Einschulung: alle Behördengänge der Reihe nach
Vor der Einschulung lädt das Gesundheitsamt jedes Kind zur Schuleingangsuntersuchung ein - die Einladung kommt von selbst. 4 Schritte: Schuluntersuchung, Anmeldung, Zurückstellung.
Schritt für Schritt
Schuleingangsuntersuchung
Einladung und Termin kommen automatisch
Zuständig: Gesundheitsamt
An der Grundschule anmelden
Den Zeitraum geben Schule oder Stadt bekannt
Zuständig: Schule
Zurückstellung oder frühe Einschulung
Antrag über die Schule, Entscheidung beim Schulamt
Zuständig: Schulamt
Betreuung nach dem Unterricht
Ganztagsanspruch für Grundschulkinder, stufenweise ab 2026
Zuständig: Jugendamt
Checkliste: Einschulung
Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:
- Schulamt
Gut zu wissen
Angemeldet wird das Kind an der zuständigen Grundschule, meist im Jahr vor dem Schulstart; welche Schule das ist, legt vielerorts der Schulbezirk fest. Soll Ihr Kind früher oder später eingeschult werden, stellen Sie den Antrag über die Schule; entscheiden tut die Schulaufsicht.