Zuständiges Finanzamt finden und Termin vereinbaren
Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt - das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (§ 19 AO). Haben Sie mehrere Wohnsitze, entscheidet der Ort, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Termine vergibt jedes Finanzamt über die Seite Ihrer Stadt.
| Zuständig | Finanzamt |
|---|---|
| Gebühr | Auskunft und Terminvereinbarung sind kostenfrei. |
| Dauer | Auskünfte gibt es oft sofort; für eine persönliche Vorsprache wird zunehmend eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen oder verlangt. |
| Frist | keine - die Zuständigkeit gilt automatisch nach Ihrem Wohnsitz. |
| Rechtsgrundlage | § 19 AO |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über das Finanzamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, müssen Sie nicht wählen - es ergibt sich aus Ihrem Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Das gilt für die Einkommensteuer natürlicher Personen; für Gewerbe- oder Umsatzsteuer kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.
So wird das zuständige Finanzamt bestimmt
Mehrere Wohnsitze oder ein Umzug
Haben Sie mehrere Wohnsitze im Inland, zählt der Ort, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; bei nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartnern der Wohnsitz, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält (§ 19 Abs. 1 AO). Nach einem Umzug wird mit etwas Verzögerung automatisch das neue Wohnsitzfinanzamt zuständig - eine gesonderte Ummeldung beim Finanzamt ist in der Regel nicht nötig, wenn Sie sich beim Bürgeramt ummelden.
Ohne Wohnsitz in Deutschland
Haben Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen - beim wertvollsten Teil, wenn es sich über mehrere Bezirke verteilt - oder, ohne Vermögen im Inland, Ihre überwiegend ausgeübte Tätigkeit befindet (§ 19 Abs. 2 AO).
Was Sie brauchen
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Besondere Fälle
- Ich weiß nicht, welches Finanzamt zu meiner Adresse gehört - was tun?
- Die offizielle Seite Ihrer Stadt verlinkt in der Regel das zuständige Finanzamt mit Adresse und Öffnungszeiten. Alternativ gibt die Finanzamt-Suche der Steuerverwaltung Auskunft.
- Ich bin umgezogen - muss ich dem alten Finanzamt Bescheid geben?
- Eine laufende Steuererklärung bearbeitet meist noch das bisher zuständige Finanzamt; es gibt den Fall bei Bedarf selbst an das neue Finanzamt ab.
Worauf es ankommt
- Für Gewerbesteuer ist das Finanzamt am Ort des Betriebs zuständig, nicht automatisch das Wohnsitzfinanzamt.
- Viele Anliegen - Steuererklärung, Belegabruf, Einspruch - erledigen Sie ohne persönlichen Termin über Mein ELSTER.
- Adresse, Öffnungszeiten und Terminbuchung Ihres Finanzamts finden Sie über die offizielle Seite Ihrer Stadt.
Häufige Fragen
- Welches Finanzamt ist für mich zuständig?Das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz - das Wohnsitzfinanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Ohne Wohnsitz im Inland zählt der gewöhnliche Aufenthalt.Antwort
Das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz - das Wohnsitzfinanzamt (§ 19 Abs. 1 AO). Ohne Wohnsitz im Inland zählt der gewöhnliche Aufenthalt.
- Was gilt bei zwei Wohnsitzen?Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; bei Ehe- oder Lebenspartnern ohne Trennung der Wohnsitz der Familie.Antwort
Zuständig ist das Finanzamt am Wohnsitz, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; bei Ehe- oder Lebenspartnern ohne Trennung der Wohnsitz der Familie.
- Brauche ich einen Termin beim Finanzamt?Für viele Anliegen nicht - sie laufen über Mein ELSTER. Für eine persönliche Vorsprache verlangen einige Finanzämter inzwischen eine vorherige Terminvereinbarung.Antwort
Für viele Anliegen nicht - sie laufen über Mein ELSTER. Für eine persönliche Vorsprache verlangen einige Finanzämter inzwischen eine vorherige Terminvereinbarung.
- Ändert sich das zuständige Finanzamt bei einem Umzug?Ja, grundsätzlich wird das Finanzamt am neuen Wohnsitz zuständig. Eine laufende Bearbeitung übernimmt oft noch das bisherige Finanzamt.Antwort
Ja, grundsätzlich wird das Finanzamt am neuen Wohnsitz zuständig. Eine laufende Bearbeitung übernimmt oft noch das bisherige Finanzamt.
- Ist für Gewerbesteuer dasselbe Finanzamt zuständig wie für die Einkommensteuer?Nicht automatisch - für die Gewerbesteuer ist in der Regel das Finanzamt am Ort des Betriebs zuständig.Antwort
Nicht automatisch - für die Gewerbesteuer ist in der Regel das Finanzamt am Ort des Betriebs zuständig.
- Was mache ich ohne Wohnsitz in Deutschland?Dann ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen oder Ihre überwiegend ausgeübte Tätigkeit im Inland befindet (§ 19 Abs. 2 AO).Antwort
Dann ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen oder Ihre überwiegend ausgeübte Tätigkeit im Inland befindet (§ 19 Abs. 2 AO).
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 19 AO (Wohnsitzfinanzamt, mehrfacher Wohnsitz, Zuständigkeit ohne Inlandswohnsitz). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.