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Zuständiges Finanzamt finden und Termin vereinbaren

Das Wichtigste in Kürze

Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt - das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (§ 19 AO). Haben Sie mehrere Wohnsitze, entscheidet der Ort, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Termine vergibt jedes Finanzamt über die Seite Ihrer Stadt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFinanzamt
GebührAuskunft und Terminvereinbarung sind kostenfrei.
DauerAuskünfte gibt es oft sofort; für eine persönliche Vorsprache wird zunehmend eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen oder verlangt.
Fristkeine - die Zuständigkeit gilt automatisch nach Ihrem Wohnsitz.
Rechtsgrundlage§ 19 AO

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Finanzamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, müssen Sie nicht wählen - es ergibt sich aus Ihrem Wohnsitz (§ 19 Abs. 1 AO). Das gilt für die Einkommensteuer natürlicher Personen; für Gewerbe- oder Umsatzsteuer kann ein anderes Finanzamt zuständig sein.

So wird das zuständige Finanzamt bestimmt

Entscheidungsweg: Haben Sie einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Finanzamt an diesem Wohnsitz zuständig. Bei mehreren Wohnsitzen entscheidet der Ort des vorwiegenden Aufenthalts, bei Ehe- oder Lebenspartnern ohne Trennung der Wohnsitz der Familie. Ohne Wohnsitz im Inland ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Vermögen oder die überwiegend ausgeübte Tätigkeit befindet.
Schematische Darstellung nach § 19 AO, keine Prüfung des Einzelfalls.

Mehrere Wohnsitze oder ein Umzug

Haben Sie mehrere Wohnsitze im Inland, zählt der Ort, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten; bei nicht getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartnern der Wohnsitz, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält (§ 19 Abs. 1 AO). Nach einem Umzug wird mit etwas Verzögerung automatisch das neue Wohnsitzfinanzamt zuständig - eine gesonderte Ummeldung beim Finanzamt ist in der Regel nicht nötig, wenn Sie sich beim Bürgeramt ummelden.

Ohne Wohnsitz in Deutschland

Haben Sie keinen Wohnsitz und keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen - beim wertvollsten Teil, wenn es sich über mehrere Bezirke verteilt - oder, ohne Vermögen im Inland, Ihre überwiegend ausgeübte Tätigkeit befindet (§ 19 Abs. 2 AO).

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Besondere Fälle

Ich weiß nicht, welches Finanzamt zu meiner Adresse gehört - was tun?
Die offizielle Seite Ihrer Stadt verlinkt in der Regel das zuständige Finanzamt mit Adresse und Öffnungszeiten. Alternativ gibt die Finanzamt-Suche der Steuerverwaltung Auskunft.
Ich bin umgezogen - muss ich dem alten Finanzamt Bescheid geben?
Eine laufende Steuererklärung bearbeitet meist noch das bisher zuständige Finanzamt; es gibt den Fall bei Bedarf selbst an das neue Finanzamt ab.

Worauf es ankommt

  • Für Gewerbesteuer ist das Finanzamt am Ort des Betriebs zuständig, nicht automatisch das Wohnsitzfinanzamt.
  • Viele Anliegen - Steuererklärung, Belegabruf, Einspruch - erledigen Sie ohne persönlichen Termin über Mein ELSTER.
  • Adresse, Öffnungszeiten und Terminbuchung Ihres Finanzamts finden Sie über die offizielle Seite Ihrer Stadt.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 19 AO (Wohnsitzfinanzamt, mehrfacher Wohnsitz, Zuständigkeit ohne Inlandswohnsitz). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.