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Unterhalt für das Kind: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, hilft das Jugendamt gleich doppelt: Mit einer Beistandschaft berechnet es den Unterhalt und setzt ihn für Sie durch, kostenlos und ohne Anwalt. 4 Schritte: Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss.

Schritt für Schritt

  1. Beistandschaft beantragen

    Kostenlos, das Jugendamt setzt den Unterhalt durch

    Zuständig: Jugendamt

  2. Unterhaltsvorschuss beantragen

    Wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig zahlt

    Zuständig: Jugendamt

  3. Kindergeld prüfen

    Wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet

    Zuständig: Familienkasse

  4. Kinderzuschlag prüfen

    Bei kleinem Einkommen zusätzlich möglich

Checkliste: Unterhalt für das Kind

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

Gut zu wissen

Und solange nichts kommt, zahlt der Staat auf Antrag Unterhaltsvorschuss. Die Beistandschaft ist freiwillig, lässt sich jederzeit beenden und ändert nichts an Ihrem Sorgerecht.

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