfziffer wird aus den vorangehenden Stellen berechnet, sodass Tippfehler ohne Registerabfrage auffallen.

Wo steht die Nummer im Reisepass?

Auf der Datenseite oben rechts, dort als „Pass-Nr.“ bezeichnet, und zusätzlich in der maschinenlesbaren Zone am unteren Rand. Sie ist unabhängig von der Nummer des Personalausweises.

Brauche ich die Ausweisnummer, um den Ausweis zu sperren?

Nein. Für die Sperrung der Online-Ausweisfunktion brauchen Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief. Die Sperrung läuft über den Sperrnotruf 116 116.

Rechtsgrundlagen

Regeln zur Verwendung durch private Stellen geprüft am 21. September 2026 gegen § 20 PAuswG.

Bürgeramt in Ihrer Stadt

Adresse, Öffnungszeiten und Zuständigkeit stehen auf der Seite Ihrer Stadt.

Bürgeramt vor Ort finden →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden und das Recht Ihres Bundeslandes.

Sie fanden diesen Beitrag hilfreich?
0/50 ratings