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Sterbeurkunde beantragen: Frist, Ablauf, Kosten

Das Wichtigste in Kürze

Ein Todesfall muss dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten darauf folgenden Werktag angezeigt werden (§ 28 PStG) - das übernimmt in der Praxis meist das beauftragte Bestattungsunternehmen. Für weitere Exemplare der Sterbeurkunde, etwa für Nachlass oder Versicherung, wenden sich Angehörige direkt an das Standesamt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStandesamt
GebührLandesrecht - meist ist die erste Urkunde teurer als weitere, im selben Vorgang ausgestellte Exemplare; verbindlich ist die Gebührensatzung Ihres Standesamts
Dauernach Beurkundung meist sofort oder innerhalb weniger Werktage
Fristder Tod ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen (§ 28 PStG)
Rechtsgrundlage§§ 28, 29, 60 Personenstandsgesetz (PStG)

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Standesamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Die Sterbeurkunde ist der amtliche Nachweis über den Tod einer Person und wird für Bestattung, Nachlass, Renten- und Versicherungsangelegenheiten gebraucht. Ausgestellt wird sie vom Standesamt des Sterbeorts, nachdem der Sterbefall dort angezeigt und im Sterberegister beurkundet wurde.

Mehr zum weiteren Ablauf nach einem Todesfall finden Sie unter Trauerfall: was jetzt zu tun ist.

Vom Tod zur Sterbeurkunde

Ablauf nach einem Todesfall: Der Tod ist dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten darauf folgenden Werktag anzuzeigen, meist durch das beauftragte Bestattungsunternehmen. Danach beurkundet das Standesamt den Sterbefall im Sterberegister und stellt die Sterbeurkunde aus. Weitere Exemplare können Angehörige für Nachlass, Renten- und Versicherungsangelegenheiten direkt beim Standesamt oder online nachbestellen.
Schematischer Ablauf nach §§ 28, 29, 60 PStG.

Wer zur Anzeige verpflichtet ist

1. Häusliche Gemeinschaft

Jede Person, die mit der verstorbenen Person zusammengelebt hat.

2. Wohnungsinhaber

Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat.

3. Anwesende oder informierte Person

Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist.

Die Anzeigepflicht trifft die später genannte Person nur, wenn eine früher genannte nicht vorhanden oder verhindert ist (§ 29 PStG). Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen zeigt üblicherweise die Einrichtung selbst den Tod an (§ 30 PStG).

Was in der Sterbeurkunde steht

Nach § 60 PStG enthält die Sterbeurkunde die Vornamen und den Familiennamen der verstorbenen Person, Ort und Tag ihrer Geburt, den letzten Wohnsitz und Familienstand, bei Verheirateten oder Verpartnerten die Namen des Ehegatten oder Lebenspartners sowie Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.

Wer sie beantragen darf

Berechtigt sind dieselben Personen wie bei der Geburtsurkunde: unmittelbar die Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person; vereinfacht berechtigt sind Geschwister; andere Personen benötigen ein glaubhaft gemachtes rechtliches Interesse (§ 62 PStG).

So bestellen Sie weitere Exemplare

  1. 1. Erstbeurkundung abwartenmeist übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die erste Anzeige und Beurkundung.
  2. 2. Zahl der benötigten Exemplare klärenfür Nachlassgericht, Banken, Renten- und Versicherungsstellen reicht oft nicht ein einziges Exemplar.
  3. 3. Beim Standesamt bestellenpersönlich, schriftlich oder bei vielen Ämtern online.
  4. 4. Gebühr zahlen und Urkunden erhaltenweitere, im selben Vorgang bestellte Exemplare sind oft günstiger als die erste Urkunde.

Verlangt eine Stelle mehr Angaben als die Sterbeurkunde enthält - etwa frühere Einträge zum Familienstand -, hilft stattdessen eine beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsregister.

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Besondere Fälle

Wie viele Exemplare brauche ich als Angehörige oder Angehöriger?
Das hängt vom Einzelfall ab - rechnen Sie mit mehreren Stellen, die jeweils ein eigenes Original verlangen: Nachlassgericht, Banken, Rentenversicherung, private Versicherungen. Bestellen Sie lieber gleich mehrere Exemplare im selben Vorgang.
Wer zeigt den Tod an, wenn niemand aus der Familie anwesend war?
Dann zeigt die Person an, die beim Tod zugegen war oder aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist - bei Sterbefällen in Einrichtungen wie Krankenhäusern übernimmt das regelmäßig die Einrichtung selbst.

Worauf es ankommt

  • Die Anzeigefrist von drei Werktagen beginnt mit dem auf den Tod folgenden Tag.
  • In der Praxis übernimmt meist das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige und die erste Beurkundung im Auftrag der Angehörigen.
  • Bestellen Sie weitere Exemplare möglichst direkt im selben Vorgang - das ist oft günstiger als eine spätere Nachbestellung.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen §§ 28, 29, 30 PStG (Anzeigefrist drei Werktage, Anzeigepflichtige in Reihenfolge, Einrichtungen), § 60 PStG (Inhalt der Sterbeurkunde) und § 62 PStG (Berechtigung). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.