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Ruhestörung melden: Zuständigkeit und Ablauf

Das Wichtigste in Kürze

Bei akutem Lärm - etwa einer lauten Feier mitten in der Nacht - ist die Polizei über 110 die richtige Stelle. Für wiederkehrende Störungen und Bußgeldverfahren ist das Ordnungsamt zuständig. Unzulässig ist Lärm, der die Nachbarschaft erheblich belästigt (§ 117 OWiG) - Bußgeld bis 5.000 Euro.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
Akuter NotfallPolizei, Notruf 110
Wiederkehrende Störung, BußgeldverfahrenOrdnungsamt der Stadt oder Gemeinde
Rechtsgrundlage Bußgeld§ 117 OWiG - bis 5.000 Euro
Geräte wie Rasenmäherbundeseinheitlich geregelt in § 7 der 32. BImSchV
Allgemeine NachtruheLandesrecht - Zeiten unterscheiden sich je Bundesland

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Ordnungsamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Lärm ist nach § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) unzulässig, wenn er ohne berechtigten Anlass oder in einem vermeidbaren Ausmaß entsteht und geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit zu schädigen. Das ist Bundesrecht und gilt überall gleich. Welche Uhrzeiten als Ruhezeit gelten, regeln dagegen meist die Bundesländer in ihren Immissionsschutzgesetzen - mit Ausnahme einiger Gerätetypen, für die es eine bundeseinheitliche Regelung gibt.

Polizei oder Ordnungsamt: wer zuständig ist

Akute Störung, jetzt

Laute Party um Mitternacht, Streit mit Lärm, Alarmanlage: Notruf 110. Die Polizei kann sofort vor Ort einschreiten, auch nachts und am Wochenende.

Wiederkehrende Störung

Dauerhafter Baustellenlärm außerhalb der Zeiten, regelmäßiger Partylärm, Gewerbelärm: Ordnungsamt - zu den üblichen Öffnungszeiten, für Bußgeldverfahren zuständig.

Nachbarschaftsstreit ohne Ordnungswidrigkeit

Reicht es nicht für eine Ordnungswidrigkeit, bleibt der zivilrechtliche Weg - eine Unterlassungsklage über einen Rechtsanwalt, unabhängig vom Ordnungsamt.

So melden Sie eine Ruhestörung

Ablauf einer Lärmbeschwerde: bei akuter Störung sofort die Polizei über 110 rufen. Bei wiederkehrender Störung zunächst dokumentieren (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art des Lärms), dann Beschwerde beim Ordnungsamt einreichen. Das Ordnungsamt kann die Störung vor Ort prüfen und bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 117 OWiG ein Bußgeldverfahren einleiten.
Schematische Darstellung des Meldewegs.

Feste Ruhezeiten für Geräte und Maschinen

ZeitraumNormale Geräte (z. B. Rasenmäher)Besonders laute Geräte (u. a. Rasentrimmer, Laubbläser, Freischneider)
Sonn- und Feiertageganztägig verbotenganztägig verboten
Werktags 20 bis 7 Uhrverbotenverboten
Werktags 7 bis 9, 13 bis 15, 17 bis 20 Uhrerlaubtzusätzlich verboten, außer mit EU-Umweltzeichen
Werktags 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhrerlaubterlaubt

Allgemeine Nachtruhe: Sache der Bundesländer

Über die genannten Gerätezeiten hinaus gilt in den meisten Bundesländern eine allgemeine Nachtruhe, in der Zimmerlautstärke oder noch strengere Werte einzuhalten sind. Die genauen Uhrzeiten stehen im Landes-Immissionsschutzgesetz beziehungsweise in kommunalen Verordnungen und unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland - verbindlich ist immer die Regelung Ihres Landes oder Ihrer Kommune, nicht eine pauschale Uhrzeit aus dem Internet. Auskunft gibt das örtliche Ordnungsamt.

Wenn die Störung vom Gewerbe kommt

Geht der Lärm von einem Gewerbebetrieb, einer Gaststätte oder einer Veranstaltung aus, prüft das Ordnungsamt zusätzlich, ob eine erteilte Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung eingehalten wird. Wiederholte, dokumentierte Verstöße können neben dem Bußgeld auch Auflagen für künftige Genehmigungen nach sich ziehen.

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Besondere Fälle

Kinderlärm
Von Kindern ausgehender Lärm - Spielplätze, Kindertagesstätten, Kinderlachen aus dem Garten - gilt nach einhelliger Rechtsprechung grundsätzlich als sozialadäquat und im Regelfall hinzunehmen; ein Bußgeldverfahren kommt hier praktisch nicht in Betracht.
Baulärm außerhalb der Zeiten
Bauarbeiten unterliegen eigenen, meist kommunalen oder landesrechtlichen Zeitfenstern. Außerhalb davon kann eine Meldung beim Ordnungsamt sinnvoll sein - ebenso bei Ausnahmegenehmigungen, die missachtet werden.
Hausordnung statt Ordnungsamt
In Mietwohnungen regelt häufig zusätzlich die Hausordnung Ruhezeiten - das ist Vertragsrecht zwischen Mieter und Vermieter und unabhängig vom Ordnungsamt einklagbar.

Worauf es ankommt

  • Bei akuter Störung zählt jede Minute: Notruf 110, nicht erst beim Ordnungsamt anrufen.
  • Ein Lärmprotokoll über mehrere Vorfälle ist bei wiederkehrenden Störungen deutlich wirksamer als eine einzelne Meldung.
  • Die festen Gerätezeiten nach der 32. BImSchV gelten bundeseinheitlich - die allgemeine Nachtruhe dagegen ist Landesrecht und regional unterschiedlich.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 117 OWiG (Bußgeldrahmen bis 5.000 Euro) und § 7 der 32. BImSchV (bundeseinheitliche Gerätezeiten, wörtlich aus dem Verordnungstext). Die allgemeine Nachtruhe ist Landesrecht und wird deshalb bewusst ohne feste Uhrzeit beschrieben - verbindlich ist das Immissionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes bzw. die kommunale Verordnung. Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.