Unverheiratet mit Kind: alle Behördengänge der Reihe nach
Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Vater rechtlich erst Vater, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. 4 Schritte: Vaterschaft, Sorgerecht, Name des Kindes.
Schritt für Schritt
Vaterschaft anerkennen
Kostenlos, auch schon vor der Geburt
Zuständig: Jugendamt
Sorgeerklärung abgeben
Beide Eltern persönlich, kostenlos beim Jugendamt
Zuständig: Jugendamt
Namen des Kindes bestimmen
Innerhalb eines Monats nach der Geburt
Zuständig: Standesamt
Unterhalt sichern
Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss
Checkliste: Unverheiratet mit Kind
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Ohne Sorgeerklärung hat außerdem die Mutter das Sorgerecht allein. Beides erledigen Sie kostenlos beim Jugendamt, auf Wunsch schon vor der Geburt. Den Nachnamen des Kindes bestimmen Sie beim Standesamt: Bei gemeinsamer Sorge ist seit Mai 2025 auch ein Doppelname aus beiden Namen möglich.