Wohngeld oder Sozialhilfe: die richtige Leistung finden
Wohngeld und Sozialhilfe lassen sich nicht gleichzeitig beziehen: Wer Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsgeld bekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort schon enthalten sind (§ 7 WoGG). Reicht Ihr Einkommen mit Wohngeld nicht für den Lebensunterhalt, ist die vollständigere Leistung beim Sozialamt oder Jobcenter richtig.
| Grundregel | Wohngeld und Sozialhilfe/Grundsicherungsgeld schließen sich gegenseitig aus |
|---|---|
| Zuständig für Wohngeld | die Wohngeldstelle, oft im selben Haus wie das Sozialamt |
| Zuständig für Sozialhilfe | das Sozialamt, für Grundsicherungsgeld das Jobcenter |
| Falsches Amt | kein Problem - der Antrag gilt zum Eingangstag als gestellt und wird weitergeleitet |
| Rechtsgrundlage | § 7 Wohngeldgesetz (WoGG) |
Zuständige Stelle
Zuständig für Fragen und neue Dokumente ist das Sozialamt. Adresse, Öffnungszeiten und Termine an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Worum es geht
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit eigenem, aber knappem Einkommen und wird nicht vom Sozialamt, sondern von der Wohngeldstelle bearbeitet, die in vielen Kommunen im selben Haus sitzt. Beides zusammen geht nicht: Nach § 7 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsgeld bezieht, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.
Entscheidungsweg in zwei Fragen
Warum sich beide Leistungen ausschließen
In der Grundsicherung, der Hilfe zum Lebensunterhalt und dem Grundsicherungsgeld sind die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bereits Teil der Leistung - ein zusätzlicher Mietzuschuss über das Wohngeld wäre eine doppelte Leistung für denselben Zweck. § 7 WoGG schließt deshalb Empfänger dieser Leistungen vom Wohngeld aus, auch für andere Haushaltsmitglieder, deren Einkommen bei der Berechnung der ausgeschlossenen Leistung bereits berücksichtigt wurde.
Wann sich die Rechnung lohnt
Rente knapp über der Grenze
Reicht die Rente mit Wohngeld knapp aus, ist Wohngeld oft der einfachere Weg mit weniger Nachweispflichten als die Grundsicherung.
Wohngeld plus Kinderzuschlag
Für Familien mit Kindern kann die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag die Bedürftigkeit gerade vermeiden - dann geht diese Kombination vor.
Beratungspflicht nutzen
Lassen Sie sich beide Varianten von der Wohngeldstelle und vom Sozialamt durchrechnen, bevor Sie einen Antrag zurückziehen - das ist Teil der kostenfreien Beratungspflicht.
Unterlagen für beide Anträge
Diese Nachweise brauchen Sie unabhängig davon, welche Leistung am Ende passt:
Abgehakte Punkte merkt sich Ihr Browser und druckt sie mit.
Worauf es ankommt
- Ein Antrag beim unzuständigen Träger gilt als zum Eingangstag gestellt und wird intern weitergeleitet.
- Ein Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums liefert eine unverbindliche erste Schätzung.
- Bewilligt wird meist für zwölf Monate - danach muss neu beantragt werden, bei beiden Leistungen.
Häufige Fragen
- Kann ich Wohngeld und Grundsicherung gleichzeitig bekommen?Nein. Wer Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsgeld bezieht, ist nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.Antwort
Nein. Wer Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsgeld bezieht, ist nach § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits enthalten sind.
- Wer bearbeitet den Wohngeldantrag?Die Wohngeldstelle, die in vielen Kommunen im selben Haus wie das Sozialamt sitzt, aber eine eigene Stelle ist.Antwort
Die Wohngeldstelle, die in vielen Kommunen im selben Haus wie das Sozialamt sitzt, aber eine eigene Stelle ist.
- Welche Leistung ist günstiger für mich?Das lässt sich nur im Einzelfall durchrechnen - oft lohnt sich bei knappem Einkommen ein Vergleich beider Varianten über die kostenfreie Beratung von Wohngeldstelle und Sozialamt.Antwort
Das lässt sich nur im Einzelfall durchrechnen - oft lohnt sich bei knappem Einkommen ein Vergleich beider Varianten über die kostenfreie Beratung von Wohngeldstelle und Sozialamt.
- Was passiert, wenn ich den falschen Antrag stelle?Kein Problem - der Antrag gilt zum ursprünglichen Eingangstag als gestellt und wird intern an die richtige Stelle weitergeleitet.Antwort
Kein Problem - der Antrag gilt zum ursprünglichen Eingangstag als gestellt und wird intern an die richtige Stelle weitergeleitet.
- Schließt Wohngeld auch den Kinderzuschlag aus?Nein, Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich kombinieren und werden bei Familien mit Kindern gemeinsam geprüft, um Grundsicherung zu vermeiden.Antwort
Nein, Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich kombinieren und werden bei Familien mit Kindern gemeinsam geprüft, um Grundsicherung zu vermeiden.
- Wie lange gilt der Wohngeldbescheid?Meist zwölf Monate, danach muss neu beantragt werden - wie bei der Grundsicherung auch.Antwort
Meist zwölf Monate, danach muss neu beantragt werden - wie bei der Grundsicherung auch.
- Zählt bei Wohngeld dasselbe Einkommen wie bei der Grundsicherung?Nein, beide Leistungen haben eigene Einkommens- und Vermögensregeln - deshalb lohnt sich eine Vergleichsrechnung, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.Antwort
Nein, beide Leistungen haben eigene Einkommens- und Vermögensregeln - deshalb lohnt sich eine Vergleichsrechnung, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.
Rechtsgrundlagen
Geprüft am 21. Oktober 2026 gegen § 7 WoGG (Ausschluss vom Wohngeld bei Bezug von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsgeld). Alle Angaben ohne Gewähr - verbindlich ist die zuständige Behörde.