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Amt

Finanzamt Pfarrkirchen

Das Wichtigste in Kürze

Für das Finanzamt in Pfarrkirchen liegen uns keine gesicherten Kontaktdaten vor - Adresse und Öffnungszeiten stehen auf der offiziellen Seite der Gemeinde Pfarrkirchen. Die nächstgelegenen Stellen finden Sie weiter unten.

Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Finanzamt-Ratgeber.

Was möchten Sie erledigen?

Wer ist hier zuständig?

Für Anliegen in Pfarrkirchen ist das Finanzamt Pfarrkirchen zuständig (Rottal-Inn). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin beim Finanzamt Pfarrkirchen?
Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
Welche Leistungen kann ich beim Finanzamt Pfarrkirchen erledigen?
Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Finanzamt-Ratgeber auf stadt.info.

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.

Nächste Finanzämter

Zuständig für Meldeangelegenheiten ist immer Ihre Wohnsitzgemeinde Pfarrkirchen. Die folgenden Stellen sind die nächstgelegenen - für Anliegen, die nicht an den Wohnsitz gebunden sind, oder zur Orientierung.

  • Finanzamt Eggenfelden 13 km
    Pfarrkirchener Str. 71, 84307 Eggenfelden · +49 8721 9810
  • Finanzamt Braunau am Inn 20 km
    Stadtplatz 60, 5280 Braunau am Inn
  • Finanzamt 29 km
    Kapuzinerstraße 36, 94474 Vilshofen an der Donau · +498515040
  • Finanzamt Burghausen 32 km
    Tittmoninger Str. 1, 84489 Burghausen · +49 8677 87060
  • Finanzamt Schärding 37 km
    Gerichtsplatz 2, 4780 Schärding
  • Finanzamt 37 km
    Katharinenplatz 16, 84453 Mühldorf a. Inn · +49 8631 6160

Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Finanzamt - im Ratgeber: Finanzamt: Aufgaben und Leistungen →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).