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Einschulung: alle Behördengänge der Reihe nach

Das Wichtigste in Kürze

Vor der Einschulung lädt das Gesundheitsamt jedes Kind zur Schuleingangsuntersuchung ein - die Einladung kommt von selbst. 4 Schritte: Schuluntersuchung, Anmeldung, Zurückstellung.

Schritt für Schritt

  1. Schuleingangsuntersuchung

    Einladung und Termin kommen automatisch

    Zuständig: Gesundheitsamt

  2. An der Grundschule anmelden

    Den Zeitraum geben Schule oder Stadt bekannt

    Zuständig: Schule

  3. Zurückstellung oder frühe Einschulung

    Antrag über die Schule, Entscheidung beim Schulamt

    Zuständig: Schulamt

  4. Betreuung nach dem Unterricht

    Ganztagsanspruch für Grundschulkinder, stufenweise ab 2026

    Zuständig: Jugendamt

Checkliste: Einschulung

Zum Abhaken und Ausdrucken - in der Reihenfolge, in der die Schritte anstehen.

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Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort:

  • Schulamt

Gut zu wissen

Angemeldet wird das Kind an der zuständigen Grundschule, meist im Jahr vor dem Schulstart; welche Schule das ist, legt vielerorts der Schulbezirk fest. Soll Ihr Kind früher oder später eingeschult werden, stellen Sie den Antrag über die Schule; entscheiden tut die Schulaufsicht.

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