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Meldebescheinigung beantragen: einfach, erweitert, Kosten

Das Wichtigste in Kürze

Die Meldebescheinigung ist der amtliche Nachweis, dass Sie unter einer bestimmten Anschrift gemeldet sind - jederzeit bei Ihrer Meldebehörde beantragbar, als einfache oder auf Wunsch als erweiterte Form. Welche Form eine Stelle von Ihnen braucht, sagt sie Ihnen selbst.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührelektronisch über das Bürgerkonto gebührenfrei, schriftlich je nach Kommune unterschiedlich
Dauerbei persönlicher Vorsprache meist sofort
Rechtsgrundlage§ 18 Bundesmeldegesetz

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Umgangssprachlich wird vieles „Meldebescheinigung" genannt, was eigentlich etwas anderes ist. Die echte Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie unter einer Anschrift gemeldet sind - nicht, dass Sie dort tatsächlich wohnen. Dafür ist die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung zuständig.

Gebraucht wird sie zum Beispiel für die Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt (dort fast immer die erweiterte Form), für Kontoeröffnung, Kreditanträge, eine Fahrzeugzulassung ohne aktuelle Anschrift im Ausweis oder als Nachweis gegenüber ausländischen Stellen.

Einfach oder erweitert im Vergleich

Vergleich: Die einfache Meldebescheinigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und die derzeitigen Anschriften. Die erweiterte Meldebescheinigung enthält auf Antrag zusätzlich Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, gesetzliche Vertreter, frühere Anschriften und das Einzugsdatum.
Schematische Darstellung, kein Abbild eines amtlichen Formulars.

Drei Begriffe, die oft verwechselt werden

Meldebestätigung

Bestätigung über die soeben erfolgte An- oder Ummeldung. Sie bekommen sie automatisch beim Meldevorgang, ohne eigenen Antrag und kostenfrei.

Meldebescheinigung

Amtlicher Nachweis über Ihre aktuelle Meldelage, jederzeit auf Antrag - einfach oder erweitert.

Aufenthaltsbescheinigung

Kein bundesgesetzlicher Begriff. Meist ist damit dieselbe Meldebescheinigung gemeint; fragen Sie bei der verlangenden Stelle nach, welche Angaben genau nötig sind.

Was in der einfachen Form steht

Einfache Meldebescheinigung (§ 18 Absatz 1 BMG)Zusätzlich in der erweiterten Form (§ 18 Absatz 2 BMG)
Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften nach Haupt- und NebenwohnungNur auf Antrag, nur die gewünschten Angabenetwa Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, gesetzliche Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner, frühere Anschriften und Einzugsdatum. Das Sperrkennwort und die Sperrsumme der Online-Ausweisfunktion gehören nicht dazu.

So beantragen Sie sie

  1. 1. Klärenwelche Form gebraucht wird - einfach oder erweitert, und bei erweitert welche einzelnen Angaben.
  2. 2. Antrag stellenpersönlich im Bürgeramt, schriftlich oder in vielen Kommunen online über das Bürgerkonto.
  3. 3. Identität nachweisenmit Personalausweis oder Reisepass; bei Antrag durch eine andere Person zusätzlich mit Vollmacht.
  4. 4. Bescheinigung erhaltenbei persönlicher Vorsprache meist sofort; elektronisch über das Bürgerkonto gebührenfrei (§ 18 Absatz 3 BMG).

Besondere Fälle

Für eine andere Person
Nur mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie der betroffenen Person.
Für das Ausland
Manche Länder verlangen eine mehrsprachige Ausfertigung oder eine Apostille - das dauert länger und sollte vorher geklärt werden.
Auskunftssperre
Besteht eine Sperre im Melderegister, wird die Bescheinigung nur unter besonderen Bedingungen erteilt.
Frühere Anschriften
Sie erscheinen nur in der erweiterten Form und nur, soweit sie im Register gespeichert sind.

Was Sie brauchen

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Worauf es ankommt

  • Die Bescheinigung gibt nur den Registerstand wieder - sie sagt nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich dort wohnen.
  • Die erweiterte Form gibt es nur mit den Daten, die Sie ausdrücklich bescheinigt haben wollen - fragen Sie vorher bei der verlangenden Stelle nach, welche Angaben genau nötig sind.
  • Seit 2015 gilt das Bundesmeldegesetz bundesweit einheitlich; geführt wird das Melderegister von der Meldebehörde Ihrer Gemeinde, organisatorisch meist im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 18 BMG (Datenkatalog einfache und erweiterte Form, Gebührenfreiheit der elektronischen Form). Gebühren der schriftlichen Form sind kommunal - verbindlich ist Ihre Meldebehörde. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.

Etwas stimmt nicht? Falsche Öffnungszeit, veraltete Angabe, ein Amt oder Wertstoffhof, den es so nicht mehr gibt: Sagen Sie uns Bescheid, wir sehen nach.