Reisepass beantragen
Den Reisepass beantragen Sie persönlich im Bürgeramt - er kostet 70 Euro (ab 24 Jahren) oder 37,50 Euro (unter 24) und gilt entsprechend 10 beziehungsweise 6 Jahre. Die Ausstellung dauert normalerweise drei bis vier Wochen, im Expressverfahren meist wenige Tage.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | 70 Euro (ab 24 Jahren), 37,50 Euro (unter 24) - zuzüglich 22 Euro für 48 statt 32 Seiten und 32 Euro im Expressverfahren; vorläufiger Reisepass 26 Euro |
| Dauer | etwa drei bis vier Wochen, im Expressverfahren meist wenige Tage |
| Frist | keine - der Pass sollte wegen der Bearbeitungszeit rechtzeitig vor der Reise beantragt werden |
| Rechtsgrundlage | § 27 Passverordnung, § 5 Passgesetz |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Für Reisen in viele Länder außerhalb der EU brauchen Sie einen Reisepass; ein Personalausweis reicht dort nicht. Beantragt wird er persönlich im Bürgeramt, da Lichtbild und - ab 6 Jahren - Fingerabdrücke für den Chip erfasst werden.
Die Gebühr und die Gültigkeitsdauer richten sich nach dem Alter bei der Antragstellung: Wer das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zahlt weniger und bekommt einen kürzer gültigen Pass.
Für den Alltag in Deutschland und in der EU reicht oft der Personalausweis - einen Vergleich beider Dokumente gibt die Lebenslage Personalausweis und Reisepass. Für Kinder gilt seit 2024 derselbe Reisepass wie für Erwachsene - mehr dazu bei Kinderreisepass.
Gebühr und Gültigkeit nach Alter
Reisepass oder vorläufiger Reisepass
| Reisepass | Vorläufiger Reisepass | |
|---|---|---|
| Gebühr | 70 Euro (37,50 Euro unter 24) | 26 Euro |
| Gültigkeit | 10 Jahre (6 Jahre unter 24) | höchstens 1 Jahr |
| Sicherheitsmerkmale | Chip mit Fingerabdrücken | ohne Chip |
| Wann sinnvoll | reguläre Beantragung | akut vor einer Reise, wenn der reguläre Pass nicht rechtzeitig fertig wird |
Reicht der Personalausweis? Beliebte Reiseziele
| Reiseziel | Personalausweis | Reisepass | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| EU-Staaten, etwa Griechenland, Spanien, Italien, Irland | reicht | reicht | Dokument muss bei Ein- und Ausreise gültig sein |
| Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein | reicht | reicht | kein Visum nötig |
| Türkei | reicht | reicht | Reisepass und Personalausweis werden bis ein Jahr nach Ablauf akzeptiert, ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis nicht |
| Ägypten | möglich, aber nicht empfohlen | empfohlen | mindestens sechs Monate gültig; mit Personalausweis zwei biometrische Passbilder mitnehmen |
| Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland) | reicht nicht | nötig | zusätzlich elektronische Einreisegenehmigung (ETA) |
| USA | reicht nicht | nötig | elektronischer Reisepass und ESTA-Genehmigung oder Visum |
Was Sie brauchen
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
So läuft es ab
Termin buchen
Online über das Terminportal der Stadt oder telefonisch über die Behördennummer 115.
Biometrisches Foto besorgen
Nach den aktuellen Vorgaben, viele Fotostudios und Automaten kennen sie.
Antrag im Bürgeramt stellen
Ab 6 Jahren werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke für den Chip erfasst.
Pass abholen
Persönlich, da der Pass biometrische Daten enthält - eine Abholung durch Dritte ist nur mit Vollmacht möglich.
Besondere Fälle
- Reise steht kurzfristig an
- Entweder das Expressverfahren wählen (zusätzlich 32 Euro) oder einen vorläufigen Reisepass beantragen (26 Euro, höchstens ein Jahr gültig, ohne Chip).
- 48 statt 32 Seiten
- Wer viel reist, kann gegen 22 Euro Aufpreis einen Pass mit mehr Seiten beantragen.
- Kinder
- Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass mit eigenem Lichtbild - ein Eintrag im Pass der Eltern reicht seit 2012 nicht mehr.
- Pass im Ausland verloren
- Die zuständige deutsche Auslandsvertretung stellt einen Reiseausweis als Ersatzpapier aus.
Worauf es ankommt
- Ab 6 Jahren werden zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert, das ist in der Regel verpflichtend.
- Die Abholung ist nur persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht möglich.
- Prüfen Sie vor der Buchung die Reisehinweise des Ziellands zur Mindestrestgültigkeit des Passes.
Häufige Fragen
- Was kostet ein Reisepass?70 Euro für Personen ab 24 Jahren, 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Hinzu kommen 22 Euro für 48 statt 32 Seiten und 32 Euro im Expressverfahren.Antwort
70 Euro für Personen ab 24 Jahren, 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Hinzu kommen 22 Euro für 48 statt 32 Seiten und 32 Euro im Expressverfahren.
- Wie lange gilt ein Reisepass?10 Jahre für Personen ab 24 Jahren, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht zulässig.Antwort
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren, 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht zulässig.
- Wie lange dauert die Ausstellung eines Reisepasses?Üblich sind drei bis vier Wochen. Im Expressverfahren ist der Pass meist innerhalb wenigen Tagen fertig.Antwort
Üblich sind drei bis vier Wochen. Im Expressverfahren ist der Pass meist innerhalb wenigen Tagen fertig.
- Kann ich den Reisepass online beantragen?Der Antrag selbst läuft persönlich im Bürgeramt, da Lichtbild und Fingerabdrücke erfasst werden. Den Termin buchen viele Städte online.Antwort
Der Antrag selbst läuft persönlich im Bürgeramt, da Lichtbild und Fingerabdrücke erfasst werden. Den Termin buchen viele Städte online.
- Was ist ein vorläufiger Reisepass?Ein Ersatzdokument für akute Fälle, 26 Euro, höchstens ein Jahr gültig und ohne Chip - sinnvoll, wenn der reguläre Pass nicht rechtzeitig fertig wird.Antwort
Ein Ersatzdokument für akute Fälle, 26 Euro, höchstens ein Jahr gültig und ohne Chip - sinnvoll, wenn der reguläre Pass nicht rechtzeitig fertig wird.
- Brauche ich für mein Kind einen eigenen Reisepass?Ja. Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument mit eigenem Lichtbild, seit der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt wird auch in Form des regulären Reisepasses.Antwort
Ja. Jedes Kind braucht ein eigenes Dokument mit eigenem Lichtbild, seit der Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt wird auch in Form des regulären Reisepasses.
- Brauche ich für die Türkei einen Reisepass?Nein. Deutsche Staatsangehörige können auch mit dem Personalausweis in die Türkei einreisen. Reisepass und Personalausweis werden dort sogar bis ein Jahr nach Ablauf akzeptiert, ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis aber nicht.Antwort
Nein. Deutsche Staatsangehörige können auch mit dem Personalausweis in die Türkei einreisen. Reisepass und Personalausweis werden dort sogar bis ein Jahr nach Ablauf akzeptiert, ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis aber nicht.
- Brauche ich für Ägypten einen Reisepass?Empfohlen ist der Reisepass, mindestens sechs Monate gültig. Mit dem Personalausweis ist die Einreise möglich, Sie brauchen dann zwei biometrische Passbilder für das Visum - er wird aber nicht von jeder Stelle im Land anerkannt.Antwort
Empfohlen ist der Reisepass, mindestens sechs Monate gültig. Mit dem Personalausweis ist die Einreise möglich, Sie brauchen dann zwei biometrische Passbilder für das Visum - er wird aber nicht von jeder Stelle im Land anerkannt.
- Brauche ich für England einen Reisepass?Ja. Für das Vereinigte Königreich reicht der Personalausweis nicht mehr. Zusätzlich brauchen Sie vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).Antwort
Ja. Für das Vereinigte Königreich reicht der Personalausweis nicht mehr. Zusätzlich brauchen Sie vor der Reise eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA).
- Brauche ich für die Schweiz oder Norwegen einen Reisepass?Nein, dort reicht der Personalausweis, ebenso in allen EU-Staaten wie Griechenland oder Irland.Antwort
Nein, dort reicht der Personalausweis, ebenso in allen EU-Staaten wie Griechenland oder Irland.
Rechtsgrundlagen
- § 27 PassV - Gebühren ↗
- § 5 PassG - Gültigkeitsdauer ↗
- § 19 PassV - Passersatz ↗
- Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise je Land ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 27 Passverordnung und § 5 Passgesetz; Länderangaben am 22. Oktober 2026 beim Auswärtigen Amt. Einreiseregeln können sich kurzfristig ändern - prüfen Sie vor der Reise die Hinweise des Auswärtigen Amts. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.