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Wohnsitz abmelden

Das Wichtigste in Kürze

Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben - innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche davor. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Ort.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührin der Regel gebührenfrei
Dauermeist sofort, vielerorts auch schriftlich oder online
Fristinnerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher
Rechtsgrundlage§§ 17, 21 Bundesmeldegesetz

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Im Melderegister wird die Abmeldung zum Auszugsdatum wirksam (§ 17 Absatz 2 BMG). Wer ins Ausland zieht, kann sich also kurz vor der Abreise abmelden und muss nicht aus dem Ausland handeln.

Muss ich mich abmelden?

Entscheidungsweg in zwei Fragen: Bleibt eine Wohnung in Deutschland für Sie gemeldet? Wenn nein - Wegzug ins Ausland ohne Wohnung in Deutschland - ist eine Abmeldung nötig. Wenn ja: Geben Sie eine Nebenwohnung auf und die Hauptwohnung bleibt bestehen? Wenn ja, ist eine Abmeldung für die Nebenwohnung nötig. Wenn nein, etwa bei einem Umzug innerhalb Deutschlands, ist keine Abmeldung nötig - die Anmeldung am neuen Ort genügt.
Vereinfachter Entscheidungsweg, kein Ersatz für die Auskunft der Meldebehörde im Einzelfall.

Wann Sie sich abmelden müssen

SituationAbmeldung nötig?
Umzug innerhalb Deutschlandsnein - Anmeldung am neuen Ort genügt
Wegzug ins Ausland ohne Wohnung in Deutschlandja
Nebenwohnung aufgeben, Hauptwohnung bleibtja
Längere Zeit im Ausland, Wohnung in Deutschland bleibtnein

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Termin oder Formular

    Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnorts; vielerorts geht es schriftlich oder online.

  2. Abmelden

    Frühestens eine Woche vor dem Auszug, spätestens zwei Wochen danach.

  3. Abmeldebestätigung aufheben

    Krankenkasse, Banken und Behörden im Ausland fragen oft danach.

Besondere Fälle

Nebenwohnung
Sie können sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder bei der Behörde Ihrer Hauptwohnung abmelden (§ 21 Absatz 4 BMG) - praktisch, wenn sie weit weg liegt.
Umzug ins Pflegeheim
Das ist keine Abmeldung, sondern die Anmeldung der neuen Wohnung.
Ausweise im Ausland
Der Personalausweis bleibt gültig. Neue Ausweise und Pässe stellt danach die deutsche Auslandsvertretung aus.

Worauf es ankommt

  • Ohne Wohnsitz in Deutschland endet meist die unbeschränkte Steuerpflicht - informieren Sie das Finanzamt.
  • Kranken- und Rentenversicherung, Kindergeld und Rundfunkbeitrag regeln Sie gesondert.
  • Für die Abmeldung brauchen Sie keine Wohnungsgeberbestätigung.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Fristen geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 17, 21 und 27 BMG. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.