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Reisepass beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Den Reisepass beantragen Sie persönlich im Bürgeramt - er kostet 70 Euro (ab 24 Jahren) oder 37,50 Euro (unter 24) und gilt entsprechend 10 beziehungsweise 6 Jahre. Die Ausstellung dauert normalerweise drei bis vier Wochen, im Expressverfahren meist wenige Tage.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebühr70 Euro (ab 24 Jahren), 37,50 Euro (unter 24) - zuzüglich 22 Euro für 48 statt 32 Seiten und 32 Euro im Expressverfahren; vorläufiger Reisepass 26 Euro
Daueretwa drei bis vier Wochen, im Expressverfahren meist wenige Tage
Fristkeine - der Pass sollte wegen der Bearbeitungszeit rechtzeitig vor der Reise beantragt werden
Rechtsgrundlage§ 27 Passverordnung, § 5 Passgesetz

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Bürgeramt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Für Reisen in viele Länder außerhalb der EU brauchen Sie einen Reisepass; ein Personalausweis reicht dort nicht. Beantragt wird er persönlich im Bürgeramt, da Lichtbild und - ab 6 Jahren - Fingerabdrücke für den Chip erfasst werden.

Die Gebühr und die Gültigkeitsdauer richten sich nach dem Alter bei der Antragstellung: Wer das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zahlt weniger und bekommt einen kürzer gültigen Pass.

Für den Alltag in Deutschland und in der EU reicht oft der Personalausweis - einen Vergleich beider Dokumente gibt die Lebenslage Personalausweis und Reisepass. Für Kinder gilt seit 2024 derselbe Reisepass wie für Erwachsene - mehr dazu bei Kinderreisepass.

Gebühr und Gültigkeit nach Alter

Schema: Personen ab 24 Jahren zahlen 70 Euro für den zehn Jahre gültigen Reisepass, Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro für sechs Jahre Gültigkeit. Zuschläge: 22 Euro für 48 statt 32 Seiten, 32 Euro für das Expressverfahren. Der vorläufige Reisepass kostet 26 Euro und gilt höchstens ein Jahr.
Schematische Darstellung der Gebühren, kein Antragsformular.

Reisepass oder vorläufiger Reisepass

ReisepassVorläufiger Reisepass
Gebühr70 Euro (37,50 Euro unter 24)26 Euro
Gültigkeit10 Jahre (6 Jahre unter 24)höchstens 1 Jahr
SicherheitsmerkmaleChip mit Fingerabdrückenohne Chip
Wann sinnvollreguläre Beantragungakut vor einer Reise, wenn der reguläre Pass nicht rechtzeitig fertig wird

Reicht der Personalausweis? Beliebte Reiseziele

ReisezielPersonalausweisReisepassZu beachten
EU-Staaten, etwa Griechenland, Spanien, Italien, IrlandreichtreichtDokument muss bei Ein- und Ausreise gültig sein
Schweiz, Norwegen, Island, Liechtensteinreichtreichtkein Visum nötig
TürkeireichtreichtReisepass und Personalausweis werden bis ein Jahr nach Ablauf akzeptiert, ein abgelaufener vorläufiger Personalausweis nicht
Ägyptenmöglich, aber nicht empfohlenempfohlenmindestens sechs Monate gültig; mit Personalausweis zwei biometrische Passbilder mitnehmen
Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland)reicht nichtnötigzusätzlich elektronische Einreisegenehmigung (ETA)
USAreicht nichtnötigelektronischer Reisepass und ESTA-Genehmigung oder Visum

Was Sie brauchen

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So läuft es ab

  1. Termin buchen

    Online über das Terminportal der Stadt oder telefonisch über die Behördennummer 115.

  2. Biometrisches Foto besorgen

    Nach den aktuellen Vorgaben, viele Fotostudios und Automaten kennen sie.

  3. Antrag im Bürgeramt stellen

    Ab 6 Jahren werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke für den Chip erfasst.

  4. Pass abholen

    Persönlich, da der Pass biometrische Daten enthält - eine Abholung durch Dritte ist nur mit Vollmacht möglich.

Besondere Fälle

Reise steht kurzfristig an
Entweder das Expressverfahren wählen (zusätzlich 32 Euro) oder einen vorläufigen Reisepass beantragen (26 Euro, höchstens ein Jahr gültig, ohne Chip).
48 statt 32 Seiten
Wer viel reist, kann gegen 22 Euro Aufpreis einen Pass mit mehr Seiten beantragen.
Kinder
Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass mit eigenem Lichtbild - ein Eintrag im Pass der Eltern reicht seit 2012 nicht mehr.
Pass im Ausland verloren
Die zuständige deutsche Auslandsvertretung stellt einen Reiseausweis als Ersatzpapier aus.

Worauf es ankommt

  • Ab 6 Jahren werden zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert, das ist in der Regel verpflichtend.
  • Die Abholung ist nur persönlich oder mit schriftlicher Vollmacht möglich.
  • Prüfen Sie vor der Buchung die Reisehinweise des Ziellands zur Mindestrestgültigkeit des Passes.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 27 Passverordnung und § 5 Passgesetz; Länderangaben am 22. Oktober 2026 beim Auswärtigen Amt. Einreiseregeln können sich kurzfristig ändern - prüfen Sie vor der Reise die Hinweise des Auswärtigen Amts. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.