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Unverheiratet mit Kind: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Vater rechtlich erst Vater, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. 4 Schritte: Vaterschaft, Sorgerecht, Name des Kindes.

Schritt für Schritt

  1. Vaterschaft anerkennen

    Kostenlos, auch schon vor der Geburt

    Zuständig: Jugendamt

  2. Sorgeerklärung abgeben

    Beide Eltern persönlich, kostenlos beim Jugendamt

    Zuständig: Jugendamt

  3. Namen des Kindes bestimmen

    Innerhalb eines Monats nach der Geburt

    Zuständig: Standesamt

  4. Unterhalt sichern

    Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss

Checkliste: Unverheiratet mit Kind

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Ohne Sorgeerklärung hat außerdem die Mutter das Sorgerecht allein. Beides erledigen Sie kostenlos beim Jugendamt, auf Wunsch schon vor der Geburt. Den Nachnamen des Kindes bestimmen Sie beim Standesamt: Bei gemeinsamer Sorge ist seit Mai 2025 auch ein Doppelname aus beiden Namen möglich.

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