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Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten und Ablauf

Alle alten Führerscheine müssen gegen einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Welche Frist für Sie gilt, hängt bei Papierführerscheinen vom Geburtsjahr ab, bei Kartenführerscheinen vom Ausstellungsjahr.

Der Umtausch ist eine reine Formalie: Es wird keine Prüfung wiederholt, kein Sehtest verlangt und die Fahrerlaubnis bleibt unverändert. Getauscht wird nur das Dokument - künftig befristet auf 15 Jahre, damit Lichtbild und Daten aktuell bleiben.

Welche Frist für Sie gilt

Maßgeblich ist Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Fristen sind bundesweit einheitlich - hier gibt es keine Landesunterschiede.

Papierführerscheine (ausgestellt bis 31. Dezember 1998)

Geburtsjahr Frist Status
1953 bis 1958 19. Juli 2022 abgelaufen
1959 bis 1964 19. Januar 2023 abgelaufen
1965 bis 1970 19. Januar 2024 abgelaufen
1971 oder später 19. Januar 2025 abgelaufen
vor 1953 19. Januar 2033 noch Zeit

Kartenführerscheine (ausgestellt ab 1. Januar 1999)

Ausstellungsjahr Frist Status
1999 bis 2001 19. Januar 2026 abgelaufen
2002 bis 2004 19. Januar 2027 als Nächstes fällig
2005 bis 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 2013 19. Januar 2033

Sonderregel für ältere Jahrgänge. Wer vor 1953 geboren ist, hat unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Diese Regel geht den Tabellen vor.

Das Ausstellungsdatum Ihres Kartenführerscheins finden Sie auf der Vorderseite unter Feld 4a.

Was der Umtausch kostet

Der Umtausch selbst ist eine Amtshandlung der Führerscheinstelle und bundesweit über die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt - er liegt im niedrigen zweistelligen Bereich. Dazu kommen die Kosten für ein biometrisches Lichtbild.

Ist der alte Führerschein nicht von der Behörde ausgestellt worden, bei der Sie heute wohnen, muss eine Karteikartenabschrift von der früheren Stelle angefordert werden. Das kann eine zusätzliche Gebühr und vor allem Zeit kosten.

Welche Unterlagen Sie brauchen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Der alte Führerschein im Original
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Bei Führerscheinen aus einem anderen Landkreis: Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (fordert die Führerscheinstelle meist selbst an)

Der Ablauf

  1. Frist prüfen anhand der Tabellen oben.
  2. Termin vereinbaren. Viele Führerscheinstellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe, und vor Fristende sind die Termine knapp.
  3. Antrag stellen mit Ausweis, altem Führerschein und Lichtbild.
  4. Bearbeitung abwarten. Der neue Führerschein wird zentral hergestellt; rechnen Sie mit mehreren Wochen.
  5. Abholen. Der alte Führerschein wird dabei eingezogen.

Was passiert, wenn die Frist verstrichen ist

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen - sie erlischt nicht. Wer aber nach Fristablauf mit dem alten Dokument kontrolliert wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

Im Ausland kann es unangenehmer werden: Dort wird das abgelaufene Dokument unter Umständen nicht mehr anerkannt. Wer die Frist versäumt hat, sollte den Umtausch deshalb zügig nachholen - er ist jederzeit möglich.

Sonderfälle

  • Wohnsitz im Ausland. Zuständig ist die Behörde am Wohnort. Wer dauerhaft im Ausland lebt, klärt den Umtausch mit der dortigen Stelle.
  • Führerschein verloren. Dann ist es kein Umtausch, sondern eine Ersatzausstellung - mit Verlusterklärung und in der Regel höherer Gebühr.
  • Name geändert. Bringen Sie die Urkunde mit, die die Änderung belegt (Eheurkunde, Namensänderungsbescheid).
  • Mehrere Fahrerlaubnisklassen. Für Lkw- und Busklassen gelten eigene Befristungen und Untersuchungspflichten, die mit dem Pflichtumtausch nichts zu tun haben.

Hintergrund: Warum überhaupt getauscht wird

Hinter dem Pflichtumtausch steht die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Ziel ist ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument in allen Mitgliedstaaten und ein Ende der unbefristeten Führerscheine: Bis 2033 sollen alle alten Dokumente aus dem Verkehr sein.

Die gestaffelten Fristen sind eine Verwaltungsentscheidung - würden alle gleichzeitig tauschen, wären die Führerscheinstellen überlastet. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde, je nach Ort die Führerscheinstelle der Stadt oder des Landkreises.

Häufige Fragen

Was kostet der Führerschein-Umtausch?

Die Gebühr ist bundesweit über die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt und liegt im niedrigen zweistelligen Bereich. Dazu kommt ein biometrisches Lichtbild. Wird eine Karteikartenabschrift von einer anderen Behörde gebraucht, kann eine weitere Gebühr anfallen.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Bei Papierführerscheinen richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr. Aktuell als Nächstes fällig sind Kartenführerscheine der Jahrgänge 2002 bis 2004 zum 19. Januar 2027. Wer vor 1953 geboren ist, hat bis 2033 Zeit.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Bei einer Kontrolle mit dem alten Dokument droht aber ein Verwarnungsgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Punkte gibt es nicht. Der Umtausch lässt sich jederzeit nachholen.

Muss ich für den Umtausch einen Sehtest machen?

Nein. Der Pflichtumtausch ist eine reine Dokumentenerneuerung. Es werden weder Sehtest noch Gesundheitsprüfung verlangt, und die bestehenden Fahrerlaubnisklassen bleiben erhalten.

Wie lange dauert der Umtausch?

Der neue Führerschein wird zentral hergestellt; üblich sind mehrere Wochen zwischen Antrag und Abholung. Vor Fristende sind zudem die Termine bei den Führerscheinstellen knapp - früh kümmern lohnt sich.

Brauche ich ein neues Foto?

Ja. Verlangt wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Vorgaben für Ausweisdokumente. Das alte Foto aus dem bisherigen Führerschein kann nicht übernommen werden.

Rechtsgrundlagen

Fristen geprüft am 21. September 2026 gegen Anlage 8e FeV. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; verbindlich ist die Auskunft Ihrer Führerscheinstelle.

Unterlagen, Gebühren und Dauer auf einen Blick

Unterlagen
  • alter Führerschein im Original
  • Personalausweis oder Reisepass, bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm
  • bei einem Führerschein aus einem anderen Zuständigkeitsbereich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, die viele Führerscheinstellen selbst anfordern
Gebühren
Bundeseinheitlich 26,50 Euro: 25,50 Euro nach Nummer 202.5 der GebOSt für die Umstellung und 1,00 Euro nach Nummer 126.2 der GebOSt für die Erfassung im Zentralen Fahrerlaubnisregister. Lässt man den neuen Kartenführerschein direkt von der Bundesdruckerei zuschicken, kommen 6,50 Euro hinzu. Ob dieser Direktversand angeboten wird, ist je nach Behörde unterschiedlich.
Bearbeitungszeit
Die Karte wird bei der Bundesdruckerei hergestellt, zwischen Antrag und Abholung liegen in der Regel mehrere Wochen. Behörden empfehlen deshalb, den Antrag einige Monate vor Fristablauf zu stellen, weil sich die Termine gegen Jahresende regelmäßig stauen. Die genaue Bearbeitungszeit ist je nach Behörde unterschiedlich.
Online / Termin
Einige Bundesländer und Kommunen bieten den Umtausch inzwischen als Online-Antrag an, andere ausschließlich mit Termin vor Ort. Auch wo online beantragt wird, ist meist ein persönlicher Weg zur Identitätsfeststellung oder zur Abholung nötig. Erkundigen Sie sich vorab beim Online-Portal Ihrer Führerscheinstelle.

Führerscheinstelle in Ihrer Stadt

Adresse, Öffnungszeiten und Zuständigkeit stehen auf der Seite Ihrer Stadt.

Führerscheinstelle vor Ort finden →

Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich sind die zuständigen Behörden und das Recht Ihres Bundeslandes.

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