Zum Hauptinhalt springen

Trennung und Scheidung: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Geschieden wird vor dem Familiengericht, einer Abteilung des Amtsgerichts. 6 Schritte: Familiengericht, Wohnung, Name, Steuerklasse.

Schritt für Schritt

  1. Scheidungsantrag beim Familiengericht

    Über einen Anwalt, meist nach dem Trennungsjahr

    Zuständig: Amtsgericht

  2. Neue Wohnung anmelden

    zwei Wochen

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug

    Zuständig: Bürgeramt

  3. Steuerklasse ändern

    Ab dem Jahr nach der Trennung

    Zuständig: Finanzamt

  4. Früheren Namen wieder annehmen

    Erklärung beim Standesamt, auch später noch möglich

    Zuständig: Standesamt

  5. Unterhalt für die Kinder

    Das Jugendamt hilft kostenlos

  6. Verfahrenskostenhilfe prüfen

    Wenn das Geld für Anwalt und Gericht nicht reicht

Checkliste: Trennung und Scheidung

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

0 von 6 erledigt

Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Den Antrag muss ein Anwalt stellen, in der Regel nach einem Trennungsjahr. Drumherum fallen Behördengänge an, die oft untergehen: Wer auszieht, meldet die neue Wohnung beim Bürgeramt an, die Steuerklasse ändert sich ab dem Jahr nach der Trennung, und wer seinen früheren Namen zurückhaben möchte, erklärt das beim Standesamt.

‹ Alle Lebenslagen im Überblick