Wenn das Geld für die Kinder nicht reicht: alle Behördengänge der Reihe nach
Familien mit kleinem Einkommen können bei der Familienkasse den Kinderzuschlag beantragen, höchstens 297 Euro je Kind im Monat. 3 Schritte: Kinderzuschlag, Bildungspaket, Wohngeld.
Schritt für Schritt
Kinderzuschlag beantragen
Nicht rückwirkend, ab dem Antragsmonat
Zuständig: Familienkasse
Bildung und Teilhabe beantragen
Bei Kinderzuschlag oder Wohngeld über Stadt oder Kreis
Zuständig: Sozialamt
Wohngeld prüfen
Lässt sich mit dem Kinderzuschlag kombinieren
Checkliste: Wenn das Geld für die Kinder nicht reicht
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Er wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht - jeder Monat Warten ist verloren. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat zusätzlich Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Lernförderung und einen Zuschuss für Verein oder Musikschule.