Trennung und Scheidung: alle Behördengänge der Reihe nach
Geschieden wird vor dem Familiengericht, einer Abteilung des Amtsgerichts. 6 Schritte: Familiengericht, Wohnung, Name, Steuerklasse.
Schritt für Schritt
Scheidungsantrag beim Familiengericht
Über einen Anwalt, meist nach dem Trennungsjahr
Zuständig: Amtsgericht
Neue Wohnung anmelden
zwei WochenInnerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug
Zuständig: Bürgeramt
Steuerklasse ändern
Ab dem Jahr nach der Trennung
Zuständig: Finanzamt
Früheren Namen wieder annehmen
Erklärung beim Standesamt, auch später noch möglich
Zuständig: Standesamt
Unterhalt für die Kinder
Das Jugendamt hilft kostenlos
Verfahrenskostenhilfe prüfen
Wenn das Geld für Anwalt und Gericht nicht reicht
Checkliste: Trennung und Scheidung
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
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Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Den Antrag muss ein Anwalt stellen, in der Regel nach einem Trennungsjahr. Drumherum fallen Behördengänge an, die oft untergehen: Wer auszieht, meldet die neue Wohnung beim Bürgeramt an, die Steuerklasse ändert sich ab dem Jahr nach der Trennung, und wer seinen früheren Namen zurückhaben möchte, erklärt das beim Standesamt.