Personalausweis verloren oder gestohlen
Den Verlust müssen Sie dem Bürgeramt unverzüglich melden (§ 27 PAuswG). Sperren Sie zusätzlich die Online-Ausweisfunktion über den Sperrdienst (§ 10 PAuswG). Ein neuer Ausweis kostet 46 Euro, unter 24 Jahren 27,60 Euro; ein vorläufiger Ausweis für die Zwischenzeit 10 Euro.
| Zuständig | Bürgeramt (Personalausweisbehörde) Ihres Wohnorts; bei Diebstahl zusätzlich die Polizei |
|---|---|
| Gebühr | 46 Euro (ab 24 Jahren), 27,60 Euro (unter 24), vorläufiger Personalausweis 10 Euro |
| Dauer | neuer Ausweis meist einige Wochen, vorläufiger sofort |
| Frist | Verlust unverzüglich anzeigen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG) |
| Rechtsgrundlage | §§ 10, 27, 32 PAuswG; § 1 PAuswGebV |
Zuständige Stelle
Zuständig: Bürgeramt (Personalausweisbehörde) Ihres Wohnorts; bei Diebstahl zusätzlich die Polizei. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Bürgeramts an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Wer seinen Personalausweis verliert, muss das der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen - und ebenso, wenn er wieder auftaucht (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Wer die Anzeige unterlässt, handelt ordnungswidrig (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 PAuswG). Das Bürgeramt trägt den Ausweis dann als verloren ein, sodass ihn niemand mehr missbrauchen kann.
Unabhängig davon können Sie die Online-Ausweisfunktion sofort über den Sperrdienst sperren lassen, rund um die Uhr - die Verlustanzeige beim Bürgeramt ersetzt das nicht (§ 10 Abs. 6 PAuswG).
Die vier Schritte im Überblick
Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
| Schritt | Was zu tun ist | Wo |
|---|---|---|
| 1 | Online-Ausweis sperren lassen | Sperrdienst, rund um die Uhr (Sperrkennwort aus dem PIN-Brief bereithalten) |
| 2 | Bei Diebstahl Anzeige erstatten | Polizei |
| 3 | Verlust anzeigen | Bürgeramt |
| 4 | Neuen Ausweis beantragen, bei Bedarf einen vorläufigen | Bürgeramt, mit biometrischem Foto |
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Online-Funktion sperren
Über den Sperrdienst mit dem Sperrkennwort - sofort, auch nachts und am Wochenende.
Termin im Bürgeramt buchen
Dort zeigen Sie den Verlust an und beantragen gleich den neuen Ausweis.
Verlust anzeigen
Das Bürgeramt nimmt die Verlustanzeige auf und sperrt den Ausweis im Register.
Neuen Ausweis beantragen
Wie bei jedem Personalausweis, mit Foto und Fingerabdrücken; bei Bedarf zusätzlich einen vorläufigen.
Abholen
Der neue Ausweis ist meist nach einigen Wochen fertig; Sie werden benachrichtigt.
Besondere Fälle
- Ausweis wieder gefunden
- Melden Sie das Wiederauffinden ebenfalls und legen Sie den Ausweis vor (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG) - er bleibt gesperrt, wenn schon ein neuer ausgestellt ist.
- Verlust im Ausland
- Zuständig ist die deutsche Auslandsvertretung; sie stellt bei Bedarf ein Ersatzpapier für die Rückreise aus.
- Sie haben einen gültigen Reisepass
- Damit erfüllen Sie die Ausweispflicht vorerst (§ 1 Abs. 2 PAuswG); der Verlust muss trotzdem angezeigt werden.
Worauf es ankommt
- Bewahren Sie das Sperrkennwort aus dem PIN-Brief getrennt vom Ausweis auf.
- Ein Fundbüro gibt gefundene Ausweise in der Regel an das Bürgeramt weiter - fragen Sie dort zuerst nach, siehe Fundbüro.
- Wer ohne gültigen Ausweis oder Pass ist, verletzt die Ausweispflicht - beantragen Sie den neuen Ausweis zügig.
Häufige Fragen
- Was muss ich tun, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe?Den Verlust unverzüglich beim Bürgeramt anzeigen, die Online-Ausweisfunktion sperren lassen und einen neuen Ausweis beantragen.Antwort
Den Verlust unverzüglich beim Bürgeramt anzeigen, die Online-Ausweisfunktion sperren lassen und einen neuen Ausweis beantragen.
- Was kostet ein neuer Personalausweis nach Verlust?46 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro für Jüngere. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro.Antwort
46 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro für Jüngere. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro.
- Muss ich den Verlust bei der Polizei melden?Nur bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Die Verlustanzeige selbst geht an das Bürgeramt.Antwort
Nur bei Diebstahl ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Die Verlustanzeige selbst geht an das Bürgeramt.
- Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion?Über den Sperrdienst mit Ihrem Sperrkennwort aus dem PIN-Brief, rund um die Uhr (§ 10 Abs. 6 PAuswG).Antwort
Über den Sperrdienst mit Ihrem Sperrkennwort aus dem PIN-Brief, rund um die Uhr (§ 10 Abs. 6 PAuswG).
- Was passiert, wenn ich den Verlust nicht melde?Das ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 PAuswG) - und der verlorene Ausweis könnte missbraucht werden.Antwort
Das ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 32 Abs. 1 Nr. 7 PAuswG) - und der verlorene Ausweis könnte missbraucht werden.
- Kann ich mit dem Reisepass weiter reisen?Ja, ein gültiger Reisepass erfüllt die Ausweispflicht und gilt für Reisen weltweit.Antwort
Ja, ein gültiger Reisepass erfüllt die Ausweispflicht und gilt für Reisen weltweit.
Rechtsgrundlagen
- § 27 PAuswG - Pflichten des Ausweisinhabers ↗
- § 10 PAuswG - Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises ↗
- § 32 PAuswG - Bußgeldvorschriften ↗
- § 1 PAuswGebV - Gebühren ↗
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 1, 10, 27, 32 PAuswG und § 1 PAuswGebV. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.