Dokumente beglaubigen lassen
Das Bürgeramt beglaubigt Kopien und Unterschriften, wenn Sie das Dokument bei einer Behörde vorlegen müssen (§§ 33, 34 VwVfG). Für Grundstücks-, Erb- und Gesellschaftssachen brauchen Sie dagegen eine öffentliche Beglaubigung beim Notar (§ 129 BGB).
| Zuständig | Bürgeramt; Urkunden einer Behörde beglaubigt auch die ausstellende Stelle selbst |
|---|---|
| Gebühr | nach der Gebührensatzung Ihrer Gemeinde, meist je Seite oder Unterschrift |
| Dauer | in der Regel sofort beim Termin |
| Rechtsgrundlage | §§ 33, 34 VwVfG; § 129 BGB |
Zuständige Stelle
Zuständig: Bürgeramt; Urkunden einer Behörde beglaubigt auch die ausstellende Stelle selbst. Adresse, Öffnungszeiten und Termine des Bürgeramts an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original übereinstimmt oder dass eine Unterschrift von Ihnen stammt. Sie gilt für die Vorlage bei Behörden - etwa Zeugnisse für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst, Nachweise für den Rentenantrag oder Unterlagen für die Ausländerbehörde.
Ist das Original nicht von einer Behörde ausgestellt, vermerkt das Bürgeramt auf der Kopie, für welche Behörde sie bestimmt ist (§ 33 Abs. 3 VwVfG). Für private Zwecke, etwa gegenüber einer Bank, reicht die amtliche Beglaubigung deshalb nicht immer.
Bürgeramt oder Notar auf einen Blick
Bürgeramt oder Notar?
| Amtliche Beglaubigung (Bürgeramt) | Öffentliche Beglaubigung (Notar) | |
|---|---|---|
| Wofür | Vorlage bei einer Behörde | Grundbuch, Handelsregister, Erbschaft, Vollmachten für Immobilien |
| Was | Kopien von Zeugnissen, Bescheiden, Urkunden; Unterschriften | Unterschriften unter Erklärungen |
| Rechtsgrundlage | §§ 33, 34 VwVfG | § 129 BGB |
| Wichtig | Unterschrift nur mit Text, nicht für § 129 BGB | Notar prüft Identität, Gebühr nach Gerichts- und Notarkostengesetz |
Was Sie brauchen
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So läuft es ab
Termin buchen
Viele Bürgerämter beglaubigen nur mit Termin - online oder telefonisch.
Original und Kopien vorlegen
Das Bürgeramt vergleicht Kopie und Original Seite für Seite.
Unterschrift vor Ort leisten
Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn Sie sie vor dem Bediensteten leisten oder anerkennen (§ 34 Abs. 2 VwVfG).
Beglaubigungsvermerk erhalten
Mit Ort, Datum, Unterschrift und Dienstsiegel (§ 33 Abs. 3 VwVfG).
Besondere Fälle
- Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde
- Statt einer beglaubigten Kopie bekommen Sie beim Standesamt eine neue Urkunde - sie ersetzt die Beglaubigung, siehe Geburtsurkunde.
- Dokument in fremder Sprache
- Das Bürgeramt kann auch fremdsprachige Dokumente beglaubigen, eine Übersetzung macht es nicht. Für Behörden verlangt ist oft eine Übersetzung durch eine beeidigte Übersetzerin oder einen beeidigten Übersetzer.
- Dokument für das Ausland
- Für ausländische Behörden ist meist eine Apostille oder Legalisation nötig - zuständig ist je nach Dokument eine Landesbehörde oder das Landgericht, nicht das Bürgeramt.
Worauf es ankommt
- Fragen Sie vorher bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt, ob eine amtliche Beglaubigung reicht.
- Beglaubigen lassen können Sie nur, was unverändert ist - geklebte, gelochte oder ergänzte Originale werden oft abgelehnt.
- Unterschreiben Sie das Schriftstück erst beim Termin, nicht zu Hause.
Häufige Fragen
- Wo kann ich Dokumente beglaubigen lassen?Im Bürgeramt Ihrer Gemeinde, wenn die Kopie für eine Behörde bestimmt ist. Urkunden einer Behörde beglaubigt auch die Behörde, die sie ausgestellt hat (§ 33 Abs. 1 VwVfG).Antwort
Im Bürgeramt Ihrer Gemeinde, wenn die Kopie für eine Behörde bestimmt ist. Urkunden einer Behörde beglaubigt auch die Behörde, die sie ausgestellt hat (§ 33 Abs. 1 VwVfG).
- Was kostet eine Beglaubigung?Das regelt die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde, meist wird je Seite oder je Unterschrift abgerechnet.Antwort
Das regelt die Gebührensatzung Ihrer Gemeinde, meist wird je Seite oder je Unterschrift abgerechnet.
- Wann brauche ich einen Notar?Wenn eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB vorgeschrieben ist, etwa für Erklärungen zum Grundbuch oder Handelsregister. Das Bürgeramt darf solche Unterschriften nicht beglaubigen (§ 34 Abs. 1 VwVfG).Antwort
Wenn eine öffentliche Beglaubigung nach § 129 BGB vorgeschrieben ist, etwa für Erklärungen zum Grundbuch oder Handelsregister. Das Bürgeramt darf solche Unterschriften nicht beglaubigen (§ 34 Abs. 1 VwVfG).
- Kann das Bürgeramt meine Geburtsurkunde beglaubigen?Einfacher ist eine neue Urkunde vom Standesamt, das den Geburtseintrag führt - sie ist selbst ein Original.Antwort
Einfacher ist eine neue Urkunde vom Standesamt, das den Geburtseintrag führt - sie ist selbst ein Original.
- Darf ich das Dokument zu Hause unterschreiben?Nein, für eine Unterschriftsbeglaubigung unterschreiben Sie vor dem Bediensteten oder erkennen die Unterschrift dort an.Antwort
Nein, für eine Unterschriftsbeglaubigung unterschreiben Sie vor dem Bediensteten oder erkennen die Unterschrift dort an.
- Wird eine Beglaubigung auch von Banken anerkannt?Nicht immer. Eine amtliche Beglaubigung gilt für die Vorlage bei Behörden; fragen Sie bei der Bank, was sie verlangt.Antwort
Nicht immer. Eine amtliche Beglaubigung gilt für die Vorlage bei Behörden; fragen Sie bei der Bank, was sie verlangt.
Rechtsgrundlagen
- § 33 VwVfG - Beglaubigung von Dokumenten ↗
- § 34 VwVfG - Beglaubigung von Unterschriften ↗
- § 129 BGB - Öffentliche Beglaubigung ↗
Geprüft am 22. Oktober 2026 gegen §§ 33, 34 VwVfG und § 129 BGB. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.