Finanzamt Konz
Für das Finanzamt in Konz liegen uns keine gesicherten Kontaktdaten vor - Adresse und Öffnungszeiten stehen auf der offiziellen Seite der Gemeinde Konz. Die nächstgelegenen Stellen finden Sie weiter unten.
Welche Leistungen Sie hier erledigen - mit Unterlagen, Gebühren und Fristen - erklärt der Finanzamt-Ratgeber.
Was möchten Sie erledigen?
Wer ist hier zuständig?
Für Anliegen in Konz ist das Finanzamt Konz zuständig (Trier-Saarburg). Bei Umzug richtet sich die Zuständigkeit immer nach Ihrem Hauptwohnsitz.
Häufige Fragen
- Brauche ich einen Termin beim Finanzamt Konz?
- Ein Termin ist oft sinnvoll, um Wartezeiten zu vermeiden. Rufen Sie im Zweifel vorher an.
- Welche Leistungen kann ich beim Finanzamt Konz erledigen?
- Einen Überblick über Aufgaben, benötigte Unterlagen und Gebühren gibt der Finanzamt-Ratgeber auf stadt.info.
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
Nächste Finanzämter
Zuständig für Meldeangelegenheiten ist immer Ihre Wohnsitzgemeinde Konz. Die folgenden Stellen sind die nächstgelegenen - für Anliegen, die nicht an den Wohnsitz gebunden sind, oder zur Orientierung.
- Finanzamt Trier 7 km
Hubert-Neuerburg-Straße 1, 54290 Trier · +49 651 93600 - Finanzamt Merzig 29 km
Am Gaswerk, 66663 Merzig · +49 6861 7030 - Finanzamt Bitburg-Prüm 31 km
Kölner Str. 20, 54634 Bitburg · +49 6561 6030 - Finanzamt Wittlich 39 km
Unterer Sehlemet 15, 54516 Wittlich · +49 6571 95360 - Finanzamt Wittlich, Außenstelle Bernkastel-Kues 43 km
Cusanusstraße 21, 54470 Bernkastel-Kues · +49 6571 95360 - Finanzamt Saarlouis 44 km
Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis · +49 6831 4490
Alle Leistungen, Unterlagen, Gebühren und Fristen zum Finanzamt - im Ratgeber: Finanzamt: Aufgaben und Leistungen →
Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die jeweils zuständigen Behörden. Datenquellen: Gemeinde-/Kreisdaten © Statistisches Bundesamt (GV100AD, dl-de/by-2-0), Stadtteile © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Fakten teils Wikidata (CC0).