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Personalausweis verloren oder gestohlen

Das Wichtigste in Kürze

Den Verlust müssen Sie dem Bürgeramt unverzüglich melden (§ 27 PAuswG). Sperren Sie zusätzlich die Online-Ausweisfunktion über den Sperrdienst (§ 10 PAuswG). Ein neuer Ausweis kostet 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro; ein vorläufiger Ausweis für die Zwischenzeit 10 Euro.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt (Personalausweisbehörde) Ihres Wohnorts; bei Diebstahl zusätzlich die Polizei
Gebühr46 Euro (ab 24 Jahren), 27,60 Euro (unter 24), vorläufiger Personalausweis 10 Euro
Dauerneuer Ausweis meist einige Wochen, vorläufiger sofort
FristVerlust unverzüglich anzeigen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG)
Rechtsgrundlage§§ 10, 27, 32 PAuswG; § 1 PAuswGebV

Zuständige Stelle

Zuständig: Bürgeramt (Personalausweisbehörde) Ihres Wohnorts; bei Diebstahl zusätzlich die Polizei. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Bürgeramts an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Wer seinen Personalausweis verliert, muss das der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen - und ebenso, wenn er wieder auftaucht (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Wer die Anzeige unterlässt, handelt ordnungswidrig (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 PAuswG). Das Bürgeramt trägt den Ausweis dann als verloren ein, sodass ihn niemand mehr missbrauchen kann.

Unabhängig davon können Sie die Online-Ausweisfunktion sofort über den Sperrdienst sperren lassen, rund um die Uhr - die Verlustanzeige beim Bürgeramt ersetzt das nicht (§ 10 Abs. 6 PAuswG).

Die vier Schritte im Überblick

Vier Schritte nach dem Verlust: Online-Ausweis über den Sperrdienst sperren, bei Diebstahl Anzeige bei der Polizei, Verlust im Bürgeramt anzeigen, neuen Ausweis beantragen (46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro). Vorläufiger Ausweis 10 Euro.
Eigene Darstellung nach §§ 10, 27 PAuswG und § 1 PAuswGebV.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

SchrittWas zu tun istWo
1Online-Ausweis sperren lassenSperrdienst, rund um die Uhr (Sperrkennwort aus dem PIN-Brief bereithalten)
2Bei Diebstahl Anzeige erstattenPolizei
3Verlust anzeigenBürgeramt
4Neuen Ausweis beantragen, bei Bedarf einen vorläufigenBürgeramt, mit biometrischem Foto

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Online-Funktion sperren

    Über den Sperrdienst mit dem Sperrkennwort - sofort, auch nachts und am Wochenende.

  2. Termin im Bürgeramt buchen

    Dort zeigen Sie den Verlust an und beantragen gleich den neuen Ausweis.

  3. Verlust anzeigen

    Das Bürgeramt nimmt die Verlustanzeige auf und sperrt den Ausweis im Register.

  4. Neuen Ausweis beantragen

    Wie bei jedem Personalausweis, mit Foto und Fingerabdrücken; bei Bedarf zusätzlich einen vorläufigen.

  5. Abholen

    Der neue Ausweis ist meist nach einigen Wochen fertig; Sie werden benachrichtigt.

Besondere Fälle

Ausweis wieder gefunden
Melden Sie das Wiederauffinden ebenfalls und legen Sie den Ausweis vor (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG) - er bleibt gesperrt, wenn schon ein neuer ausgestellt ist.
Verlust im Ausland
Zuständig ist die deutsche Auslandsvertretung; sie stellt bei Bedarf ein Ersatzpapier für die Rückreise aus.
Sie haben einen gültigen Reisepass
Damit erfüllen Sie die Ausweispflicht vorerst (§ 1 Abs. 2 PAuswG); der Verlust muss trotzdem angezeigt werden.

Worauf es ankommt

  • Bewahren Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief getrennt vom Ausweis auf.
  • Ein Fundbüro gibt gefundene Ausweise in der Regel an das Bürgeramt weiter - fragen Sie dort zuerst nach, siehe Fundbüro.
  • Wer ohne gültigen Ausweis oder Pass ist, verletzt die Ausweispflicht - beantragen Sie den neuen Ausweis zügig.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 1, 10, 27, 32 PAuswG und § 1 PAuswGebV. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.