Fahrerlaubnis beantragen: Ablauf und Unterlagen
Vor der ersten Fahrstunde muss der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz gestellt werden - in der Praxis meist über die Fahrschule (§ 21 FeV). Erst nach Prüfung von Alter, Wohnsitz und Eignung erteilt die Behörde den Prüfauftrag.
| Zuständig | Führerscheinstelle |
|---|---|
| Gebühr | 5,10 Euro für die Antragsprüfung, 35,70 Euro für die Erteilung einschließlich Ausfertigung des Führerscheins (GebOSt Nummer 201, 202.1) |
| Dauer | bis der Prüfauftrag vorliegt, vergehen meist mehrere Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
Zuständige Stelle
Dieser Behördengang läuft über die Führerscheinstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Die Fahrerlaubnisbehörde - die Führerscheinstelle - prüft bei jedem Erstantrag Alter, Wohnsitz und Eignung, fragt das Fahreignungsregister ab und erteilt anschließend den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle. Erst danach dürfen Theorie- und praktische Prüfung abgelegt werden (§ 21 FeV).
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerschein. Wer die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren im begleiteten Fahren erwerben will, beantragt sie zusammen mit der Eintragung der Begleitpersonen.
Vom Antrag zur Prüfung
Was dem Antrag beizufügen ist
Neben dem Antragsformular verlangt § 21 Absatz 3 FeV unter anderem einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt, ein biometrisches Lichtbild, eine Sehtestbescheinigung und einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe. Bei den Klassen C und D kommen eine ärztliche Untersuchung und ein Führungszeugnis hinzu.
Was Sie für den Erstantrag brauchen
Diese Unterlagen verlangt § 21 FeV, zusätzlich zum Antragsformular der Fahrschule oder Behörde:
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Besondere Fälle
- Kann ich die Fahrerlaubnis schon mit 17 Jahren bekommen?
- Ja, im Rahmen des begleiteten Fahrens: Die Fahrerlaubnis wird zusammen mit der Eintragung geeigneter Begleitpersonen erteilt, Fahren allein ist erst mit 18 erlaubt (§ 48a FeV).
- Muss ich schon bei der Antragstellung wissen, ob ich eine ausländische Fahrerlaubnis habe?
- Ja, § 21 Absatz 2 FeV verlangt eine Erklärung dazu - und bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis einer entsprechenden Klasse aus einem anderen Staat gegebenenfalls einen Verzicht darauf.
Worauf es ankommt
- Der Antrag läuft in der Praxis meist über die Fahrschule, die auch die realistische Bearbeitungszeit am besten einschätzen kann.
- Für die Klassen C und D kommen ärztliche Untersuchung und Führungszeugnis zusätzlich zum üblichen Sehtest hinzu.
- Fahrschule, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind nicht in der GebOSt geregelt und je nach Anbieter unterschiedlich teuer.
- Für Fahrten außerhalb der EU brauchen Sie später oft zusätzlich einen Internationalen Führerschein.
Häufige Fragen
- Wo stelle ich den Antrag auf eine Fahrerlaubnis?Bei der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz, in der Praxis meist über die Fahrschule, die den Antrag für Sie einreicht (§ 21 FeV).Antwort
Bei der Führerscheinstelle an Ihrem Wohnsitz, in der Praxis meist über die Fahrschule, die den Antrag für Sie einreicht (§ 21 FeV).
- Was kostet die erste Fahrerlaubnis?5,10 Euro für die Prüfung des Antrags und 35,70 Euro für die Erteilung einschließlich Ausfertigung des Führerscheins (GebOSt Nummer 201 und 202.1).Antwort
5,10 Euro für die Prüfung des Antrags und 35,70 Euro für die Erteilung einschließlich Ausfertigung des Führerscheins (GebOSt Nummer 201 und 202.1).
- Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?Unter anderem einen Geburtsnachweis, ein biometrisches Lichtbild, eine Sehtestbescheinigung und einen Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung (§ 21 Absatz 3 FeV).Antwort
Unter anderem einen Geburtsnachweis, ein biometrisches Lichtbild, eine Sehtestbescheinigung und einen Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung (§ 21 Absatz 3 FeV).
- Wie lange dauert es, bis ich zur Prüfung darf?Bis der Prüfauftrag vorliegt, vergehen meist mehrere Wochen, weil Registerabfragen und gegebenenfalls Rückfragen an andere Behörden nötig sind.Antwort
Bis der Prüfauftrag vorliegt, vergehen meist mehrere Wochen, weil Registerabfragen und gegebenenfalls Rückfragen an andere Behörden nötig sind.
- Kann ich die Fahrerlaubnis schon vor meinem 18. Geburtstag erwerben?Ja, mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens, zusammen mit der Eintragung von Begleitpersonen.Antwort
Ja, mit 17 Jahren im Rahmen des begleiteten Fahrens, zusammen mit der Eintragung von Begleitpersonen.
- Was passiert, wenn ich bereits eine ausländische Fahrerlaubnis habe?Das müssen Sie im Antrag angeben; bei einer entsprechenden Klasse verlangt die Behörde eine Verzichtserklärung auf die ausländische Fahrerlaubnis dieser Klasse.Antwort
Das müssen Sie im Antrag angeben; bei einer entsprechenden Klasse verlangt die Behörde eine Verzichtserklärung auf die ausländische Fahrerlaubnis dieser Klasse.
- Brauche ich für die Klassen C und D zusätzliche Nachweise?Ja, ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung und bei den Klassen D zusätzlich ein Führungszeugnis.Antwort
Ja, ein Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung und bei den Klassen D zusätzlich ein Führungszeugnis.
Rechtsgrundlagen
- § 21 FeV - Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ↗
- GebOSt, Anlage - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr ↗
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 21 FeV (Antrag, beizufügende Unterlagen) und die Anlage zur GebOSt (Gebührennummern 201 und 202.1, Wortlaut und Beträge primärquellig geprüft). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.