Finanzamt Dahlem
Für das Finanzamt in Dahlem liegen uns keine gesicherten Kontaktdaten vor - Adresse und Öffnungszeiten stehen auf der offiziellen Seite der Gemeinde Dahlem. Die nächstgelegenen Stellen finden Sie weiter unten.
Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Finanzamt-Ratgeber.
Was möchten Sie erledigen?
Wer ist hier zuständig?
Für Anliegen in Dahlem ist das Finanzamt Dahlem zuständig (Euskirchen). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin beim Finanzamt Dahlem?
- Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
- Welche Leistungen kann ich beim Finanzamt Dahlem erledigen?
- Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Finanzamt-Ratgeber auf stadt.info.
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
Nächste Finanzämter
Zuständig für Meldeangelegenheiten ist immer Ihre Wohnsitzgemeinde Dahlem. Die folgenden Stellen sind die nächstgelegenen - für Anliegen, die nicht an den Wohnsitz gebunden sind, oder zur Orientierung.
- Finanzamt 21 km
Kurhausstraße 7, 53937 Schleiden · +49 211 16551655 - Finanzamt Prüm 21 km
Monthermeerstraße 3, 54595 Prüm · +49 6561 6030 - Finanzamt 22 km
Kreuzerweg 2, 54595 Prüm · +49 6551 9400 - Finanzamt Wittlich, Außenstelle Daun 29 km
Berliner Str. 2, 54550 Daun · +49 6571 95360 - Finanzamt Euskirchen 34 km
Thomas-Mann-Straße 2, 53879 Euskirchen · +49 211 16551655 - Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler 43 km
Römerstraße 5, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler · +49 2641 3820
Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Finanzamt - im Ratgeber: Finanzamt: Aufgaben und Leistungen →
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).