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Wenn das Geld für die Kinder nicht reicht: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Familien mit kleinem Einkommen können bei der Familienkasse den Kinderzuschlag beantragen, höchstens 297 Euro je Kind im Monat. 3 Schritte: Kinderzuschlag, Bildungspaket, Wohngeld.

Schritt für Schritt

  1. Kinderzuschlag beantragen

    Nicht rückwirkend, ab dem Antragsmonat

    Zuständig: Familienkasse

  2. Bildung und Teilhabe beantragen

    Bei Kinderzuschlag oder Wohngeld über Stadt oder Kreis

    Zuständig: Sozialamt

  3. Wohngeld prüfen

    Lässt sich mit dem Kinderzuschlag kombinieren

Checkliste: Wenn das Geld für die Kinder nicht reicht

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Er wird erst ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht - jeder Monat Warten ist verloren. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommt, hat zusätzlich Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket: Schulbedarf, Mittagessen, Klassenfahrten, Lernförderung und einen Zuschuss für Verein oder Musikschule.

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