Meldebescheinigung beantragen: einfach, erweitert, Kosten
Die Meldebescheinigung ist der amtliche Nachweis, dass Sie unter einer bestimmten Anschrift gemeldet sind - jederzeit bei Ihrer Meldebehörde beantragbar, als einfache oder auf Wunsch als erweiterte Form. Welche Form eine Stelle von Ihnen braucht, sagt sie Ihnen selbst.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | elektronisch über das Bürgerkonto gebührenfrei, schriftlich je nach Kommune unterschiedlich |
| Dauer | bei persönlicher Vorsprache meist sofort |
| Rechtsgrundlage | § 18 Bundesmeldegesetz |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Umgangssprachlich wird vieles „Meldebescheinigung" genannt, was eigentlich etwas anderes ist. Die echte Meldebescheinigung bestätigt, dass Sie unter einer Anschrift gemeldet sind - nicht, dass Sie dort tatsächlich wohnen. Dafür ist die Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung zuständig.
Gebraucht wird sie zum Beispiel für die Anmeldung einer Eheschließung beim Standesamt (dort fast immer die erweiterte Form), für Kontoeröffnung, Kreditanträge, eine Fahrzeugzulassung ohne aktuelle Anschrift im Ausweis oder als Nachweis gegenüber ausländischen Stellen.
Einfach oder erweitert im Vergleich
Drei Begriffe, die oft verwechselt werden
Meldebestätigung
Bestätigung über die soeben erfolgte An- oder Ummeldung. Sie bekommen sie automatisch beim Meldevorgang, ohne eigenen Antrag und kostenfrei.
Meldebescheinigung
Amtlicher Nachweis über Ihre aktuelle Meldelage, jederzeit auf Antrag - einfach oder erweitert.
Aufenthaltsbescheinigung
Kein bundesgesetzlicher Begriff. Meist ist damit dieselbe Meldebescheinigung gemeint; fragen Sie bei der verlangenden Stelle nach, welche Angaben genau nötig sind.
Was in der einfachen Form steht
| Einfache Meldebescheinigung (§ 18 Absatz 1 BMG) | Zusätzlich in der erweiterten Form (§ 18 Absatz 2 BMG) |
|---|---|
| Familienname, Vornamen mit Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften nach Haupt- und Nebenwohnung | Nur auf Antrag, nur die gewünschten Angabenetwa Geburtsort, Staatsangehörigkeiten, Familienstand, gesetzliche Vertreter, Ehegatte oder Lebenspartner, frühere Anschriften und Einzugsdatum. Das Sperrkennwort und die Sperrsumme der Online-Ausweisfunktion gehören nicht dazu. |
So beantragen Sie sie
- 1. Klärenwelche Form gebraucht wird - einfach oder erweitert, und bei erweitert welche einzelnen Angaben.
- 2. Antrag stellenpersönlich im Bürgeramt, schriftlich oder in vielen Kommunen online über das Bürgerkonto.
- 3. Identität nachweisenmit Personalausweis oder Reisepass; bei Antrag durch eine andere Person zusätzlich mit Vollmacht.
- 4. Bescheinigung erhaltenbei persönlicher Vorsprache meist sofort; elektronisch über das Bürgerkonto gebührenfrei (§ 18 Absatz 3 BMG).
Besondere Fälle
- Für eine andere Person
- Nur mit schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie der betroffenen Person.
- Für das Ausland
- Manche Länder verlangen eine mehrsprachige Ausfertigung oder eine Apostille - das dauert länger und sollte vorher geklärt werden.
- Auskunftssperre
- Besteht eine Sperre im Melderegister, wird die Bescheinigung nur unter besonderen Bedingungen erteilt.
- Frühere Anschriften
- Sie erscheinen nur in der erweiterten Form und nur, soweit sie im Register gespeichert sind.
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Worauf es ankommt
- Die Bescheinigung gibt nur den Registerstand wieder - sie sagt nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich dort wohnen.
- Die erweiterte Form gibt es nur mit den Daten, die Sie ausdrücklich bescheinigt haben wollen - fragen Sie vorher bei der verlangenden Stelle nach, welche Angaben genau nötig sind.
- Seit 2015 gilt das Bundesmeldegesetz bundesweit einheitlich; geführt wird das Melderegister von der Meldebehörde Ihrer Gemeinde, organisatorisch meist im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.
Häufige Fragen
- Was ist eine Meldebescheinigung?Ein amtlicher Nachweis der Meldebehörde darüber, dass Sie unter einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Sie enthält nach § 18 BMG Name, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und die aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.Antwort
Ein amtlicher Nachweis der Meldebehörde darüber, dass Sie unter einer bestimmten Anschrift gemeldet sind. Sie enthält nach § 18 BMG Name, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum und die aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
- Was ist der Unterschied zur erweiterten Meldebescheinigung?Die erweiterte Form enthält auf Antrag zusätzliche gespeicherte Daten, etwa Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand oder frühere Anschriften. Standesämter verlangen bei der Anmeldung einer Eheschließung fast immer diese Form.Antwort
Die erweiterte Form enthält auf Antrag zusätzliche gespeicherte Daten, etwa Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand oder frühere Anschriften. Standesämter verlangen bei der Anmeldung einer Eheschließung fast immer diese Form.
- Was kostet eine Meldebescheinigung?Die Gebühr ist landes- und kommunalrechtlich geregelt; eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Die elektronische Bereitstellung über das Bürgerkonto ist nach § 18 Absatz 3 BMG gebührenfrei.Antwort
Die Gebühr ist landes- und kommunalrechtlich geregelt; eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Die elektronische Bereitstellung über das Bürgerkonto ist nach § 18 Absatz 3 BMG gebührenfrei.
- Wo bekomme ich eine Meldebescheinigung?Bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde - je nach Ort im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen auch online an.Antwort
Bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde - je nach Ort im Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen auch online an.
- Ist eine Meldebestätigung dasselbe wie eine Meldebescheinigung?Nein. Die Meldebestätigung bekommen Sie automatisch bei der An- oder Ummeldung, ohne eigenen Antrag. Die Meldebescheinigung ist ein eigenes Dokument, das Sie jederzeit beantragen können.Antwort
Nein. Die Meldebestätigung bekommen Sie automatisch bei der An- oder Ummeldung, ohne eigenen Antrag. Die Meldebescheinigung ist ein eigenes Dokument, das Sie jederzeit beantragen können.
- Kann jemand anderes die Meldebescheinigung für mich beantragen?Ja, mit schriftlicher Vollmacht und einer Ausweiskopie der betroffenen Person. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst ebenfalls ausweisen.Antwort
Ja, mit schriftlicher Vollmacht und einer Ausweiskopie der betroffenen Person. Die bevollmächtigte Person muss sich selbst ebenfalls ausweisen.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 18 BMG (Datenkatalog einfache und erweiterte Form, Gebührenfreiheit der elektronischen Form). Gebühren der schriftlichen Form sind kommunal - verbindlich ist Ihre Meldebehörde. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.