Wohnsitz abmelden
Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben - innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche davor. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Ort.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | in der Regel gebührenfrei |
| Dauer | meist sofort, vielerorts auch schriftlich oder online |
| Frist | innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher |
| Rechtsgrundlage | §§ 17, 21 Bundesmeldegesetz |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Im Melderegister wird die Abmeldung zum Auszugsdatum wirksam (§ 17 Absatz 2 BMG). Wer ins Ausland zieht, kann sich also kurz vor der Abreise abmelden und muss nicht aus dem Ausland handeln.
Muss ich mich abmelden?
Wann Sie sich abmelden müssen
| Situation | Abmeldung nötig? |
|---|---|
| Umzug innerhalb Deutschlands | nein - Anmeldung am neuen Ort genügt |
| Wegzug ins Ausland ohne Wohnung in Deutschland | ja |
| Nebenwohnung aufgeben, Hauptwohnung bleibt | ja |
| Längere Zeit im Ausland, Wohnung in Deutschland bleibt | nein |
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Termin oder Formular
Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnorts; vielerorts geht es schriftlich oder online.
Abmelden
Frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach.
Abmeldebestätigung aufheben
Krankenkasse, Banken und Behörden im Ausland fragen oft danach.
Besondere Fälle
- Nebenwohnung
- Sie können sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder bei der Behörde Ihrer Hauptwohnung abmelden (§ 21 Absatz 4 BMG) - praktisch, wenn sie weit weg liegt.
- Umzug ins Pflegeheim
- Das ist keine Abmeldung, sondern die Anmeldung der neuen Wohnung.
- Ausweise im Ausland
- Der Personalausweis bleibt gültig. Neue Ausweise und Pässe stellt danach die deutsche Auslandsvertretung aus.
Worauf es ankommt
- Ohne Wohnsitz in Deutschland endet meist die unbeschränkte Steuerpflicht - informieren Sie das Finanzamt.
- Kranken- und Rentenversicherung, Kindergeld und Rundfunkbeitrag regeln Sie gesondert.
- Für die Abmeldung brauchen Sie keine Wohnungsgeberbestätigung.
Häufige Fragen
- Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?Nein. Sie melden sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort an, die alte Wohnung wird dabei ausgetragen.Antwort
Nein. Sie melden sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort an, die alte Wohnung wird dabei ausgetragen.
- Wann kann ich mich frühestens abmelden?Eine Woche vor dem Auszug. Wirksam wird die Abmeldung zum Auszugsdatum.Antwort
Eine Woche vor dem Auszug. Wirksam wird die Abmeldung zum Auszugsdatum.
- Was kostet die Abmeldung?In der Regel nichts.Antwort
In der Regel nichts.
- Wo melde ich eine Nebenwohnung ab?Bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder bei der Behörde Ihrer Hauptwohnung (§ 21 Absatz 4 BMG).Antwort
Bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder bei der Behörde Ihrer Hauptwohnung (§ 21 Absatz 4 BMG).
Rechtsgrundlagen
- § 17 BMG - Anmeldung, Abmeldung ↗
- § 21 BMG - Mehrere Wohnungen ↗
- § 27 BMG - Ausnahmen von der Meldepflicht ↗
Fristen geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 17, 21 und 27 BMG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.