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Fahrerlaubnis beantragen: Ablauf und Unterlagen

Das Wichtigste in Kürze

Vor der ersten Fahrstunde muss der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle am Wohnsitz gestellt werden - in der Praxis meist über die Fahrschule (§ 21 FeV). Erst nach Prüfung von Alter, Wohnsitz und Eignung erteilt die Behörde den Prüfauftrag.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigFührerscheinstelle
Gebühr5,10 Euro für die Antragsprüfung, 35,70 Euro für die Erteilung einschließlich Ausfertigung des Führerscheins (GebOSt Nummer 201, 202.1)
Dauerbis der Prüfauftrag vorliegt, vergehen meist mehrere Wochen
Rechtsgrundlage§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Zuständige Stelle

Dieser Behördengang läuft über die Führerscheinstelle. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Worum es geht

Die Fahrerlaubnisbehörde - die Führerscheinstelle - prüft bei jedem Erstantrag Alter, Wohnsitz und Eignung, fragt das Fahreignungsregister ab und erteilt anschließend den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle. Erst danach dürfen Theorie- und praktische Prüfung abgelegt werden (§ 21 FeV).

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Führerschein. Wer die Fahrerlaubnis mit 17 Jahren im begleiteten Fahren erwerben will, beantragt sie zusammen mit der Eintragung der Begleitpersonen.

Vom Antrag zur Prüfung

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird bei der Führerscheinstelle gestellt, meist über die Fahrschule. Die Behörde prüft Alter, Wohnsitz und Eignung und fragt das Fahreignungsregister ab. Danach erteilt sie den Prüfauftrag an die Technische Prüfstelle; erst jetzt dürfen Theorie- und praktische Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung wird der Führerschein ausgestellt, nach § 21 FeV.
Schematischer Ablauf nach § 21 FeV.

Was dem Antrag beizufügen ist

Neben dem Antragsformular verlangt § 21 Absatz 3 FeV unter anderem einen amtlichen Nachweis über Ort und Tag der Geburt, ein biometrisches Lichtbild, eine Sehtestbescheinigung und einen Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe. Bei den Klassen C und D kommen eine ärztliche Untersuchung und ein Führungszeugnis hinzu.

Was Sie für den Erstantrag brauchen

Diese Unterlagen verlangt § 21 FeV, zusätzlich zum Antragsformular der Fahrschule oder Behörde:

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Besondere Fälle

Kann ich die Fahrerlaubnis schon mit 17 Jahren bekommen?
Ja, im Rahmen des begleiteten Fahrens: Die Fahrerlaubnis wird zusammen mit der Eintragung geeigneter Begleitpersonen erteilt, Fahren allein ist erst mit 18 erlaubt (§ 48a FeV).
Muss ich schon bei der Antragstellung wissen, ob ich eine ausländische Fahrerlaubnis habe?
Ja, § 21 Absatz 2 FeV verlangt eine Erklärung dazu - und bei bereits vorhandener Fahrerlaubnis einer entsprechenden Klasse aus einem anderen Staat gegebenenfalls einen Verzicht darauf.

Worauf es ankommt

  • Der Antrag läuft in der Praxis meist über die Fahrschule, die auch die realistische Bearbeitungszeit am besten einschätzen kann.
  • Für die Klassen C und D kommen ärztliche Untersuchung und Führungszeugnis zusätzlich zum üblichen Sehtest hinzu.
  • Fahrschule, Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind nicht in der GebOSt geregelt und je nach Anbieter unterschiedlich teuer.
  • Für Fahrten außerhalb der EU brauchen Sie später oft zusätzlich einen Internationalen Führerschein.

Häufige Fragen

Rechtsgrundlagen

Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 21 FeV (Antrag, beizufügende Unterlagen) und die Anlage zur GebOSt (Gebührennummern 201 und 202.1, Wortlaut und Beträge primärquellig geprüft). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.