Unterhalt für das Kind: alle Behördengänge der Reihe nach
Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, hilft das Jugendamt gleich doppelt: Mit einer Beistandschaft berechnet es den Unterhalt und setzt ihn für Sie durch, kostenlos und ohne Anwalt. 4 Schritte: Beistandschaft, Unterhaltsvorschuss.
Schritt für Schritt
Beistandschaft beantragen
Kostenlos, das Jugendamt setzt den Unterhalt durch
Zuständig: Jugendamt
Unterhaltsvorschuss beantragen
Wenn der andere Elternteil nicht oder zu wenig zahlt
Zuständig: Jugendamt
Kindergeld prüfen
Wird auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet
Zuständig: Familienkasse
Kinderzuschlag prüfen
Bei kleinem Einkommen zusätzlich möglich
Checkliste: Unterhalt für das Kind
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
Gut zu wissen
Und solange nichts kommt, zahlt der Staat auf Antrag Unterhaltsvorschuss. Die Beistandschaft ist freiwillig, lässt sich jederzeit beenden und ändert nichts an Ihrem Sorgerecht.