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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Frist und Ablauf

Das Wichtigste in Kürze

Nach Eröffnung eines Betriebs oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingehen - seit 2021 nur noch elektronisch über ELSTER. Darin entscheiden Sie auch über die Kleinunternehmerregelung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFinanzamt
GebührDer Fragebogen selbst ist kostenlos.
Dauerdie Steuernummer wird meist 2 bis 4 Wochen nach vollständiger Übermittlung vergeben
Fristein Monat nach Eröffnung des Betriebs oder Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit (§ 138 Absatz 4 AO)
Rechtsgrundlage§ 138 Abgabenordnung (AO), § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über das Finanzamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Wer einen land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, muss das dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Das geschieht mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - er ist die Grundlage für die Steuernummer, für Vorauszahlungen und für die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung. Vorausgehen muss in der Regel die Gewerbeanmeldung, außer bei Freiberuflern - die melden sich direkt beim Finanzamt.

Vom Start bis zur Steuernummer

Zeitleiste: Nach Eröffnung des Betriebs oder Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit läuft eine Frist von einem Monat, innerhalb der der Fragebogen elektronisch über ELSTER zu übermitteln ist. Das Finanzamt vergibt daraus die Steuernummer, meist innerhalb von zwei bis vier Wochen. Die Kleinunternehmerregelung gilt ab 2025, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro betrug und der laufende Jahresumsatz 100.000 Euro nicht übersteigt - sonst gilt die Regelbesteuerung.
Schematische Darstellung nach § 138 AO und § 19 UStG.

Nur noch elektronisch über ELSTER

Seit 2021 ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch über Mein ELSTER zu übermitteln (§ 138 Absatz 1b AO). Das Finanzamt erinnert dabei nicht von sich aus - die Pflicht liegt bei Ihnen als Gründerin oder Gründer.

Nur auf Antrag und zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt ausnahmsweise die Papierform zulassen. Für die ELSTER-Registrierung sollten Sie Vorlaufzeit einplanen: Der Aktivierungscode kommt per Post und braucht einige Tage.

Die Kleinunternehmerregelung im Fragebogen

BedingungGrenze ab 2025
Umsatz im Vorjahrhöchstens 25.000 Euro
Umsatz im laufenden Jahrhöchstens 100.000 Euro
Beide Grenzen eingehaltenkeine Umsatzsteuer (§ 19 UStG)
Eine Grenze überschrittenRegelbesteuerung, Umsatzsteuer ausweisen

So füllen Sie ihn aus

  1. 1. ELSTER-Konto einrichtenfrühzeitig, da der Aktivierungscode per Post kommt.
  2. 2. Angaben vorbereitenSteuer-ID, Gewerbeanmeldung (falls vorhanden) und eine Schätzung von Umsatz und Gewinn.
  3. 3. Kleinunternehmerregelung wählenje nach erwartetem Umsatz direkt im Fragebogen.
  4. 4. Übermitteln und abwartendie Steuernummer kommt meist nach zwei bis vier Wochen.

Besondere Fälle

Freiberufler ohne Gewerbeanmeldung
Melden sich direkt mit dem Fragebogen beim Finanzamt - eine Gewerbeanmeldung ist für freie Berufe nicht vorgesehen.
Nebenerwerb
Die einmonatige Frist und die Pflicht zum Fragebogen gelten unabhängig von der Höhe der erwarteten Einnahmen, auch im Nebenerwerb.
Umsatzschätzung bei der Gründung
Eine realistische Schätzung reicht aus - weicht der tatsächliche Umsatz später stark ab, wirkt sich das erst auf die folgenden Jahre aus.
Wechsel der Kleinunternehmerwahl
Die Entscheidung bindet in der Regel für mehrere Jahre, bevor zur Regelbesteuerung gewechselt werden kann.

Was Sie brauchen

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Worauf es ankommt

  • Das Finanzamt erinnert nicht von sich aus an den Fragebogen - die einmonatige Frist läuft automatisch ab dem meldepflichtigen Ereignis.
  • Papierform ist nur ausnahmsweise auf Antrag wegen unbilliger Härte zulässig; der Normalfall ist die elektronische Übermittlung.
  • Die Kleinunternehmerwahl im Fragebogen bindet in der Regel für mehrere Jahre.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 138 AO (Absatz 1b elektronische Übermittlung, Absatz 4 Monatsfrist, Härtefallregelung) und § 19 UStG (Kleinunternehmergrenzen 25.000 € / 100.000 € ab 2025). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.